Das Schleifpapier GOST 10054 82 entspricht den europäischen Standards. Wasserfestes Schleifpapier

Staatlicher Standard der UdSSR GOST 10054-82

„WASSERBESTÄNDIGES PAPIERSCHLEIFSCHLEIF. TECHNISCHE BEDINGUNGEN“

Wasserfestes Schleifpapier. Spezifikationen

Anstelle von GOST 10054-75

Dieser Standard gilt für wasserfestes Papierschleifpapier, das für bestimmt ist abrasive Bearbeitung verschiedene Materialien mit und ohne Einsatz von Schneidflüssigkeit.

1. Abmessungen

1.1. Schleifpapier sollte in Rollen und Schleifblättern hergestellt werden, deren Abmessungen in der Tabelle angegeben sind. 1.

Tabelle 1

Notiz. Auf Kundenwunsch ist es möglich, Rollen und Platten in anderen Größen herzustellen.

Ein Beispiel für ein Symbol für wasserfestes Schleifpapier in der Rolle, 750 mm breit, 50 m lang, auf feuchtigkeitsbeständigem Papier, aus grünem Siliziumkarbid, Sorte 64C, Körnung 16-P:

750x50 M 64S 16-P GOST 10054-82

Dasselbe, Schleifblatt, Breite 230 mm, Länge 280 mm, auf feuchtigkeitsbeständigem Papier mit Polymerlatexbeschichtung, aus schwarzem Siliziumkarbid, Sorte 53C, Körnung 16-P:

L 230x280 L1 53S 16-P GOST 10054-82

2. Technische Anforderungen

2.1. Schleifpapier muss gemäß den Anforderungen dieser Norm hergestellt werden.

2.2. Das Schleifpapier sollte aus den in der Tabelle angegebenen Schleifmitteln der Körnung 16-M14 bestehen. 2.

Tabelle 2

Notiz. Auf Kundenwunsch besteht die Möglichkeit, Schleifpapier aus anderen Schleifmittelqualitäten und Körnungen herzustellen.

2.3. Zur Herstellung von Schleifpapier sollten als Unterlage nassbeständiges Papier gemäß GOST 10127 sowie Industriestandard und technische Dokumentation auf Papier gemäß Tabelle verwendet werden. 3.

2.4. Das Schleifmaterial muss mit Lacken der Marken YAN-153 und PF-587 oder anderen wasserfesten Bindungen gemäß Industriestandard und technischer Dokumentation fest mit dem Untergrund verbunden werden.

2.5. Die Kornzusammensetzung der Schleifmaterialien entspricht GOST 3647 (Mahlkörner und Schleifpulver mit den Indizes P und N) und der branchenüblichen normativen und technischen Dokumentation.

Tisch 3

Notiz. Wenn das Papier kein festgelegtes Symbol hat, ist es erlaubt, seine Marke im Symbol des Schleifpapiers anzugeben.

2.6. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.6.1. Auf der Arbeitsfläche von Schleifpapierrollen sollte die Gesamtfläche der mit dem Bindemittel gefüllten Falten, Falten und Bereiche ohne Schleifkörner 0,5 % der Rollenfläche nicht überschreiten.

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher darf die Gesamtfläche dieser Mängel nicht mehr als 1,5 % der Rollfläche betragen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.6.2. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.6.3. Auf der Arbeitsfläche der Bleche sollte die Gesamtfläche der Falten, Falten, Bereiche ohne Schleifkörner, mit Bindemittel gefüllt und mit Kantenbeschädigungen 0,5 % der Blechfläche nicht überschreiten.

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher darf die Gesamtfläche dieser Mängel nicht mehr als 1 % der Blattfläche betragen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.6.4. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.7. Die Unebenheiten der Schleifpapierstärke sollten die in der Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten. 4.

Tabelle 4

2.8. Die Zugfestigkeit des Schleifpapiers muss den in der Tabelle angegebenen Werten entsprechen. 5.

Tabelle 5

______________________________

* Nach Vereinbarung mit dem Verbraucher.

2.9. Die Schneidfähigkeit des Schleifpapiers muss den in der Tabelle angegebenen Werten entsprechen. 6.

Tabelle 6

Getreide

Getreide

Schnittleistung, g/min, nicht weniger

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 1).

3. Annahmeregeln

3.1. Es sollten Abnahmeprüfungen und regelmäßige Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Schleifpapier die Anforderungen dieser Norm erfüllt.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

3.2. Abnahmekontrolle zur Einhaltung der Anforderungen der Absätze. 1.1, 2.6.1 und 2.6.3 müssen mindestens 1 % der Schleifpapierrollen oder Blattpakete aus einer Charge unterliegen, jedoch nicht weniger als 3 Stück, Abschnitt 2.9 - 0,1 %, jedoch nicht weniger als drei Rollen oder Pakete.

3.2.1. Die Charge muss aus Schleifpapier einer Spezifikation bestehen, in einer Schicht hergestellt und gleichzeitig gemäß einem Dokument zur Abnahme vorgelegt werden.

3.3. Wird bei der Abnahmekontrolle festgestellt, dass bei mehr als einem kontrollierten Indikator die Anforderungen der Norm nicht eingehalten werden, wird die Charge nicht angenommen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3.3.1. Wenn bei einem der kontrollierten Indikatoren eine Nichteinhaltung der Anforderungen der Norm festgestellt wird, wird eine erneute Kontrolle an einer doppelten Anzahl von Fellrollen und Folienpaketen durchgeführt.

Bei Mängeln bei der Nachbemusterung wird die Charge nicht angenommen.

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 2).

3.4. Produkte (eine der Größen Rollen, Bleche), die die Abnahmekontrolle gemäß Abschnitt 3.2 bestanden haben, müssen einer regelmäßigen Prüfung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Abschnitte unterzogen werden. 2,7 und 2,8 0,5 % Schleifpapierrollen oder Packungen mit 16 Schleifblättern; 8; 5 und M40, jedoch nicht weniger als 3 Stück, Abschnitt 2.8 auf allen Untergründen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3.5. Regelmäßige Tests müssen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

4. Testmethoden

4.1. Bestimmung der Zugfestigkeit von Schleifpapier im trockenen Zustand nach GOST 6456.

4.1.1. Die Zugfestigkeit von Schleifpapier im nassen Zustand wird wie folgt bestimmt: Vorbereitete Schleifpapierproben werden vor dem Test zwei Stunden lang in Wasser bei einer Temperatur von (20 ± 2) °C eingeweicht. Überschüssiges Wasser wird mit Filterpapier entfernt und sofort nach GOST 6456 getestet.

4.2. Die Methode zur Bestimmung der Schneidfähigkeit von Schleifpapier entspricht GOST 6456 mit den in den Absätzen angegebenen Ergänzungen. 4.2.1, 4.2.2.

4.2.1. Vor dem Test werden Schleifpapierproben eine Stunde lang bei einer Temperatur von (100 ± 5) °C getrocknet.

4.2.2. Die Schneidfähigkeit des Schleifpapiers wird bestimmt durch:

Spannkraft - 25,5 N;

Schleifzeit - 5 Min.

Die Prüfung von Schleifpapier der Körnung 16-M40 erfolgt mit Lufteinblasung.

Die Grenze des zulässigen Fehlers beim Wiegen von Proben organischer Glasplatten beim Testen von Schleifpapier mit den Körnungen M63-M14 beträgt ±0,001 g.

4.3. Kontrolle von Abmessungen, Dickenungleichmäßigkeiten, Aussehen Arbeitsfläche des Schleifpapiers - gemäß GOST 6456.

5. Etikettierung, Verpackung, Transport und Lagerung

5.1. Auf der nicht bearbeiteten Oberfläche der Schleifpapierrolle muss alle (150 ± 15) mm in Längs- und Querrichtung Folgendes aufgetragen werden:

Markenzeichen des Herstellers;

Symbol;

Chargennummer.

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen die Abmessungen der Rolle oder des Bogens nicht übernommen werden.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 3).

5.2. Das Aufwickeln des Schleifpapiers zu Rollen sollte straff und gleichmäßig erfolgen, um die Bildung von Falten, Knicken und Knautschstellen zu vermeiden.

Die Stirnfläche muss glatt sein, die Überstände der Kanten dürfen 10 mm nicht überschreiten.

5.3. Jede Schleifpapierrolle muss in Papier gemäß GOST 8273, GOST 18277, GOST 10127 oder GOST 2228 eingewickelt und an der Verbindungsstelle versiegelt werden. Lagen Verpackungspapier müssen die Enden der Rolle zuverlässig abdecken und deren Sicherheit beim Transport gewährleisten.

5.4. Schleifblätter sollten in Packungen zu (50 ± 1) Stück verpackt werden. oder (100±2) Stk. Die Versiegelung der Pakete erfolgt mit Papier oder Papierschleifband der Körnung 10 und feiner, mit einer Breite von mindestens 35 mm über die Plattenbreite.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

5.5. Packungen mit 5-10 Stück. in Säcken verpackt und mit Papier oder Papierschleifband der Körnung 10 und feiner, mindestens 35 mm breit, oder mit Klebeband der Klasse B gemäß GOST 18251 verschlossen. Der verschlossene Beutel muss in Papier gemäß GOST eingewickelt sein 8273-75, GOST 18277, GOST 10127 oder GOST 2228 so, dass sich das Ende auf der Vorderseite der Verpackung befindet. Das Paket ist mit Bindfaden zugebunden.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

5.6. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

5.7. Auf jeder verpackten Rolle oder jedem verpackten Beutel müssen Lagerungsanweisungen und ein Etikett mit folgenden Angaben angebracht sein:

Markenzeichen des Herstellers;

Chargennummern;

Erscheinungsdaten;

Symbol;

Anzahl der Blätter für das Paket;

Bilder des staatlichen Gütezeichens für Schleifpapier, das heißt in der vorgeschriebenen Weise mit dem staatlichen Gütezeichen ausgezeichnet;

technischer Kontrollstempel.

Das Etikett muss an der Verbindungsstelle des Verpackungspapiers auf die Rolle geklebt werden.

5,8-5,19. (Ausgeschlossen, Änderung Nr. 3).

5.20. Weitere Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung sowie Transport und Lagerung richten sich nach GOST 27595.

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).

6. Herstellergarantie

6.1. (Gelöscht, Änderung Nr. 1).

6.2. (Gelöscht, Änderung Nr. 2).

6.3. (Gelöscht, Änderung Nr. 1).

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

Gültigkeit ab 01.01.83

bis 01.01.93

Diese Norm gilt für wasserfeste Papierschleifmittel, die für die abrasive Bearbeitung verschiedener Materialien mit oder ohne Verwendung von Schneidflüssigkeit bestimmt sind.

1. ABMESSUNGEN

Rollen

Blätter

Breite, mm
(Grenze aus ±2,0)

Länge, m
(Grenzabweichung ±0,3)

Breite, mm
(Grenze aus ±2,0)

Länge, mm
(Grenzabweichung ±5,0)

500; 650; 700; 750

50; 100

140; 230

320; 280; 310

950; 1000

30; 50

Notiz . Auf Kundenwunsch ist es möglich, Rollen und Platten in anderen Größen herzustellen.

Beispiel für ein Symbol Wasserfestes Schleifpapier in Rolle, 750 mm breit, 50 m lang, auf feuchtigkeitsbeständigem Papier, aus grünem Siliziumkarbid, Körnung 64C, Körnung 16-P:

750´ 50 M 64S 16-P GOST 10054-82

Dasselbe, Schleifblatt, Breite 230 mm, Länge 280 mm, auf feuchtigkeitsbeständigem Papier mit Polymerlatexbeschichtung, aus schwarzem Siliziumkarbid, Sorte 53C, Körnung 16-P:

L 230´ 280 L1 53S 16-P GOST 10054-82

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Schleifpapier muss gemäß den Anforderungen dieser Norm hergestellt werden.

2.2. Das Schleifpapier sollte aus den in der Tabelle angegebenen Schleifmitteln der Körnung 16-M14 bestehen. .

Notiz . Auf Kundenwunsch besteht die Möglichkeit, Schleifpapier aus anderen Schleifmittelqualitäten und Körnungen herzustellen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

Notiz . Wenn das Papier kein festgelegtes Symbol hat, ist es erlaubt, seine Marke im Symbol des Schleifpapiers anzugeben.

2.4. Das Schleifmaterial muss mit Lacken der Marken YAN-153 und PF-587 oder anderen wasserfesten Bindungen gemäß Industriestandard und technischer Dokumentation fest mit dem Untergrund verbunden werden.

Bedingt
Bezeichnung
Papier

Zustand
Schleifen
Häute

Bruchlast, N, nicht weniger als
in Richtungen

längs

quer

Trocken

156,5

78,5

Nass

78,5

39,0

Trocken

83,5

42,0

Nass

42,0

31,5

Trocken

83,5

42,0

Nass

33,0 * ; 42,0

24,5

* Nach Vereinbarung mit dem Verbraucher.

Getreide

Schneidfähigkeit,
g/min, nicht weniger

Getreide

Schneidfähigkeit,
g/min, nicht weniger

0,184

M63

0,030; 0,066*

0,175

M50

0,030; 0,050*

0,170

M40

0,020; 0,035*

0,165

M28

0,006; 0,007*

0,140

M20

0,004; 0,005*

0,124

0,003; 0,004*

0,080

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 1).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Es sollten Abnahmeprüfungen und regelmäßige Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Schleifpapier die Anforderungen dieser Norm erfüllt.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

5. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Auf der nicht bearbeiteten Oberfläche der Schleifpapierrolle muss alle (150 ± 15) mm in Längs- und Querrichtung Folgendes aufgetragen werden:

Markenzeichen des Herstellers;

Symbol;

Chargennummer.

Notiz . Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen die Abmessungen der Rolle oder des Bogens nicht übernommen werden.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 3).

5.2. Das Aufwickeln des Schleifpapiers zu Rollen sollte straff und gleichmäßig erfolgen, um die Bildung von Falten, Knicken und Knautschstellen zu vermeiden.

Die Stirnfläche muss glatt sein, die Überstände der Kanten dürfen 10 mm nicht überschreiten.

5.3. Jede Schleifpapierrolle muss in Papier gemäß GOST 8273-75, GOST 18277-72, GOST 10127-75 oder GOST 2228-81 eingewickelt und an der Verbindungsstelle versiegelt werden. Lagen Verpackungspapier müssen die Enden der Rolle zuverlässig abdecken und deren Sicherheit beim Transport gewährleisten.

5.4. Schleifblätter sollten in Packungen zu (50 ± 1) Stück verpackt werden. oder (100±2) Stk. Die Versiegelung der Pakete erfolgt mit Papier oder Papierschleifband der Körnung 10 und feiner, mit einer Breite von mindestens 35 mm über die Plattenbreite.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

5.5. Packungen mit 5 - 10 Stück. In Beutel verpackt und mit Papier oder Papierschleifband mit einer Körnung von 10 und feiner, mindestens 35 mm breit, oder Klebeband der Klasse B gemäß GOST 18251-87 versiegelt. Die versiegelte Verpackung muss in Papier eingewickelt sein

UDC 621.921.t7.02i: 006.354 Gruppe 1 Ø

Landesstandard UNION* SSR

SCHLEIFPAPIER WASSERFEST*

Tiikmskm-Zustand

Wasserfestes Schleifpapier Spezifikationen OKP 39 8600

Die Frist läuft vom 01.01.

MIT-<-) С U>. Std. d,* *

Diese Norm gilt für wasserfestes gebrauchtes Schleifpapier, das für die abrasive Bearbeitung verschiedener Materialien mit und ohne Verwendung von Schneidflüssigkeit bestimmt ist.

1. ABMESSUNGEN

1.1. Schleifpapier sollte in Rollen und Schleifblättern hergestellt werden, deren Abmessungen in der Tabelle angegeben sind. 1.

Ein Beispiel für ein Symbol für wasserfestes Schleifpapier in der Rolle, 750 mm breit. 50 m lang

GOST 10054-12 C 2

gebundenes Papier, hergestellt aus grünem Siliziumkarbid, Güteklasse 64C.

Körnung 16-P:

750X 50 M 64S 16-11 GOST 10054 -82

Dasselbe, Schleifblatt, Breite 230 mm, Länge 280 mm. auf feuchtigkeitsbeständigem Papier mit Polymerlatexbeschichtung, hergestellt aus schwarzem Siliziumkarbid, Güteklasse 53C. Körnung 16-P:

L 230X280 L/ 53S 16-P GOST 10054-82

(Geänderte Auflage, Iem. Nr. 3).

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Schleifpapier muss gemäß den Anforderungen dieser Norm hergestellt werden.

2.2. Das Schleifpapier sollte aus Schleifmaterialien der Körnung 16 mm bestehen. in der Tabelle angegeben. 2.

S. 3 Meine Güte<0054-«2

2.4. Das Schleifmaterial muss mit Lacken der Sorten YAN-153 und PF-587 oder anderen wasserfesten Bindungen gemäß den branchenüblichen Normen und der technischen Dokumentation fest mit dem Untergrund verbunden werden.

2.5. Die Kornzusammensetzung der Schleifmaterialien entspricht GOST 3647-80 (Schleifkorn und Schleifpulver mit den Indizes II n N) und der branchenüblichen normativen und technischen Dokumentation.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

2.6. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.6.1. Auf der Arbeitsfläche von Schleifpapierrollen sollte die Gesamtfläche der mit dem Bindemittel gefüllten Falten, Falten und Bereiche ohne Schleifkörner 0,5 % der Rollenfläche nicht überschreiten.

Prichgchaiis. In Übereinstimmung mit dem T-Reihen-Gel ist die Gesamtmenge der angegebenen Defekte zulässig, d. h. mehr als >,5 % der Rolle.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.6.2. (Gelöscht, Änderung L 3).

2.6.3. Auf der Arbeitsfläche der Bleche sollte die Gesamtfläche der Falten, Falten, Bereiche ohne Schleifkörner, mit Bindemittel gefüllt und mit Kantenbeschädigungen 0,5 % der Blechfläche nicht überschreiten.

Nicht vermerkt. Nach Absprache mit dem Verbraucher darf die Fläche der Walzfehler nicht mehr als 1 % der Blechfläche betragen.

(Geänderte Ausgabe, Rev. J4 3).

2.6.4. (Ausgeschlossen, Änderung L 3).

2.7. Die Unebenheiten der Schleifpapierstärke sollten die in der Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten. 4.

Tabelle 4

Iti’iM"jHovri"nocTb Dicke, noch, Wasser1st

3"-rm"k*<кч.


16 8 6 Mod .M40-.414


2.8. Zugfestigkeit von Schleifpapier dsl.<:ил соответствовать значениям, указанным в табл. 5.

2.9. Die Schneidfähigkeit des Schleifpapiers muss den in der Tabelle angegebenen Werten entsprechen. 6.

GOST 10952 - „2 S. 4

(Zusätzlich eingeführt, Rev. Jft 1).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Um die Übereinstimmung des Schleifpapiers mit den Anforderungen dieser Norm zu überprüfen, sollten eine Abnahmeprüfung und regelmäßige Tests durchgeführt werden.

(Geänderte Ausgabe. Änderung Nr. 1).

3.2. Abnahmekontrolle zur Einhaltung der Anforderungen der Absätze. 1.1, 2.6.1 und 2.6.3 müssen mindestens 1 % der Schleifpapierrollen oder -pakete aus einer Charge unterliegen, jedoch nicht weniger als 2,9-0,1 %. jedoch nicht weniger als drei Rollen oder Beutel.

(Geänderte Ausgabe, Rev. Nt 1, 3).

3.2.1. Die Charge sollte aus einem Schleifpapier bestehen

C 5 GOST 10054-82

Spezifikationen, die in einer Schicht erstellt und gleichzeitig anhand eines Dokuments zur Abnahme vorgelegt werden.

3.3. Wird bei der Abnahmekontrolle festgestellt, dass bei mehr als einem kontrollierten Indikator die Anforderungen der Norm nicht eingehalten werden, wird die Charge nicht angenommen.

(Geänderte Ausgabe, Yzm. L* 2).

3.3.1. Wenn bei einem der kontrollierten Indikatoren eine Nichteinhaltung der Anforderungen der Norm festgestellt wird, wird eine erneute Kontrolle an einer doppelten Anzahl von Fellrollen und Folienpaketen durchgeführt.

Bei Mängeln bei der Nachbemusterung wird die Charge nicht angenommen.

(Zusätzlich eingefügt, Änderung L 2).

3.4. Produkte (eine der Größen Rollen, Bleche), die die Abnahmekontrolle gemäß Abschnitt 3.2 bestanden haben, müssen einer regelmäßigen Prüfung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Abschnitte unterzogen werden. 2,7 und 2,8 0,5 % Rollen Schleifpapier oder Packungen mit 16 Schleifblättern; 8; 5 und M40, jedoch nicht weniger als 3 Stück, Pos. 2 8 auf allen Sockeltypen.

(Geänderte Ausgabe, Rev. L 2).

3.5. Regelmäßige Tests müssen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.

(Geänderte Ausgabe. Änderung L 3).

4. TESTMETHODEN

4.1. Bestimmung der Zugfestigkeit von Schleifpapier im trockenen Zustand nach GOST 6156-82.

4.1.1. Zugfestigkeit von Schleifpapier im nassen Zustand

Der Zustand wird wie folgt bestimmt: etwa durchgekocht

Vor dem Test werden Schleifpapierproben in Wasser mit einer Temperatur von GOST 6456 82 eingeweicht.

4.2. Die Methode zur Bestimmung der Schneidfähigkeit von Schleifpapier entspricht GOST 6456-82 mit den in den Absätzen angegebenen Ergänzungen. 4.2.1, 4.2.2.

4.2 1 Vor der Prüfung werden Schleifpapierproben einer einstündigen Trocknung bei einer Temperatur von (|00±5)°C unterzogen.

4.2.2. Die Schneidfähigkeit des Schleifpapiers wird bestimmt durch:

Spannkraft - 25,5 N;

Schleifzeit - 5 Min.

Die Prüfung von Schleifpapier der Körnung 16-M40 erfolgt mit Lufteinblasung.

GOST 10014-12 S. 6

Die zulässige Fehlergrenze für das Wiegen von Proben organischer Glasplatten bei der Prüfung von Schleifpapier mit den Körnungen M63-M14 beträgt ±0,001 g.

4.3. Kontrolle der Abmessungen, ungleichmäßiger Dicke, Aussehen der Arbeitsfläche des Schleifpapiers – gemäß GOST 6456-82.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. I, 2).

5. MARKIERUNG. VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Auf der nicht arbeitenden Oberfläche der Schleifwalze muss alle (150-5) mm in Längs- und Querrichtung Folgendes aufgetragen werden:

Markenzeichen des Herstellers;

Symbol;

Chargennummer.

Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher, ralmers ruaon?, ist lmtch nicht auf noesh erlaubt.

(Geänderte Ausgabe, Rev. L 1, 3).

5.2. Das Aufwickeln des Schleifpapiers zu Rollen sollte straff und gleichmäßig sein, um die Bildung von Falten, Runzeln und Knautschstellen zu verhindern.

Die Stirnfläche muss bis auf Vorsprünge eben sein!< пе должны превышать 10 мм.

5.3. Jede Schleifpapierrolle muss in Papier gemäß GOST 8273-75, GOST 18277-72, GOST 10127-7.1 oder GOST 2228-81 eingewickelt und an der Verbindungsstelle versiegelt werden. Lagen Verpackungspapier: müssen die Enden der Rolle zuverlässig abdecken und deren Sicherheit beim Transport gewährleisten.

5.4. Schleifblätter müssen in Packungen (50dt 1) Stück verpackt werden. oder (100±2) Stk. Die Versiegelung der Bündel erfolgt mit Papierschleifband der Körnung 1C und feiner, mit einer Breite von mindestens 35 mm über die Blattbreite.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. I).

5.5. Packungen mit 5-10 Stück. In Beutel verpackt und mit Papier oder Papierschleifband mit einer Körnung von 10 und feiner, mindestens 35 mm breit, oder mit Klebeband der Klasse B gemäß GOST 18251-87 versiegelt. Der versiegelte Beutel muss gemäß GOST 8273-75, GOST 18277-72, GOST 10127-75 oder GOST 2228-81 in Papier eingewickelt werden, sodass sich sein Ende auf der Vorderseite des Beutels befindet. Das Paket ist mit Bindfaden zugebunden.

(Geänderte Ausgabe. Änderung Nr. 1, 2).

5.6. (Ausgeschlossen, Änderung L> 3).

5.7. Auf jeder verpackten Rolle oder jedem verpackten Beutel müssen Lagerungsanweisungen und ein Etikett mit folgenden Angaben angebracht sein:

S. 7 Meine Güte<0034-32

Markenzeichen des Herstellers;

Chargennummern;

Rüstung ausstellen;

Symbol;

Anzahl der Blätter für das Paket;

Abbildungen des staatlichen Gütezeichens für Schleifpapier, dem das staatliche Gütezeichen in der vorgeschriebenen Weise verliehen wurde;

technischer Kontrollstempel.

Das Etikett muss an der Verbindungsstelle des Verpackungspapiers auf die Rolle geklebt werden.

5,8-5,19. (Ausgeschlossen. Änderung M 3).

5.20. Weitere Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung sowie Transport und Lagerung richten sich nach GOST 27595-88.

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).

6. Herstellergarantie

6.1. (Ausgeschlossen, L* ändern 1).

G.2. (Ausgeschlossen, L* ändern 2).

6.3. (Gelöscht, Änderungsantrag Nr. I).

GOST 10054-82 S. 8

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Werkzeugmaschinen und Werkzeugindustrie der UdSSR

ENTWICKLER

E. I. Ardaschew; E. S. Viksman; V. T. Iwashingikoya: N. D. Ilyina; V. A. Kvitko; L. A. Kogan; O. F. Kotlyarea; I. F. Korchmar; V. A. Morozov; E. B. Petrosyan; A. A. Dustier; S. K. Rozin; V. A. Rybakov; N.v. Syreyshchikova; V. D. Tuikikoya; V. N. Tyrkhov

Sli>? g *aG.. YYYA Bete, oh l g*. 17.IU 273 st. p g.. g.25 el. cr ott l.M J4. MJL l.

Schießbude ut Tschi 40 k.

Op.tatJ „*ia“ Ehre“ Und>dltelygt*p an den Ladenbesitzer*. IttioT. M«;»pl, GSP. ItOUHII’-VIIVilCMIll n«r.. L.l D-**vikkv*co« nncviM"t»"* H>:iarwiwTiia o»n largo*. jr.i D"pi" m Tupi-nr. 3"".

Maschinenbau. GOST 10054-82 – Wasserfestes Schleifpapier. Technische Bedingungen. OKS: Maschinenbau, Schneidwerkzeuge. GOST-Standards. Wasserfestes Schleifpapier. .... Klasse=Text>

GOST 10054-82

Wasserfestes Schleifpapier. Technische Bedingungen

GOST 10054-82
Gruppe G25

STAATLICHER STANDARD DER UDSSR-UNION

SCHLEIFSKIZZE AUS WASSERFESTEM PAPIER
Technische Bedingungen
Wasserfestes Schleifpapier. Spezifikationen

OKP 39 8600

Gültig ab 01.01.83
bis 01.01.93*
______________________________
* Gültigkeitsbeschränkung entfernt
gemäß dem Protokoll des Interstate Council
zu Standardisierung, Messtechnik und Zertifizierung
(IUS Nr. 2, 1993). - Notiz.

INFORMATIONEN

1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Ministerium für Werkzeugmaschinen und Werkzeugindustrie der UdSSR
ENTWICKLER

E. I. Ardaschew; E. S. Wiksman; V. T. Iwaschinnikow; N. A. Ilyina; V. A. Kvitko; L.A. Kogan; O. F. Kotlyarov; I.F. Korchmar; V. A. Morozov; E. B. Petrosyan; A. A. Pylnev; S. K. Rozin; V. A. Rybakov; N. V. Syreyshchikova; V.D.Tunikov; V. N. Tyrkov

2. Durch den Beschluss genehmigt und in Kraft getreten Staatskomitee UdSSR gemäß den Normen vom 18.02.82 N 735

3. Das Datum der ersten Inspektion ist 1992.
Inspektionshäufigkeit - 5 Jahre

4. STATT GOST 10054-75

5. REFERENZIERTE REGULATORISCHE TECHNISCHE DOKUMENTE

Nummer des Absatzes, Unterabsatzes

GOST 2228-81

GOST 3647-80

GOST 6456-82

4.1; 4.1.1; 4.2; 4.3

GOST 8273-75

GOST 10127-75

GOST 18251-87

GOST 18277-72

GOST 27595-88

6. Die Gültigkeitsdauer wurde durch das Dekret der staatlichen Norm der UdSSR vom 23.04.87 N 1370 bis zum 01.01.93 verlängert

7. REISSUE (Juni 1990) mit Änderungen Nr. 1, 2, 3, genehmigt im März 1986, April 1987, Juli 1989 (IUS 6-86, 8-87, 11-89)

Diese Norm gilt für wasserfeste Papierschleifmittel, die für die abrasive Bearbeitung verschiedener Materialien mit oder ohne Verwendung von Schneidflüssigkeit bestimmt sind.

1. ABMESSUNGEN

1. ABMESSUNGEN

1.1. Schleifpapier sollte in Rollen und Schleifblättern hergestellt werden, deren Abmessungen in Tabelle 1 angegeben sind.

Tabelle 1

Notiz. Auf Kundenwunsch ist es möglich, Rollen und Platten in anderen Größen herzustellen.

Ein Beispiel für ein Symbol für wasserfestes Schleifpapier in der Rolle, 750 mm breit, 50 m lang, auf feuchtigkeitsbeständigem Papier, aus grünem Siliziumkarbid, Sorte 64C, Körnung 16-P:

750X50 M 64S 16-P GOST 10054-82

Dasselbe, Schleifblatt, Breite 230 mm, Länge 288 mm, auf feuchtigkeitsbeständigem Papier mit Polymerlatexbeschichtung, aus schwarzem Siliziumkarbid, Sorte 53C, Körnung 16-P:

L 230X280 L1 53S 16-P GOST 10054-82

2. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

2.1. Schleifpapier muss gemäß den Anforderungen dieser Norm hergestellt werden.

2.2. Das Schleifpapier sollte aus den in Tabelle 2 angegebenen Schleifmaterialien der Körnung 16-M14 bestehen.

Tabelle 2

Notiz. Auf Kundenwunsch besteht die Möglichkeit, Schleifpapier aus anderen Schleifmittelqualitäten und Körnungen herzustellen.

2.3. Zur Herstellung von Schleifpapier sollten als Unterlage nassbeständiges Papier gemäß GOST 10127-75 sowie Industriestandard und technische Dokumentation auf Papier gemäß Tabelle 3 verwendet werden.

Tisch 3

Notiz. Wenn das Papier kein festgelegtes Symbol hat, ist es erlaubt, seine Marke im Symbol des Schleifpapiers anzugeben.

2.4. Das Schleifmaterial muss mit Lacken der Marken YAN-153 und PF-587 oder anderen wasserfesten Bindungen gemäß Industriestandard und technischer Dokumentation fest mit dem Untergrund verbunden werden.

2.5. Die Kornzusammensetzung der Schleifmaterialien entspricht GOST 3647-80 (Mahlkorn und Schleifpulver mit den Indizes P und N) und der branchenüblichen normativen und technischen Dokumentation.

2.6. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.6.1. Auf der Arbeitsfläche von Schleifpapierrollen sollte die Gesamtfläche der mit dem Bindemittel gefüllten Falten, Falten und Bereiche ohne Schleifkörner 0,5 % der Rollenfläche nicht überschreiten.
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher darf die Gesamtfläche dieser Mängel nicht mehr als 1,5 % der Rollfläche betragen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.6.2. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.6.3. Auf der Arbeitsfläche der Bleche sollte die Gesamtfläche der Falten, Falten, Bereiche ohne Schleifkörner, mit Bindemittel gefüllt und mit Kantenbeschädigungen 0,5 % der Blechfläche nicht überschreiten.
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher darf die Gesamtfläche dieser Mängel nicht mehr als 1 % der Blattfläche betragen.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

2.6.4. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

2.7. Die ungleichmäßige Dicke des Schleifpapiers sollte die in Tabelle 4 angegebenen Werte nicht überschreiten.

Tabelle 4

2.8. Die Zugfestigkeit des Schleifpapiers muss den in Tabelle 5 angegebenen Werten entsprechen.

Tabelle 5

Papiersymbol

Zustand des Schleifpapiers

Bruchlast, N, nicht weniger, in Richtungen

längs

quer

Nass

______________
* Nach Vereinbarung mit dem Verbraucher.

2.9. Die Schneidfähigkeit des Schleifpapiers muss den in Tabelle 6 angegebenen Werten entsprechen.

Tabelle 6

Getreide

Schnittleistung, g/min, nicht weniger

(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 1).

3. ANNAHMEREGELN

3.1. Es sollten Abnahmeprüfungen und regelmäßige Tests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Schleifpapier die Anforderungen dieser Norm erfüllt.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

3.2. Mindestens 1 % der Schleifpapierrollen oder Blattpakete aus einer Charge, jedoch nicht weniger als 3 Stück, Absatz 2.9 - 0,1 %, jedoch nicht weniger, müssen einer Abnahmekontrolle zur Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 1.1 unterliegen, 2.6.1 und 2.6.3 drei Rollen oder Beutel.

3.2.1. Die Charge muss aus Schleifpapier einer Spezifikation bestehen, in einer Schicht hergestellt und gleichzeitig gemäß einem Dokument zur Abnahme vorgelegt werden.

3.3. Wird bei der Abnahmekontrolle festgestellt, dass bei mehr als einem kontrollierten Indikator die Anforderungen der Norm nicht eingehalten werden, wird die Charge nicht angenommen.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3.3.1. Wenn bei einem der kontrollierten Indikatoren eine Nichteinhaltung der Anforderungen der Norm festgestellt wird, wird eine erneute Kontrolle an einer doppelten Anzahl von Fellrollen und Folienpaketen durchgeführt.
Bei Mängeln bei der Nachbemusterung wird die Charge nicht angenommen.
(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 2).

3.4. Produkte (eine der Größen Rollen, Blätter), die die Abnahmekontrolle gemäß Abschnitt 3.2 bestanden haben, müssen einer regelmäßigen Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 2.7 und 2.8 unterzogen werden. 0,5 % Schleifpapierrollen oder Blattpakete mit Körnung Größe 16; 8; 5 und M40, jedoch nicht weniger als 3 Stück, Abschnitt 2.8 auf allen Untergründen.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 2).

3.5. Regelmäßige Tests müssen mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 3).

4. TESTMETHODEN

4.1. Bestimmung der Zugfestigkeit von Schleifpapier im trockenen Zustand nach GOST 6456-82.

4.1.1. Die Zugfestigkeit von Schleifpapier im nassen Zustand wird wie folgt bestimmt: Vorbereitete Schleifpapierproben werden vor der Prüfung zwei Stunden lang in Wasser mit einer Temperatur von (20 ± 2) °C eingeweicht. Überschüssiges Wasser wird mit Filterpapier entfernt und sofort gemäß GOST 6456-82 getestet.

4.2. Die Methode zur Bestimmung der Schneidfähigkeit von Schleifpapier entspricht GOST 6456-82 mit den in den Absätzen 4.2.1 und 4.2.2 angegebenen Ergänzungen.

4.2.1. Vor dem Test werden Schleifpapierproben einer einstündigen Trocknung bei einer Temperatur von (100 ± 5) °C unterzogen.

4.2.2. Die Schneidfähigkeit des Schleifpapiers wird bestimmt durch:
Spannkraft - 25,5 N;
Schleifzeit - 5 Min.
Die Prüfung von Schleifpapier der Körnung 16-M40 erfolgt mit Lufteinblasung.
Die Grenze des zulässigen Fehlers beim Wiegen von Proben organischer Glasplatten beim Testen von Schleifpapier mit den Körnungen M63-M14 beträgt ±0,001 g.

4.3. Kontrolle der Abmessungen, ungleichmäßiger Dicke und des Aussehens der Arbeitsfläche des Schleifpapiers – gemäß GOST 6456-82.

5. KENNZEICHNUNG, VERPACKUNG, TRANSPORT UND LAGERUNG

5.1. Auf der nicht bearbeiteten Oberfläche der Schleifpapierrolle muss alle (150 ± 15) mm in Längs- und Querrichtung Folgendes aufgetragen werden:
Markenzeichen des Herstellers;
Symbol;
Chargennummer.
Notiz. Nach Absprache mit dem Verbraucher dürfen die Abmessungen der Rolle oder des Bogens nicht übernommen werden.

(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 3).

5.2. Das Aufwickeln des Schleifpapiers zu Rollen sollte straff und gleichmäßig erfolgen, um die Bildung von Falten, Knicken und Knautschstellen zu vermeiden.
Die Stirnfläche muss glatt sein, die Überstände der Kanten dürfen 10 mm nicht überschreiten.

5.3. Jede Schleifpapierrolle muss in Papier gemäß GOST 8273-75, GOST 18277-72, GOST 10127-75 oder GOST 2228-81 eingewickelt und an der Verbindungsstelle versiegelt werden. Lagen Verpackungspapier müssen die Enden der Rolle zuverlässig abdecken und deren Sicherheit beim Transport gewährleisten.

5.4. Schleifblätter sollten in Packungen zu (50 ± 1) Stück verpackt werden. oder (100±2) Stk. Die Versiegelung der Pakete erfolgt mit Papier oder Papierschleifband der Körnung 10 und feiner, mit einer Breite von mindestens 35 mm über die Plattenbreite.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1).

5.5. Packungen mit 5-10 Stück. In Beutel verpackt und mit Papier oder Papierschleifband mit einer Körnung von 10 und feiner, mindestens 35 mm breit, oder mit Klebeband der Klasse B gemäß GOST 18251-87 versiegelt. Der versiegelte Beutel muss gemäß GOST 8273-75, GOST 18277-72, GOST 10127-75 oder GOST 2228-81 in Papier eingewickelt werden, sodass sich sein Ende auf der Vorderseite des Beutels befindet. Das Paket ist mit Bindfaden zugebunden.
(Geänderte Ausgabe, Änderung Nr. 1, 2).

5.6. (Gelöscht, Änderung Nr. 3).

5.7. Auf jeder verpackten Rolle oder jedem verpackten Beutel müssen Lagerungsanweisungen und ein Etikett mit folgenden Angaben angebracht sein:
Markenzeichen des Herstellers;
Chargennummern;
Erscheinungsdaten;
Symbol;
Anzahl der Blätter für das Paket;
Abbildungen des staatlichen Gütezeichens für Schleifpapier, dem das staatliche Gütezeichen in der vorgeschriebenen Weise verliehen wurde;
technischer Kontrollstempel.
Das Etikett muss an der Verbindungsstelle des Verpackungspapiers auf die Rolle geklebt werden.

5,8-5,19. (Ausgeschlossen, Änderung Nr. 3).

5.20. Weitere Anforderungen an Kennzeichnung und Verpackung sowie Transport und Lagerung richten sich nach GOST 27595-88.
(Zusätzlich eingeführt, Änderung Nr. 3).

6. HERSTELLERGARANTIE

6.1. (Gelöscht, Änderung Nr. 1).

6.2. (Gelöscht, Änderung Nr. 2).

6.3. (Gelöscht, Änderung Nr. 1).

Mit Freunden teilen oder für sich selbst speichern:

Wird geladen...