Tarifvertrag der Branche „Luftfahrt der Zentralen Wolga“. Zweigstelle „Luftfahrt der zentralen Wolga“

9. Gewährleistung normaler Bedingungen für die Arbeit der Arbeitnehmervertreter

9.1. Der Arbeitgebervertreter verpflichtet sich im Rahmen seiner Tätigkeit:

9.1.1. Respektieren Sie die Rechte der Arbeitnehmer – Mitglieder von Gewerkschaftsorganisationen und Gewerkschaften, die in der Branche tätig sind.

9.1.2. Liegen schriftliche Anträge von Arbeitnehmern vor, die einer Gewerkschaft angehören, überweisen Sie den Gewerkschaftsbeitrag monatlich kostenfrei von den Gehältern der Arbeitnehmer auf das Konto der Gewerkschaftsorganisation.

9.1.3. Den gewählten Gremien der wichtigsten Gewerkschaftsorganisationen kostenlos Folgendes zur Verfügung stellen:

Vereinigung seiner Mitarbeiter, ein Raum für die Abhaltung von Besprechungen, die Aufbewahrung von Unterlagen sowie die Möglichkeit, Informationen an einem Ort (Orten) zu veröffentlichen, der für alle Mitarbeiter zugänglich ist;

Mindestens ein ausgestatteter, beheizter, elektrifizierter Raum sowie Büroausstattung, Kommunikationsausrüstung und die erforderlichen behördlichen Rechtsdokumente (wenn die Anzahl der Mitarbeiter 100 Personen übersteigt).

9.1.4. Vorsitzende von Hauptgewerkschaftsorganisationen (mit mehr als 50 Personen), die nicht von ihrer Haupttätigkeit befreit sind, erhalten einen Tag im Monat, um unter Beibehaltung des Durchschnittsgehalts ihre Gewerkschaftsaufgaben wahrzunehmen. Die Frage der Freistellung von der Arbeit wird im Einvernehmen der Parteien unter Berücksichtigung der Produktionserfordernisse gelöst und durch Anordnung formalisiert.

9.2. Der Arbeitgeber (sein Vertreter) entlässt Mitglieder der gewählten Kollegialorgane von Gewerkschaftsorganisationen, die nicht von ihrer Haupttätigkeit im Unternehmen freigestellt sind, als Delegierte an der Arbeit von Kongressen und Konferenzen, die von Gewerkschaften einberufen werden, sowie zur Teilnahme daran die Arbeit gewählter Gewerkschaftsgremien.

Um unter Beibehaltung des Durchschnittsverdienstes von der Arbeit freigestellt zu werden, sendet das zuständige Gewerkschaftsgremium spätestens 45 Tage vor dem Datum der entsprechenden Gewerkschaftsveranstaltung einen begründeten Antrag an den Arbeitgeber.

9.3. Die Mittel für Kultur- und Körperkultur sowie Freizeitaktivitäten werden vierteljährlich vergeben.

Berufsbezeichnungen

Tarifkategorie

Flugdirektor

Disponent - Verkehrsdienstausbilder

Dispatcher-Ausbilder, der die direkte Flugsicherung durchführt

Leitender Verkehrsdisponent

Leitender Verkehrslotse, der die direkte Flugsicherung durchführt

Verkehrslotse, der die direkte Flugverkehrskontrolle durchführt

Leitender Dispatcher (Spezialist) für die Flugverkehrsplanung

Dispatcher (Spezialist) für die Flugverkehrsplanung

Senior Airspace Use Planning Dispatcher (gemäß Protokoll Nr. 7 vom 29. Dezember 2012)

Luftraumnutzungsplanungslotse (gemäß Protokoll Nr. 7 vom 29. Dezember 2012)

Luftfahrtinformationsnavigator

Leitender Verkehrsleiter, der nicht direkt an der Flugsicherung beteiligt ist

Fluglotse, der nicht direkt an der Flugsicherung beteiligt ist

Disponent - Betreiber

Leitender Simulatorlehrer

Simulatorlehrer

Leitender Dozent (führender Spezialist für englische Sprache)

Lehrer (Spezialist für Englisch)

Leitender Übersetzer

Übersetzer

Leitender Betreiber

Operator

Auszubildender Disponent

Anwendung.

zum Tarifvertrag

für 2010-2013

Liste der Positionen der Mitarbeiter des ERTOS-Filialdienstes „mit Zuordnung zu ETC-Tarifkategorien für Löhne (geändert durch Protokoll Nr. 1 vom 27. April 2010, Protokoll Nr. 2 vom 20. Juli 2010)

Berufsbezeichnungen

Tarifkategorie

Führender Softwareentwickler***

Softwareentwickler***

Leitender Ingenieur - Elektronik***

Elektronikingenieur***

Andere leitende Ingenieure

Andere Ingenieure

Leitender Telekommunikationselektriker

Kommunikationselektromechanik

Leitender (leitender) Ingenieur für Funknavigation, Radar und Kommunikation; Führender Telekommunikationsingenieur (Protokoll Nr. 11 vom 11.09.2014)

Leitender Ingenieur für Funknavigation, Radar und Kommunikation

Schichtingenieur des ERTOS-Dienstes

Funknavigation, Radar- und Kommunikationsingenieur, Telekommunikationsingenieur

Energieingenieur, Flugelektroingenieur

Leitender Techniker für Funknavigation, Radar und Kommunikation

Andere leitende Techniker

Funknavigations-, Radar- und Kommunikationstechniker

Funknavigations-, Radar- und Kommunikationstechniker, der sich mit der Wartung von OPRS, ARTR beschäftigt

Leitender Funker

Funker

Leitender Telegrafist (CKS-Operator)

Telegraphist (CKS-Operator)

Andere Techniken

Anwendung.

zum Tarifvertrag

Zweigstelle „Luftfahrt der mittleren Wolga“ »

für 2010-2013

Liste der Berufe der Arbeitnehmer der Central Volga Air Navigation Branch „mit Zuordnung zu ETC-Tarifkategorien für Löhne

Bezeichnung der Berufe

Tarif

Batteriemann

Antennenmastbetreiber

Barmann

Autofahrer

Kraftfahrzeugführer

Kabelschweißgerät

Lagerhalter

Regler

Controller-Kassierer

Küchenarbeiter

Betreiber von Verbrennungsmotoren

Kranführer (Kranführer)

Baggerfahrer

Heizraumbetreiber (Feuerwehrmann)

Geschirrspüler

Installateur für Sanitäranlagen

Motorantrieb zur unabhängigen Steuerung eines Schiffsmotors

Betreiber von Kopier- und Vervielfältigungsgeräten

Kesselbetreiber

Hilfsarbeiter

Arbeiter für komplexe Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden

Instrumentierungs- und Automatisierungsmechaniker

Mechaniker für Heizungsnetzwartung

Autoreparaturmechaniker

Mechaniker für Reparatur und Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen

Handwerker

Klempner

Elektriker repariert elektrische Geräte

Telefonist

Traktorfahrer

Reiniger von Industrie- und Büroräumen

Gebietsreiniger

Elektro- und Gasschweißgerät

Elektromechanik

Diese Regeln wurden in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 25. Juni 1971 Nr. 434 „Über zusätzliche Leistungen für Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen des Ministeriums für Zivilluftfahrt bei Reisen zum Urlaubsort mit dem Flugzeug“ entwickelt. und legen Sie das Verfahren für die Gewährung von Leistungen für die Reise der Mitarbeiter zum Urlaubsort, zur Kurbehandlung und zurück fest.

Anspruch auf Reisevergütungen zu und von Urlaubsorten, Sanatorien und Kurorten haben:

Arbeitnehmer, die 5 bis 7 Jahre lang ununterbrochen im Betrieb gearbeitet haben, einmal jährlich in Höhe von 50 Prozent des Tarifs;*

Arbeitnehmer, die seit mindestens 7 Jahren ununterbrochen im Unternehmen tätig sind, erhalten einmal jährlich 100 Prozent des Tarifs* und 50 Prozent des Tarifs* an ein Familienmitglied. (geändert durch Protokoll Nr. 1 vom 27. April 2010)

Fachkräfte, die zum ersten Mal eine höhere Berufsbildungseinrichtung oder eine weiterführende Berufsbildungseinrichtung abgeschlossen haben, die innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Ausbildung einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, die als Verkehrsdienstleiter, als direkte Flugsicherung oder als angestellt sind ein Ingenieur (Techniker) für Radar, Trägerraketen und Kommunikation, und der 1 Jahr ununterbrochen im Unternehmen gearbeitet hat, einmal jährlich in Höhe von 50 % des Tarifs*, 5 Jahre oder länger in Höhe von 100 % des Tarifs der Tarif*.

Zu den Familienangehörigen eines Arbeitnehmers, der Anspruch auf Reiseleistungen hat, gehören:

Ehefrau (Ehemann), Kinder (Stiefsöhne, Stieftöchter) unter 18 Jahren;

Kinder ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, sofern sie Vollzeitstudierende einer berufsbildenden Sekundar- und höheren Berufsbildungseinrichtung sind.

II. Das Verfahren zur Berechnung der Dienstzeit, das den Filialmitarbeitern das Recht gibt, Leistungen für Flugreisen zu gewähren

1. Die Berechnung der ununterbrochenen Berufserfahrung erfolgt gemäß der Verordnung „Über das Verfahren zur Berechnung der Dauer der ununterbrochenen Berufserfahrung zur Festsetzung eines monatlichen Bonus für die Dienstzeit der Arbeitnehmer“, genehmigt durch das örtliche Regulierungsgesetz der Unternehmen.

2. Die Kontrolle über die korrekte Berechnung der Dienstzeit, die den Filialmitarbeitern Anspruch auf Reisevergütungen gibt, obliegt der Personalabteilung der Filialabteilung und den Spezialisten für die Arbeit mit dem Personal der ATS-Zentren.

III. Bedingungen für den Bezug von Reisevorteilen

1. Bei Flügen auf inländischen und internationalen Flugstrecken werden den Mitarbeitern und ihren Familienangehörigen Leistungen gewährt.

2. Reisevorteile werden zum Economy-Class-Tarif gewährt.

Die Gewährung von Reisevorteilen an Mitarbeiter und deren Familienangehörige auf Charterflügen erfolgt gegen Vorlage einer Bescheinigung des Reiseveranstalters, der das touristische Produkt erstellt hat, oder einer Bescheinigung der Fluggesellschaft über die Reisekosten durch den Mitarbeiter.

3. Leistungen, die gemäß dieser Ordnung gewährt werden, werden auf die Norm des Jahres angerechnet, in dem der Arbeitnehmer zum Urlaubsziel abreist, unabhängig vom Datum der Rückkehr (Ankunft).

4. Wenn das Ehepaar Arbeitnehmer der Zweigniederlassung ist und beide Anspruch auf Reisevergütungen haben, können sie als Familienangehörige keinen Anspruch auf Reisevergütungen geltend machen.

Ein Kind, das als Familienmitglied dieser Arbeitnehmer befördert wird, kann mit bevorzugten Reisedokumenten zweimal reisen (sowohl mit dem Vater als auch mit der Mutter, wenn sie getrennt fliegen).

5. Einem Filialmitarbeiter und einem Familienmitglied werden bevorzugte Reisedokumente ausgestellt, wenn er und sein Familienmitglied in einer beliebigen Urlaubsfolge getrennt fliegen.

6. Unter Urlaub versteht man alle Arten von Grund- und Zusatzurlaub, Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub sowie unbezahlten Urlaub, sofern er für einen Zeitraum von mindestens drei Kalendertagen gewährt wird.

7. Der Weg zum Urlaubsort und zurück wird beim Ausfüllen des Antrags auf Reiseleistungen mit dem Vertreter des Arbeitgebers vereinbart.

Bei der Durchführung eines Transitfluges darf die am Transitpunkt verbrachte Zeit einen Tag bzw. die Mindestdauer, die mit dem festgelegten Flugplan entlang der angegebenen Route verbunden ist, nicht überschreiten.

Das Verfahren zur Gewährung von Reiseleistungen richtet sich nach den örtlichen Vorschriften der Zweigstelle.

Wenn Mitarbeiter und (oder) ihre Familienangehörigen zum Urlaubsort, zur Sanatoriumsbehandlung und zurück reisen, sind Zwischenstopps auf der Strecke ohne Begrenzung der Dauer der Zwischenstopps auf dem kürzesten Weg an Transitpunkten auf dem Territorium der Russischen Föderation vorgesehen sind erlaubt. In solchen Fällen wird die Frage der Gewährung von Leistungen entlang der angegebenen Flugstrecke vor der Antragstellung auf Reiseleistungen mit dem Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter) geklärt. (geändert durch Protokoll Nr. 2 vom 20. Juli 2010)

IV. Das Verfahren zur Ausstellung von ermäßigten Tickets an Mitarbeiter des Unternehmens und deren Familienangehörige.

1. Bevorzugte Reisedokumente für einen Mitarbeiter und seine Familienangehörigen werden mit Genehmigung des Leiters der Niederlassung, des ATS-Zentrums (Abteilung) auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Mitarbeiters ausgestellt.

Wenn Sie mit einem Mitarbeiter eines Familienmitglieds reisen, sind im Antrag die Verwandtschaftsbeziehung und der Arbeitsort des Familienmitglieds anzugeben sowie Dokumente vorzulegen, die die Tatsache der Verwandtschaft bestätigen (Reisepass, Geburtsurkunde usw.).

2. Der Antrag auf Leistungen wird gleichzeitig mit der Anmeldung des Urlaubs gestellt. Wenn ein Mitarbeiter und ein Familienmitglied getrennt fliegen, werden separate Anträge auf Leistungen für den Mitarbeiter und das Familienmitglied gestellt.

3. Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann ihm eine ermäßigte Fahrkarte nur „hin“ oder nur „zurück“ ausgezahlt werden. Das im laufenden Jahr nicht genutzte Recht, in eine Richtung zu fliegen, wird nicht verlängert.

4. Zur Erstattung der Auslagen legt der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Werktagen nach Rückkehr aus dem Urlaub einen Bericht über die entstandenen Auslagen unter Beifügung der Original-Reisedokumente vor.

Beim Kauf eines elektronischen Tickets sind der Vorabmeldung die Bordkarten und ein Ausdruck des elektronischen Tickets beigefügt.

Anwendung.

zum Tarifvertrag

Zweigstelle „Luftfahrt der mittleren Wolga“ »

für 2010-2013

Dauer des bezahlten Zusatzurlaubs für Arbeiten unter gefährlichen Arbeitsbedingungen, abhängig von der Intensität und Komplexität der Flugsicherung

Die Dienstzeit, die Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Jahresurlaub für Arbeiten unter schädlichen und (oder) gefährlichen Arbeitsbedingungen begründet, umfasst nur die Zeit, die tatsächlich unter den entsprechenden Bedingungen geleistet wurde.

Das Verfahren zur Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und der konkreten Dauer des bezahlten Zusatzurlaubs für Arbeitnehmer, die unter gefährlichen Arbeitsbedingungen arbeiten, wird durch das örtliche Regulierungsgesetz der Branche festgelegt.

Anwendung.

zum Tarifvertrag

Zweigstelle „Luftfahrt der mittleren Wolga“ »

für 2010-2013

Regelungen zur Arbeit der Kommission zur Entwicklung des Projekts und zum Abschluss eines Tarifvertrags der Branche „Luftfahrt der Zentralen Wolga“ »

1. Status der Kommission

1.1. Kommission – eine Versammlung der bevollmächtigten Vertreter der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers.

1.2. Die Kommission erörtert alle Fragen im Zusammenhang mit Verhandlungen über die Ausarbeitung eines Tarifvertragsentwurfs, seinen Abschluss sowie die Einführung von Änderungen und Ergänzungen dazu. (geändert durch Protokoll Nr. 1 vom 27. April 2010)

2. Mitglieder der Kommission

2.1. Die quantitative Zusammensetzung der Kommission wird durch höchstens sieben Vertreter jeder Partei bestimmt.

2.2. Die personelle Zusammensetzung der Kommissionsteilnehmer aller an den Verhandlungen beteiligten Parteien wird durch die Entscheidung der zuständigen Behörden dieser Parteien bestimmt.

2.3. Alle Mitglieder der Kommission sind gleichberechtigte Teilnehmer an den Verhandlungen.

3. Eingeladene und Gäste der Kommission

3.1. Bei Sitzungen der Kommission ist im Einvernehmen der Parteien die Anwesenheit eingeladener Spezialisten gestattet.

4. Arbeitsorgane der Kommission

4.1. Bei Bedarf kann die Kommission durch einvernehmliche Entscheidung der Parteien Arbeitsgruppen bestehend aus Spezialisten bilden und ihnen alle auf der Tagesordnung stehenden Fragen zur Prüfung, Vorlage eines Berichts und eines Entscheidungsentwurfs vorlegen.

4.2. Vorschläge zur Größe und Besetzung der von der Kommission eingesetzten Arbeitsgruppen werden von Vertretern der Parteien gemacht. In diesem Fall wird die zahlenmäßige Zusammensetzung jeder Arbeitsgruppe von der Kommission und die personelle Zusammensetzung von Vertretern der Parteien bestimmt.

4.3. Die Kommission bestimmt Ort, Zeit, Bedingungen und Regelungen der Arbeitsgruppe.

5. Büroarbeit

5.1. Jede Sitzung der Kommission wird protokolliert.

5.2. Das Protokoll der Kommissionssitzung wird nach jeder Sitzung der Kommission von autorisierten Personen jeder Partei unterzeichnet.

6. Tagesordnung und Arbeitsablauf der Kommission

6.1. Die Tagesordnung und der Termin der nächsten Sitzung werden aus den Vorschlägen der Parteien gebildet. Die Tagesordnung der aktuellen Sitzung kann im Einvernehmen der Parteien geändert werden.

6.2. Jede Sitzung der Kommission beginnt, wenn ein Quorum vorhanden ist (mindestens vier Vertreter jeder Partei);

6.3. Während der Arbeit der Kommission sind im Einvernehmen der Parteien Pausen gestattet.

6.4. Bei Kommissionssitzungen und bei Verhandlungen im Allgemeinen sind Beleidigungen der Parteien nicht gestattet.

6.5. Die Verwendung von Audio- und Videoaufzeichnungsgeräten ist nach Vereinbarung der Parteien gestattet.

6.6. Die Sicherstellung der Arbeit der Kommission obliegt dem Arbeitgeber (seinem Vertreter).

6.7. Der Arbeitgeber genehmigt auf Empfehlung des Vertretungsorgans per Beschluss die Zusammensetzung der Kommission für die Ausarbeitung des Tarifvertragsentwurfs und dessen Abschluss.

6.8. Der Arbeitgeber sorgt auf der Grundlage von Anträgen des Vertretungsorgans für die Entsendung von Mitgliedern der Kommission und von der Kommission eingesetzten Arbeitsgruppen zur Teilnahme an deren Arbeit.

7. Ort, Zeit und Bedingungen der Arbeit der Kommission

7.1. Der Ort der Sitzungen der Kommission und die Regeln ihrer Arbeit werden von der Kommission im gegenseitigen Beschluss der Parteien festgelegt. Sitzungen der Kommission finden mindestens einmal im Quartal statt (geändert durch das Protokoll vom 04.05.11 Nr. 3).

7.2. Bei Bedarf kann durch Beschluss der Kommission eine außerordentliche Sitzung der Kommission abgehalten und (oder) für einzelne Sitzungen der Kommission ein anderer Beginn und ein anderes Ende festgelegt werden.

8. Entscheidungsfindung

8.1. Entscheidungen über von der Kommission geprüfte Fragen werden durch einen einvernehmlichen Beschluss der Parteien bei Vorhandensein eines Quorums unter Berücksichtigung von Ziffer 6.2 getroffen. dieser Verordnung.

8.2. Die Entscheidung liegt allein bei den Mitgliedern der Kommission.

8.3. Am Ende der Verhandlungen müssen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter einen Tarifvertrag zu den vereinbarten Konditionen unterzeichnen,

8.4. Kommt es bei Tarifverhandlungen nicht zu einer einvernehmlichen Entscheidung über bestimmte Bestimmungen des Tarifvertragsentwurfs, werden diese Punkte in das Protokoll der Meinungsverschiedenheiten eingetragen.

Die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, die bei Tarifverhandlungen über die Entwicklung eines Projekts und den Abschluss eines Tarifvertrags entstanden sind, erfolgt auf die im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegte Weise.

8.5. Alle Änderungen und Ergänzungen des Tarifvertrags erfolgen nach einem zwischen den Parteien vereinbarten Beschluss und werden im entsprechenden Protokoll dokumentiert. (geändert durch Protokoll Nr. 1 vom 27. April 2010)

9. Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen

9.1. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung sind im Einvernehmen der Parteien zulässig.

9.2. Meinungsverschiedenheiten über Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung sind nicht Gegenstand eines kollektiven Arbeitskonflikts.

9.3. Fragen, die in den Bestimmungen dieser Verordnung nicht geregelt sind, werden durch die geltende Gesetzgebung der Russischen Föderation geregelt.

* Der Fahrpreis beinhaltet die Kosten für das Flugticket – ohne Kosten für freiwillige Lebensversicherung für Fluggäste und Maklergebühren.

Der 21. Dezember 1993 ist das offizielle Gründungsdatum der Central Volga Air Navigation Branch der FSUE State ATM Corporation. Damals wurde in der Region Samara ein Staatsunternehmen gegründet – das Samara-Zentrum für Luftraumnutzung und Flugsicherung „Samaraaerocontrol“, das später in ein regionales Staatsunternehmen für Flugsicherung, Flugsicherung, Flugverkehr umgewandelt wurde Kontrolle und Kommunikation „Wolgaaeronavigatsiya“.

In den nächsten Jahren, während der für Russland charakteristischen Trennungs- und Vereinigungsprozesse in den frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, wurde das Staatsunternehmen „Wolgaaeronavigatsiya“ in das Staatsunternehmen „Zentrale Wolga-Luftfahrt“ und dann in die Zweigstelle „Zentrale Wolga-Luftfahrt“ umstrukturiert Federal State Unitary Enterprise State ATM Corporation "

Abteilungleiter

Die Niederlassung umfasst die folgenden strukturellen Abteilungen: 8 ATS-Zentren – Basic (Samara), Baschkirisch, Orenburg, Orsk, Penza (mit der Niederlassung in Saransk), Saratow, Uljanowsk und Tschuwaschien (mit der Niederlassung in Joschkar-Olinsk) sowie das Samara Zonal Center Einheitliches Flugverkehrsmanagementsystem (EU ATM).

Der Verantwortungsbereich im Luftraum, in dem die Aufgaben der Organisation der Flugsicherung, der Flugsicherung und der Gewährleistung der Flugsicherheit gelöst werden, beträgt mehr als 615.000 Quadratmeter. km. Durch die Zone verlaufen 79 Flugrouten mit einer Gesamtlänge von 28.254 km, davon sind 67 Routen (26.708 km) international. Im Servicegebiet der Niederlassung befinden sich 38 Flugplätze und 143 Landeplätze verschiedener Dienststellen.

Am 14. November 2013 wurde auf der Grundlage der Niederlassung das Samara Enlarged EU ATM Center eröffnet. Die Schaffung des erweiterten Zentrums ermöglicht derzeit Flugnavigationsdienste für Flugzeuge (einschließlich Planung, Koordination, direkte Flugsicherung) über dem Territorium von zehn Teilgebieten der Russischen Föderation von einer einzigen Halle aus: Regionen Samara, Orenburg, Pensa, Saratow, Uljanowsk , die Republik Baschkortostan, Tatarstan (in Höhen über 8.100 Metern), Mari El, Mordwinien und Tschuwaschien.

Das Samara Enlarged EU ATM Center ist mit modernster Ausrüstung ausgestattet. NITA Firm LLC produzierte und lieferte die Niederlassung mit einem grundlegend neuen automatisierten System, das erstmals in Russland implementiert wurde. Grundlage ist das FlugAlpha, Version 5, das den Eurocontrol-Standards entspricht. Um die Schulung des ATS-Personals für die Arbeit am neuen ATM-System sicherzustellen, wurde erstmals auch ein integrierter Dispatch-Simulator „Expert“ in Betrieb genommen Zeit in Russland.

Die Aktivitäten der Central Volga Air Navigation-Abteilung sind von der International Organization for Standardization ISO zertifiziert.

Die Arbeit des Filialteams wurde geschätzt. Durch die Entscheidung des Expertenrats, bestehend aus Vertretern des Russischen Rates der Industriellen und Unternehmer, des Höheren Instituts für Wirtschaft und Management in Genf, wurde der Zentralen Wolga-Luftfahrtabteilung die Goldmedaille „Für einen tadellosen geschäftlichen Ruf“ verliehen.

Firmenname der Organisation:
ULJANOWSKER FLUGVERKEHRS-ORGANISATIONSZENTRUM DER ZENTRALEN WOLGA-LUFTSCHIFFFAHRT ZWEIG DES FÖDERALEN STAATLICHEN EINHEITLICHEN UNTERNEHMENS „STAATLICHE KORPORATION FÜR LUFTVERKEHRSORGANISATION IN DER RUSSISCHEN FÖDERATION“

Region: Uljanowsk (Gebiet Uljanowsk)

Juristische Adresse:

Organisationsmanagement:
Regisseur Belov Nikolay Alexandrovich

Haupttätigkeitsart (laut OKVED-Klassifikator)
Die Organisation ATS CENTER FL „AERONAVIGATION OF CENTRAL VOLGA“ führt folgende Aktivitäten durch:
Sonstige Transporthilfstätigkeiten
(Hilfs- und Zusatztätigkeiten im Transportbereich)

Hauptfirma:
FSUE „STATE ATM CORPORATION“

Informationen zur staatlichen Registrierung

OGRN (Registrierungsnummer des Primärstaates): 1027739057500

Staatliche Registrierungsbehörde:
Interbezirksinspektion des Ministeriums der Russischen Föderation für Steuern und Abgaben Nr. 39 für Moskau.

Referenzinformationen

TIN (Steueridentifikationsnummer): 7734135124

Eigentumsform (gemäß OKFS):
Bundeseigentum

Organisations- und Rechtsform (gemäß OKOPF):
Repräsentanzen und Filialen

Art der Organisation gemäß OKOGU-Klassifizierung:
Bundesluftfahrtbehörde Rosaviatsiya Transport

Standort der Organisation

Adresse der Organisation:
432045, ULJANOWSK, st. LUFTFAHRT

Organisation ATS CENTER FL „AIR NAVIGATION OF CENTRAL VOLGA“: allgemeine Zusammenfassung

Die Haupttätigkeit der Organisation wird als „Sonstige Transporthilfstätigkeiten“ (bei der Registrierung des Unternehmens) angegeben. Die juristische Person ATS CENTER FL „AIR NAVIGATION OF CENTRAL VOLGA“ ist im Gebiet Uljanowsk (Gebiet Uljanowsk) unter der Adresse 432045, Uljanowsk, st. LUFTFAHRT. Das Unternehmen wird von Nikolai Aleksandrovich Belov (Direktor) geleitet. Die Organisation wurde am 4. Dezember 2001 unter der Registrierungsnummer 1027739057500 (OGRN) bei der Landesbehörde registriert. Registrierung Interdistriktinspektorat des Ministeriums der Russischen Föderation für Steuern und Abgaben Nr. 39 für Moskau.

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