So füllen Sie den Bericht für den 1. Lauf aus. Gesetzgebungsrahmen der Russischen Föderation

Es funktioniert nicht Leitartikel von 12.05.2012

Name des DokumentsVERORDNUNG von Rosstat vom 03.08.2011 N 343 (geändert am 12.05.2012 mit Änderungen, die am 12.05.2012 in Kraft getreten sind) „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BUNDESÜBERWACHUNG VON INVESTITIONEN IN NICHTFINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND WOHN- UND KOMMUNALVERMÖGEN.“ SEKTOREN"
Art des DokumentsBefehl
EmpfangsvollmachtRosstat
Dokumentnummer343
Annahmedatum03.08.2011
Änderungsdatum12.05.2012
Datum der Registrierung beim Justizministerium01.01.1970
StatusEs funktioniert nicht
Veröffentlichung
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NavigatorAnmerkungen

VERORDNUNG von Rosstat vom 03.08.2011 N 343 (geändert am 12.05.2012 mit Änderungen, die am 12.05.2012 in Kraft getreten sind) „ÜBER DIE GENEHMIGUNG STATISTISCHER INSTRUMENTE ZUR ORGANISATION DER STATISTISCHEN BUNDESÜBERWACHUNG VON INVESTITIONEN IN NICHTFINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND WOHN- UND KOMMUNALVERMÖGEN.“ SEKTOREN"

Anleitung zum Ausfüllen des Formulars N 1-TEP

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Bundesform statistische Beobachtung N 1-TEP bereitstellen juristische Personen Versorgung der Bevölkerung und (oder) haushaltsfinanzierter Organisationen mit Wärmeenergie und Warmwasserversorgung (einschließlich Organisationen, die Einrichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen leasen).

Eine juristische Person füllt dieses Formular aus und übermittelt es an die Gebietskörperschaft von Rosstat an ihrem Standort.

Wenn eine juristische Person über separate Abteilungen verfügt, wird dieses Formular sowohl für jede einzelne Abteilung als auch für eine juristische Person ohne diese separaten Abteilungen ausgefüllt.

Das ausgefüllte Formular wird von der juristischen Person bei den Gebietskörperschaften von Rosstat am Standort der entsprechenden separaten Abteilung (für eine separate Abteilung) und am Standort der juristischen Person (ohne separate Abteilungen) eingereicht. Für den Fall, dass eine juristische Person (ihre separate Abteilung) an ihrem Standort keine Tätigkeiten ausübt, wird das Formular an dem Ort bereitgestellt, an dem sie tatsächlich Tätigkeiten ausübt.

Der Leiter einer juristischen Person ernennt Beamte, die befugt sind, im Namen der juristischen Person statistische Informationen bereitzustellen.

Der Adressteil gibt den vollständigen Namen der meldenden Organisation gemäß an Gründungsurkunden, registriert in in der vorgeschriebenen Weise, und dann in Klammern - ein Kurzname. Das Formular mit Informationen zu einer separaten Abteilung einer juristischen Person gibt den Namen der separaten Abteilung und die juristische Person an, zu der sie gehört.

Die juristische Person gibt den Code in den Codeteil des Formulars ein Allrussischer Klassifikator Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der von den Gebietskörperschaften von Rosstat an Organisationen gesendeten (ausgestellten) Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes.

2. Ein Bericht im Formular N 1-TEP wird nicht bereitgestellt von:

Unternehmen (Organisationen), die nur Wärmeerzeuger sind, aber Verbraucher nicht direkt mit Wärme versorgen;

Unternehmen (Organisationen), die Wärmeenergie liefern und heißes Wasser nur für den Produktions- und Technologiebedarf von Unternehmen (Organisationen).

3. Bei der Erstellung des Formulars ist auf die Vollständigkeit der Ausfüllung und die Zuverlässigkeit der darin enthaltenen statistischen Daten zu achten.

4. Das Formular N 1-TEP wird jährlich bereitgestellt.

5. Der für die Zusammenstellung statistischer Informationen zuständige Beamte stellt die Meldedaten im Formular N 1-TEP innerhalb der auf dem Formular angegebenen Fristen in geeigneter Weise zur Verfügung Struktureinheiten Gebietskörperschaft Landesstatistik in einem Subjekt der Russischen Föderation.

6. Dem Bericht sind Listen der vom Unternehmen bedienten Städte, städtischen Siedlungen und ländlichen Siedlungen beigefügt.

7. Für den Fall, dass das berichtende Unternehmen (Organisation) dient Siedlungen im städtischen und ländliche Gebiete werden zwei Berichte getrennt für städtische und ländliche Gebiete erstellt.

8. Bei der Übertragung eines Unternehmens (einer Organisation), das Verbraucher mit Wärmeenergie versorgt, von anderen Dienststellen in kommunales Eigentum, d.h. Im Zuständigkeitsbereich der Kommunalverwaltungen (und umgekehrt) erfolgt die Berichterstattung getrennt für den Zeitraum vor der Übertragung und für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit neues System nach der Übertragung.

9. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben. Das Formular mit Informationen zu einer separaten Abteilung gibt den Namen der separaten Abteilung und die juristische Person an, zu der sie gehört.

In der Zeile „Postanschrift“ wird der Name des Subjekts der Russischen Föderation angegeben, juristische Adresse mit Postleitzahl; Stimmt die tatsächliche Anschrift nicht mit der gesetzlichen Anschrift überein, wird zusätzlich die tatsächliche Postanschrift angegeben. Für separate Abteilungen, die keine gesetzliche Adresse haben, wird eine Postanschrift mit Postleitzahl angegeben.

Eine juristische Person muss in den Codeteil den Code des Allrussischen Klassifikators für Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der von den Gebietskörperschaften von Rosstat an Organisationen gesendeten (ausgestellten) Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes eingeben.

Für separate Abteilungen einer juristischen Person ist dies angegeben Kennzahl, die von der Gebietskörperschaft Rosstat am Standort der separaten Einheit eingerichtet wird.

10. Die Daten werden in den im Formular angegebenen Maßeinheiten bereitgestellt.

11. Daten aus den Zeilen 01 - 17, 22, 33, 46 - 49 werden in ganzen Zahlen angezeigt, der Rest - mit einer Dezimalstelle.

II. Formularindikatoren ausfüllen

12. Anzahl der Wärmeversorgungsquellen, ihre Wärmeleistung und Anzahl der Kessel. Die Zeilen 01 - 04 zeigen die Anzahl der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), darunter mit einer Leistung von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 02), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 03). und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 04). Aufgrund der Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Leistung von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 01 gleich der Summe dieser Linien 02 – 04 sein oder mehr.

Ab Zeile 11 werden Wärmeversorgungsquellen identifiziert, die verpachtet (Zeile 05) oder in Konzession (Zeile 06) sind.

Die Zeilen 07 - 10 geben die Anzahl der liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) für das Berichtsjahr wieder, d.h. in der vorgeschriebenen Weise aus der Bilanz des berichtenden Unternehmens (Organisation) abgeschrieben werden, auch mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 08), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 09) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 10). Aufgrund stillgelegter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal/Stunde müssen diese Linien 07 der Summe dieser Linien 08 – 10 oder mehr entsprechen.

Zeile 11 zeigt die Anzahl der Wärmeversorgungsquellen: Wärmekraftwerke, Bezirks-, Vierteljahres-, Gruppen-, Orts- und Einzelkesselhäuser, aufgeführt in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres, auch mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 12), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 13) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 14). Aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Leistung von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 11 gleich der Summe der Linien 12 – 14 sein oder mehr.

Die Zeilen 15 - 17 geben die Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) an, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind und mit festen Brennstoffen (Zeile 15), flüssigen Brennstoffen (Zeile 16) und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden ( Zeile 17).

13. Gesamtleistung der Wärmeversorgungsquellen. Zeile 18 zeigt die Wärmeleistung der Heizkesselanlagen zum Ende des Berichtsjahres, die sich aus der Summe der auf dem Typenschild aufgeführten Nennleistungen aller darin installierten Kessel (Kraftwerke) ergibt und in Gcal/Stunde inklusive Leistung angegeben wird bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 19), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 20) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 21). Diese Linien 18 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr gleich der Summe dieser Linien 19 – 21 oder mehr sein.

14. Zeile 22 zeigt die Gesamtzahl der Kessel (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob dies der Fall ist in Betrieb, reserviert, repariert oder aus anderen Gründen auf eine Reparatur oder einen Ausfall wartet.

15. Länge der Wärmenetze. Zeile 23 zeigt die Gesamtlänge aller Warmwasserbereitungsnetze (einschließlich Warmwasserversorgungsnetze) und Dampfnetze in Zweirohrberechnung, aufgeführt in der Bilanz des Unternehmens (Organisation) zum Ende des Berichtsjahres, einschließlich derjenigen mit a Durchmesser bis 200 mm (Zeile 24), von 200 mm bis 400 mm (Zeile 25), von 400 mm bis 600 mm (Zeile 26). Diese Linien 23 müssen aufgrund der Länge von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 600 mm oder mehr gleich der Summe dieser Linien 24 – 26 oder mehr sein.

Die Länge von Wärmenetzen wird unabhängig von der Installationsart durch die Länge ihrer Trasse bestimmt, wobei zwei Rohrleitungen verlegt werden: Direkt- und Rücklaufleitung für das Wassernetz, eine Dampfleitung und eine Kondensatleitung für das Dampfnetz. Die Länge des Wassernetzes muss die Länge der einzelnen Netze berücksichtigen, die für die Warmwasserversorgung genutzt werden.

Zeile 27 zeigt Wärme- und Dampfnetze, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 23).

Zeile 28 zeigt marode Netzwerke, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 27).

Als marode Netze gelten Netze, die laut technischen Bestandsdaten zu über 60 % verschlissen sind.

Zeile 29 gibt die Länge der im Berichtsjahr ersetzten Netze wieder.

Zeile 30 gibt die Länge der maroden Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden (ab Zeile 29).

Der Austausch von Netzen erfordert die Durchführung planmäßiger Wartungsarbeiten, um deren vorzeitigem Verschleiß vorzubeugen.

16. Zeile 31 spiegelt die Einsparungen durch Modernisierungsarbeiten wider. Der Indikator wird als die Höhe der Bareinnahmen aus der Umsetzung des Projekts für den Berichtszeitraum berechnet, einschließlich der Bareinnahmen aus der Steigerung des Produktionsvolumens von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, der Verringerung der Arbeitsintensität der Arbeit und der Einsparung von Energieressourcen und Materialien usw. Im Berichtszeitraum sollte dieser Indikator nicht geringer sein als der Betrag der Anfangsinvestition geteilt durch die Anzahl der Amortisationsjahre des Projekts.

17. Zeile 32 zeigt den durchschnittlichen jährlichen Buchwert Produktionskapazität(einschließlich vermieteter) Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), die als Quotient aus Division durch 12 des Betrags bestimmt wird, der sich aus der Addition der Hälfte des Buchwerts der Produktionsanlagen zum 1. Januar des Berichtsjahres und der Hälfte des Buchwerts ergibt vom 1. Januar des Folgejahres und der Wert des Anlagevermögens bis zum 1. Tag aller anderen Monate des Berichtsjahres.

18. Zeile 33 zeigt die Gesamtzahl der Kraft-Wärme-Kopplungsquellen und elektrische Energie(Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) installiert und am Ende des Berichtsjahres in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) aufgeführt sind, unabhängig davon, ob sie in Betrieb sind, reserviert, repariert werden oder auf eine Reparatur warten. oder Ausfallzeiten aus anderen Gründen.

Kraft-Wärme-Kopplungsquellen sind Gasturbineneinheiten, die Wärme und Licht erzeugen (Mini-KWK).

Abschnitt II. Erzeugung und Bereitstellung von Wärmeenergie

19. Erzeugung und Bereitstellung von Wärmeenergie. Zeile 34 gibt die Menge der pro Jahr erzeugten Wärmeenergie an, einschließlich Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 35), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 36) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 37). Sie wird durch die Menge und den Wärmeinhalt der freigesetzten Wärmeenergie bestimmt, die mit Messgeräten gemessen werden.

Aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 34 der Summe dieser Linien 35 – 37 oder mehr entsprechen.

20. Für einzelne Unternehmen (Organisationen), die vorübergehend keine haben Messgeräte zur systematischen Ermittlung der Wärmeenergieerzeugung bzw. des Wärmeenergieverbrauchs, bei unbedeutendem Verbrauch letzterer, können sie ausnahmsweise verwendet werden, Berechnungsmethoden, festgelegt durch behördliche und technische Dokumente zur Bilanzierung von Wärmeenergie und Kühlmitteln. Diese Indikatoren werden durch Berechnung auf der Grundlage des erzeugten Kraftstoffverbrauchs und des Durchschnittskoeffizienten ermittelt nützliche Aktion Heizungsraum Der gewichtete durchschnittliche Wirkungsgrad des Heizraums sollte auf der Grundlage regelmäßiger thermischer Tests ermittelt werden.

Um die Wärmeproduktion anhand des entsprechenden Brennstoffverbrauchs zu ermitteln, verwenden Sie die folgende Tabelle.

Nettowirkungsgrad des Kesselhauses – in %Nettowirkungsgrad des Kesselhauses – in %Verbrauch von äquivalentem Kraftstoff pro zugeführter Gigakalorie – in Kilogramm äquivalenter Kraftstoff/Gcal
60,0 238,10 80,0 178,57
62,0 230,41 82,0 174,22
64,0 223,21 84,0 170,07
66,0 216,45 86,0 166,11
68,0 210,08 88,0 162,34
70,0 204,08 90,0 158,73
72,0 198,41 92,0 155,28
74,0 193,05 94,0 151,98
76,0 187,97 95,0 150,38
78,0 183,15

Wenn Daten über den Brennstoffverbrauch im Heizraum für ein Jahr vorliegen und die Effizienz des Heizraums bekannt ist, ist es möglich, die Wärmeenergieerzeugung rechnerisch zu ermitteln. Wenn also beispielsweise ein Kesselhaus einer Anlage, die die Bevölkerung, haushaltsfinanzierte Organisationen und Unternehmen mit Wärme versorgt, im Berichtsjahr 812 Tonnen Donezk-Kohle mit einem Heizwert von 0,723 verbraucht hat, bei einem Kesselraumwirkungsgrad von 72 %, dann beträgt der äquivalente Brennstoffverbrauch 587 Tonnen (812 Tonnen x 0,723), da bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72 % die Produktion einer Gigakalorie laut obiger Tabelle 198,41 kg Standardbrennstoff erfordert Die erzeugte Wärmeenergiemenge beträgt 2959 Gcal:

(587*1000)
198,41

Von der resultierenden Menge der Wärmeenergieerzeugung wird dann die Wärme, die für den Eigenbedarf des Kesselhauses (Dampfpumpen, Dampfdüsen, Gebläse usw.) aufgewendet wird, ausgeschlossen.

Wenn die Wärmeenergie in Tonnen Dampf erfasst wird, wird die Menge des erzeugten Dampfes in Gigakalorien neu berechnet, basierend auf dem Wärmeinhalt des erzeugten Dampfes, der seinem durchschnittlichen Druck und seiner durchschnittlichen Temperatur entspricht. Produziert beispielsweise ein Heizraum Sattdampf mit einem durchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm2, dann entspricht dieser Druck laut Fachbüchern einem Wärmeinhalt von Dampf von 653,9 Kilokalorien pro Kilogramm. In diesem Fall ist die Temperatur des Speisewassers zu berücksichtigen. Wenn die Speisewassertemperatur beispielsweise 10 °C beträgt, beträgt die mit einem Kilogramm Dampf gewonnene Wärmemenge 653,9 – 10 = 643,9 kcal/kg.

Nehmen wir an, dass das Kesselhaus in einem Monat 1500 Tonnen Dampf bei dem überdurchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm2 und einer Speisewassertemperatur von 10 °C produzierte. Dann beträgt die erzeugte Wärmemenge 965850000 Kilokalorien (1500 * 1000 * (653,9 - 10)) oder etwa 966 Gigakalorien.

In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist, die Effizienz eines Kessels abzuschätzen, ist es für Kessel mit geringer Leistung (weniger als 0,1 Gcal/Stunde) zulässig, den Verbrauch von entsprechendem Brennstoff für die Bereitstellung von einer Gigakalorie Wärme im Durchschnitt anzunehmen entspricht 200,0 Kilogramm äquivalentem Brennstoff (d. h. wenn man bedenkt, dass aus einer Tonne Standardbrennstoff 5 Gcal Wärmeenergie aus solchen Kesseln gewonnen werden können).

Um die Leistung von Warmwasserkesseln, gemessen in MW, in Gcal/Stunde umzurechnen, sollten Sie das folgende Verhältnis verwenden: 1 MW = 0,86 Gcal/Stunde.

21. Zeile 38 zeigt die Menge der von außen bezogenen (gekauften) Wärmeenergie, die anhand der zur Zahlung vorgelegten Rechnungen der Wärmelieferanten anhand der Messwerte von Messgeräten ermittelt (oder berechnet) wird.

22. Zeile 39 gibt die im Berichtszeitraum tatsächlich an alle Kategorien von Verbrauchern (Abonnenten) gelieferte Wärmeenergiemenge wieder, ermittelt auf der Grundlage von Daten von Messgeräten und in deren Abwesenheit – in der von den Kommunalverwaltungen festgelegten Weise und in Übereinstimmung mit behördlichen und technischen Dokumenten zur Abrechnung von Wärmeenergie und Kühlmitteln.

Die Gesamtmenge der gelieferten Wärmeenergie umfasst nicht die Wärme, die für den Eigenproduktionsbedarf der Wärmequelle (Kesselhaus) verwendet wird.

Die Daten in Zeile 39 müssen der Summe der Daten in den Zeilen 40 und 45 entsprechen.

23. Zeile 40 zeigt die an seine Verbraucher (Abonnenten) gelieferte Wärmemenge, einschließlich:

an die Bevölkerung (wenn die Kosten für die verbrauchte Wärme von der Bevölkerung bezahlt werden, unabhängig von der Zahlungsform und -methode) - Zeile 41;

haushaltsfinanzierte Organisationen, darunter: Bildungseinrichtungen(Schulen, Internate, Fachschulen, Hochschulen, Institute usw.); medizinische und gesundheitliche Einrichtungen (Krankenhäuser, Kliniken, Ambulanzen, Sanatorien, Sanatorien, Erholungsheime usw.); Sportanlagen (Stadien usw.); kulturelle Einrichtungen (Museen, Parks, Bibliotheken usw.); Kinder- Vorschuleinrichtungen(Kindergärten, Kindergärten); Waisenhäuser, Kindergesundheitseinrichtungen; Heime und Internate für ältere und behinderte Menschen; kommunale Einrichtungen (Hotels, Häuser und Herbergen für Besucher, die in der Bilanz haushaltsfinanzierter Organisationen stehen); Studentenwohnheime, Militäreinheiten sowie öffentliche Versorgungsunternehmen und -einrichtungen (Bäder, Wäschereien, Bestattungsunternehmen usw.) - Zeile 42;

Unternehmen für den Produktionsbedarf (Zeile 43);

Unter Produktionsbedürfnissen sind die Bedürfnisse zu verstehen Industrieunternehmen beteiligt an der Herstellung von Produkten, der Verarbeitung von Roh- und Hilfsstoffen usw.

Andere Organisationen (Zeile 44).

Zu den weiteren Organisationen zählen Organisationen des Nichtregierungssektors, des Handels, der Gastronomie, der Unterhaltung und anderer.

24. Zeile 45 zeigt die Wärmemenge, die an andere Unternehmen (Wiederverkäufer) zur Verteilung an ihre Verbraucher (Abonnenten) geliefert wird.

25. Zeile 46 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen, Dampf- und Wärmenetzen.

Zeile 47 zeigt die Anzahl der Unfälle in Dampf- und Wärmenetzen, einschließlich Warmwasserversorgungsnetzen (ab Zeile 46).

Zeile 48 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen.

Als Unfall gilt ein Ausfall von Elementen von Systemen, Netzen und Wärmeversorgungsquellen, der dazu führt, dass die Versorgung von Verbrauchern und Abonnenten mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasserbereitung für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden unterbrochen wird.

26. Zeile 49 zeigt durchschnittliche jährliche Anzahl Arbeitnehmer der Haupttätigkeit (ohne Teilzeitkräfte).

Die Zahl der Beschäftigten der Haupttätigkeit umfasst alle registrierten Mitarbeiter, die dort beschäftigt sind Herstellungsprozesse zur Versorgung der Bevölkerung, haushaltsfinanzierter Organisationen, Unternehmen und anderer Organisationen mit Wärmeenergie und Warmwasser.

Abschnitt III. Energie sparen

27. Zeile 50 zeigt den Kraftstoffverbrauch gemäß der Norm (in Bezug auf die Bedingung) für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen. Der Indikator unterscheidet: feste Brennstoffe (Zeile 51), flüssige Brennstoffe (Zeile 52) und gasförmige Brennstoffe (Zeile 53).

Kraftstoffverbrauch (konventionell). Der Verbrauch an äquivalentem Brennstoff (Standard und tatsächlich) für die Erzeugung von Wärmeenergie wird anhand der Daten des Brennstoffverbrauchsprotokolls ermittelt in Form von Sachleistungen und konventioneller Kraftstoff, gegeben durch seinen Heizwert.

Die Umwandlung von Naturbrennstoffen in konditionierte Brennstoffe (7000 kcal/kg) sollte in der Regel durch das Unternehmen auf der Grundlage einer regelmäßigen Bestimmung des Brennwerts von Brennstoffen in Laboratorien (intern oder auf Anfrage von Dritten) durchgeführt werden. Ausgestattet mit geeigneten Instrumenten und mit der obligatorischen Erfüllung der GOST-Anforderungen für Probenahme und Analyse.

Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert eines Brennstoffs im Labor direkt zu bestimmen, ist es zulässig, ihn durch Berechnung auf der Grundlage einer Laboranalyse der Elementzusammensetzung des Brennstoffs oder einer Analyse des Aschegehalts und der Feuchtigkeit unter Verwendung allgemein anerkannter Berechnungsformeln und Tabellen zu bestimmen der Heizwert der brennbaren Masse. Wenn also Daten über den unteren Heizwert der brennbaren Masse, den Aschegehalt und den Feuchtigkeitsgehalt des Arbeitsbrennstoffs vorliegen, wird der untere Heizwert des natürlichen Brennstoffs Q(p)_H durch die Formel bestimmt:

Ap – Aschegehalt des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

Wp – Feuchtigkeit des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

Q(g)_H – am niedrigsten Heizwert brennbare Masse, kcal/kg.

Sollte es mit einer der oben genannten Methoden nicht möglich sein, den Brennwert des Brennstoffs zu ermitteln, können Sie auf die Daten aus Lieferantenzertifikaten zurückgreifen. In einigen Fällen ist es bei unbedeutendem Kraftstoffverbrauch und fehlenden Möglichkeiten zur Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs ausnahmsweise zulässig, die von Rosstat bei der Entwicklung übernommenen durchschnittlichen Kalorienäquivalente der Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff zu verwenden die „Berechnete Bilanz der Brennstoff- und Energieressourcen der Russischen Föderation“ gemäß den Anweisungen zur Erstellung statistischer Berichte über den Verbrauch von Brennstoffen, Wärme und Elektrizität im Formular N 11-SN, genehmigt durch den Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 17.09.2019 05.09.94 N 154 und Formular N 11-TER „Angaben zum Einsatz von Brennstoffen, Wärme und Strom für die Produktion“. einzelne Arten Produkte, Arbeiten, (Dienstleistungen)“, genehmigt durch Rosstat-Resolution N 74 vom 10.09.2007.

Alle Arten natürlicher Brennstoffe werden in der Regel nach ihrem tatsächlichen Kalorienäquivalent, definiert als das Verhältnis des unteren Heizwerts des Betriebszustands des Brennstoffs einer bestimmten Art zum Heizwert von 1 kg Standard, in Normbrennstoff umgerechnet Treibstoff, d.h. bis 7000 kcal/kg.

Das Kalorienäquivalent (K) wird durch die Formel bestimmt:

K = Q(p)_H ,
7000

Q(p)_H- Unterer Heizwert des Betriebszustands des Kraftstoffs, in kcal/kg.

Die Umwandlung von Naturbrennstoff in konventionellen Brennstoff erfolgt durch Multiplikation der Menge an Naturbrennstoff mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent.

Beispiel. Pro Jahr ausgegeben nächste Menge verschiedene Brennstoffe, deren Umrechnung in bedingte in der Tabelle angegeben ist:

Erdgas (einschließlich Begleitgas)pro 1 Tausend m3100 1,154 115,4 Erdgas-"- 100 1,16 116,0 Kraftstofffür 1 t100 1,43 143,0 Dieselkraftstoff-"- 100 1,45 145,0 Benzin (Automobil)-"- 100 1,49 149,0 Kerosinfür 1 t100 1,47 147,0 Flüssiggas-"- 100 1,57 157,0 Holzreste, Späne und Sägemehl-"- 100 0,36 36,0 Holzsägemehlzum Lager. m3100 0,11 11,0 Holzkohlefür 1 t100 0,93 93,0 Gesamt 1370,3

Basierend auf dieser Berechnung wird der äquivalente Kraftstoffverbrauch ermittelt, der in diesem Beispiel 1370,3 Tonnen betrug.

28. Zeile 54 zeigt den Energieverbrauch im Verhältnis zur gesamten Menge der produzierten Ressourcen.

29. Zeile 55 zeigt den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen. Der Indikator unterscheidet: feste Brennstoffe (Zeile 56), flüssige Brennstoffe (Zeile 57), gasförmige Brennstoffe (Zeile 58).

30. Zeile 59 spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen wider.

31. Zeile 60 spiegelt die Kraftstoffeinsparungen für den Berichtszeitraum wider (in herkömmlicher Form). Der Indikator ist definiert als die durch Energiesparmaßnahmen erzielte Differenz zwischen dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen (Zeile 55) und dem Standard-Kraftstoffverbrauch für die gesamte Menge der produzierten Ressourcen (Zeile 50). Der Indikator unterscheidet: feste Brennstoffe (Zeile 61), flüssige Brennstoffe (Zeile 62), gasförmige Brennstoffe (Zeile 63).

32. Zeile 64 zeigt die Energieeinsparungen für den Berichtszeitraum an. Sie ist definiert als die durch Energiesparmaßnahmen erzielte Differenz zwischen dem tatsächlichen Energieverbrauch für die gesamte Menge produzierter Ressourcen (Zeile 59) und dem Standardenergieverbrauch für die gesamte Menge produzierter Ressourcen (Zeile 54).

33. Zeile 65 spiegelt die Kosten für Energiesparmaßnahmen wider. Der Indikator gibt Auskunft über die Aufwendungen des Unternehmens für die Umsetzung von Projekten, Programmen und Maßnahmen zur Energieeinsparung, einschließlich der Einführung neuer Technologien und der Installation energiesparender Geräte im Berichtszeitraum.

34. Zeile 66 spiegelt Einsparungen durch Energiesparmaßnahmen wider. Der Indikator soll die im Berichtszeitraum erzielten finanziellen Einsparungen bei der Umsetzung von Projekten, Programmen und Energiesparmaßnahmen widerspiegeln. Die finanziellen Einsparungen durch die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen sollten als Differenz zwischen den Kosten des Unternehmens vor der Umsetzung dieser Maßnahmen und den Kosten des Unternehmens nach der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen berechnet werden.

35. Zeile 67 listet alle Verluste an Wärmeenergie auf, die im Berichtsjahr aufgetreten sind.

Der Gesamtbetrag der Wärmeenergieverluste wird als Differenz zwischen der in das Netz eingespeisten Wärmemenge (einschließlich der von außen erzeugten und empfangenen Wärmemenge abzüglich der für den Eigenbedarf der Kesselhäuser aufgewendeten Wärme) und der Wärmemenge ermittelt von allen Verbrauchern (Abonnenten) konsumiert.

Ab Zeile 67 werden thermische Energieverluste in Wärme- und Dampfnetzen hervorgehoben (Zeile 68).

36. Zeile 69 gibt die Menge der von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten elektrischen Energie (in Tausend kW/Stunde) für den gesamten Berichtszeitraum an.

37. Zeile 70 gibt die Menge der von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten Wärmeenergie (Gigacal) für den gesamten Berichtszeitraum an.

Kontrolle nach Formular N 1-TEP:

1. Seite 01 >= Seite 02 + Seite 03 + Seite 04;

2. Seite 11 >= Seite 12 + Seite 13 + Seite 14;

3. Seite 18 >= Seite 19 + Seite 20 + Seite 21;

4. Seite 23 >= Seite 24 + Seite 25 + Seite 26;

5. Seite 27 >= Seite 23;

6. Seite 28 >= Seite 27;

7. Seite 30 >= Seite 29;

8. Seite 34 >= Seite 35 + Seite 36 + Seite 37;

9. Seite 39 >= Seite 40;

10. Seite 39 = Seite 40 + Seite 45;

11. Seite 40 = Seite 41 + Seite 42 + Seite 43 + Seite 44;

12. Seite 46 >= Seite 47 + Seite 48;

14. Seite 67 = Seite 34 + Seite 38 - Seite 39;

„Zur Genehmigung des Verfahrens zum Ausfüllen und Einreichen des statistischen Landesbeobachtungsformulars Nr. 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“

Bundesdienst Landesstatistik entscheidet:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des statistischen Landesbeobachtungsformulars Nr. 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“ und setzen Sie es ab dem Bericht für das Jahr 2005 in Kraft.

2. Mit der Einführung des in Absatz 1 dieses Beschlusses genannten Verfahrens wurde der Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 28. Juni 2001 Nr. 46 über die Genehmigung der Anweisungen zum Ausfüllen des statistischen Beobachtungsformulars Nr. des Bundesstaates verabschiedet. 1-TEP „Informationen zur Bereitstellung von Wärmeenergie“ ist ungültig geworden.

Das Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des staatlichen statistischen Beobachtungsformulars Nr. 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“

(genehmigt durch Beschluss des Statistischen Bundesamtes
vom 11. November 2005 Nr. 79)

ICH. Allgemeine Bestimmungen

1. Statistisches Formular Nr. 1-TEP werden durch juristische Personen vertreten, deren separate Einheiten(KWK, staatliches Kreiskraftwerk, Unternehmen (Organisationen) von Wärme- und Elektrowärmenetzen, Energieversorgungsunternehmen (Organisationen) usw., entweder in einer eigenständigen Bilanz oder in einer diversifizierten Bilanz enthalten Produktionsverbände Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen sowie in der Bilanz von Unternehmen (Organisationen), unabhängig von der Organisations- und Rechtsform und Eigentumsform, die die Bevölkerung und öffentliche Versorgungsunternehmen (Organisationen) mit Wärmeenergie und Warmwasser versorgen.

Unternehmen (Organisationen), die nur Wärmeerzeuger sind, aber Verbraucher nicht direkt mit Wärme versorgen, sowie Unternehmen (Organisationen), die Wärmeenergie und Warmwasser nur für den Produktions- und Technologiebedarf von Unternehmen (Organisationen) liefern, geben keine Meldung ab im Formular Nr. 1-TEP.

2. Bei der Übertragung eines Unternehmens (einer Organisation), das Verbraucher mit Wärmeenergie versorgt, von anderen Dienststellen in kommunales Eigentum, d.h. Im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Exekutivbehörden (und umgekehrt) erfolgt die Berichterstattung getrennt für den Zeitraum vor der Übertragung und für die tatsächlich im neuen System nach der Übertragung geleistete Arbeitszeit. IN Erläuterungen Aus dem Bericht muss hervorgehen, aus welcher Abteilung das Unternehmen (die Organisation) übernommen oder in welche übertragen wurde.

3. Die statistische Berichterstattung im Formular Nr. 1-TEP wird jährlich innerhalb der auf dem Formular angegebenen Fristen an die entsprechenden Struktureinheiten des territorialen Organs der Staatsstatistik in der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation übermittelt.

4. Alle Berichtsdaten in physischer und wertmäßig müssen auf zuverlässigen primären Buchhaltungsdaten basieren.

Die Hauptanforderung beim Ausfüllen aller Abschnitte des Berichts ist die Zuverlässigkeit der Daten.

5. Der für die Bereitstellung statistischer Informationen zuständige Beamte übermittelt unverzüglich zuverlässige Meldedaten im Formular Nr. 1-TEP.

6. Für den Fall, dass das berichtende Unternehmen (Organisation) Siedlungen in städtischen und ländlichen Gebieten betreut, werden zwei Berichte getrennt für städtische und ländliche Gebiete erstellt.

7. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Die Zeile „Postanschrift“ gibt den Namen des Gebiets, die gesetzliche Adresse und die Postleitzahl an.

Der Codeteil des Codes muss den Code des Allrussischen Klassifizierers von Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes durch staatliche Statistikbehörden enthalten.

8. Die Daten werden in den Maßeinheiten dargestellt, die auf dem Formular des genehmigten statistischen Berichtsformulars angegeben sind.

9. Die Daten aus den Zeilen 01 - 15, 20, 42 - 45 werden in ganzen Zahlen angezeigt, der Rest - mit einer Dezimalstelle.

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars Nr. 1-TEP

10. Anzahl der Wärmequellen, ihre Wärmeleistung und Anzahl der Kessel. Die Zeilen 01 - 04 zeigen die Anzahl der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), darunter mit einer Leistung von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 02), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 03). und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 04). Aufgrund der Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Leistung von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 01 gleich der Summe dieser Linien 02 – 04 sein oder mehr.

Die Zeilen 05 - 08 geben die Anzahl der liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) für das Berichtsjahr wieder, d.h. in der vorgeschriebenen Weise aus der Bilanz des berichtenden Unternehmens (Organisation) abgeschrieben werden, auch mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 06), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 07) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 08). Aufgrund stillgelegter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal/Stunde müssen diese Linien 05 gleich der Summe dieser Linien 06 – 08 sein oder mehr.

Auf andere Unternehmen übertragene oder von anderen Unternehmen (Organisationen) in die Bilanz übernommene Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) werden nicht als neu eingeführte oder liquidierte ausgewiesen, sondern im Formular in den Zeilen 09 - 12 ausgewiesen.

Zeile 09 zeigt die Anzahl der Wärmeversorgungsquellen: Wärmekraftwerke, Bezirks-, Vierteljahres-, Gruppen-, Orts- und Einzelkesselhäuser, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, auch mit einer Kapazität von bis zu bis 3 Gcal/Stunde (Zeile 10), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 11) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 12). Diese Linien 09 sollten aufgrund liquidierter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr der Summe der Linien 10 – 12 oder mehr entsprechen.

Die Zeilen 13 - 15 geben die Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) an, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind und mit festen Brennstoffen (Zeile 13), flüssigen Brennstoffen (Zeile 14) und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden ( Zeile 15).

11. Zeile 16 zeigt die Gesamtleistung der Wärmeversorgungsquellen (Wärmeleistung der Heizkesselanlagen) am Ende des Berichtsjahres, die sich aus der Summe der Nennleistungen aller darin installierten Kessel (Kraftwerke) und auf dem Typenschild ergibt wird in Gcal/Stunde angezeigt, einschließlich Kapazität bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 17), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 18) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 19). Diese Linien 16 müssen aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr gleich der Summe dieser Linien 17 – 19 oder mehr sein.

12. Zeile 20 zeigt die Gesamtzahl der Kessel (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob dies der Fall ist in Betrieb, Reserve, Reparatur, Warten auf Reparatur oder Ausfallzeit aus anderen Gründen.

13. Länge der Wärmenetze. Zeile 21 zeigt die Gesamtlänge aller Warmwasserbereitungsnetze (einschließlich Warmwasserversorgungsnetze) und Dampfnetze in Zweirohrberechnung, aufgeführt in der Bilanz des Unternehmens (Organisation) zum Ende des Berichtsjahres, einschließlich derjenigen mit a Durchmesser bis 200 mm (Zeile 22), von 200 mm bis 400 mm (Zeile 23), von 400 mm bis 600 mm (Zeile 24). Diese Linien 21 müssen aufgrund der Länge von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 600 mm oder mehr gleich der Summe dieser Linien 22 – 24 oder mehr sein.

Die Länge von Wärmenetzen wird durch die Länge ihrer Trasse bestimmt, unabhängig von der Installationsart, mit zwei darin verlegten Rohrleitungen: Direkt- und Rücklaufleitung für das Wassernetz, einer Dampfleitung und einer Kondensatleitung für das Dampfnetz. Die Länge des Wassernetzes muss die Länge der einzelnen Netze berücksichtigen, die für die Warmwasserversorgung genutzt werden.

Zeile 25 zeigt Wärme- und Dampfnetze, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 21).

Zeile 26 spiegelt marode Netze wider, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 25).

Als marode Netze gelten Netze, die laut technischen Bestandsdaten zu über 60 % verschlissen sind.

Zeile 27 gibt die Länge der im Berichtsjahr ersetzten Netze wieder.

Zeile 28 gibt die Länge der maroden Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden (ab Zeile 27).

14. Erzeugung und Bereitstellung von Wärmeenergie. Zeile 29 gibt die Menge der pro Jahr erzeugten Wärmeenergie an, einschließlich Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 30), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 31) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 32) und wird durch die Menge und den Wärmeinhalt der freigesetzten Wärmeenergie bestimmt, die mit Messgeräten gemessen werden.

Aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 29 der Summe dieser Linien 30 – 32 oder mehr entsprechen.

15. Für einzelne Unternehmen (Organisationen), die vorübergehend nicht über Messgeräte zur systematischen Bestimmung der Produktion oder des Verbrauchs von Wärmeenergie verfügen und deren Verbrauch unerheblich ist, können in behördlichen und technischen Dokumenten festgelegte Berechnungsmethoden für die Abrechnung von Wärmeenergie und Kühlmitteln angewendet werden ausnahmsweise verwendet werden. Diese Indikatoren werden durch Berechnung auf der Grundlage des erzeugten Brennstoffverbrauchs und des durchschnittlichen Wirkungsgrads des Heizraums ermittelt. Der gewichtete durchschnittliche Wirkungsgrad des Heizraums sollte auf der Grundlage regelmäßiger thermischer Tests ermittelt werden.

Um die Wärmeproduktion anhand des entsprechenden Brennstoffverbrauchs zu ermitteln, verwenden Sie die folgende Tabelle.

Nettowirkungsgrad des Kesselhauses – in %

Nettowirkungsgrad des Kesselhauses – in %

Verbrauch von äquivalentem Kraftstoff pro zugeführter Gigakalorie – in Kilogramm äquivalenter Kraftstoff/Gcal

60,0

238,10

80,0

178,57

62,0

238,41

82,0

174,22

64,0

223,21

84,0

170,07

66,0

216,45

86,0

166,11

68,0

210,08

88,0

162,34

70,0

204,08

90,0

158,73

72,0

198,41

92,0

155,28

74,0

193,05

94,0

151,98

76,0

187,97

95,0

150,38

78,0

183,15

Wenn Daten über den Brennstoffverbrauch im Heizraum für ein Jahr vorliegen und die Effizienz des Heizraums bekannt ist, ist es möglich, die Wärmeenergieerzeugung rechnerisch zu ermitteln. Wenn also beispielsweise ein Kesselhaus einer Anlage, die die Bevölkerung mit Wärme versorgt und den Bedarf der Haushalte deckt, im Berichtsjahr 812 Tonnen Donezk-Kohle mit einem Heizäquivalent von 0,723 bei einem Kesselraumwirkungsgrad von 72 % verbraucht hat, dann der äquivalente Brennstoffverbrauch beträgt 587 Tonnen (812 Tonnen × 0,723), da bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72 % die Produktion einer Gigakalorie laut obiger Tabelle 198,41 kg Standardbrennstoff und damit die Wärmemenge erfordert Die erzeugte Energie beträgt 2959 Gcal:

Von der resultierenden Menge der Wärmeenergieerzeugung wird dann die Wärme, die für den Eigenbedarf des Kesselhauses (Dampfpumpen, Dampfdüsen, Gebläse usw.) aufgewendet wird, ausgeschlossen.

Wenn die Wärmeenergie in Tonnen Dampf erfasst wird, wird die Menge des erzeugten Dampfes in Gigakalorien neu berechnet, basierend auf dem Wärmeinhalt des erzeugten Dampfes, der seinem durchschnittlichen Druck und seiner durchschnittlichen Temperatur entspricht. Wenn beispielsweise in einem Heizraum Sattdampf mit einem durchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm 2 erzeugt wird, entspricht dieser Druck laut Fachbüchern einem Wärmegehalt von Dampf von 653,9 Kilokalorien pro Kilogramm. In diesem Fall ist die Temperatur des Speisewassers zu berücksichtigen. Wenn die Speisewassertemperatur beispielsweise 10 °C betrug, beträgt die mit einem Kilogramm Dampf gewonnene Wärmemenge 653,9 – 10 = 643,9 kcal/kg.

Nehmen wir an, dass das Kesselhaus in einem Monat 1500 Tonnen Dampf bei dem überdurchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm2 und einer Speisewassertemperatur von 10 °C produzierte. Dann beträgt die erzeugte Wärmemenge 965850000 Kilokalorien (1500 × 1000 × (653,9 – 10) oder etwa 966 Gigakalorien.

In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist, die Effizienz eines Kessels abzuschätzen, ist es für Kessel mit geringer Leistung (weniger als 0,1 Gcal/Stunde) zulässig, den Verbrauch von entsprechendem Brennstoff für die Bereitstellung von einer Gigakalorie Wärme im Durchschnitt anzunehmen entspricht 200,0 Kilogramm äquivalentem Brennstoff (d. h. wenn man bedenkt, dass aus einer Tonne Standardbrennstoff 5 Gcal Wärmeenergie aus solchen Kesseln gewonnen werden können).

Um die Leistung von Warmwasserkesseln, gemessen in MW, in Gcal/Stunde umzurechnen, sollten Sie das folgende Verhältnis verwenden: 1 MW = 0,86 Gcal/Stunde.

16. Zeile 33 zeigt die Menge der von außen bezogenen (gekauften) Wärmeenergie, die anhand der zur Zahlung vorgelegten Rechnungen der Wärmelieferanten anhand der Messwerte von Messgeräten ermittelt (oder berechnet) wird.

17. Zeile 34 spiegelt die tatsächlich verbrauchte Wärmeenergie für den Berichtszeitraum aller Verbraucherkategorien (Abonnenten) wider, ermittelt auf der Grundlage von Daten von Messgeräten und in deren Abwesenheit – in der von den Kommunalverwaltungen festgelegten Weise und in Übereinstimmung mit den Vorschriften und technische Dokumente zur Wärmebilanzierung von Energie und Kühlmitteln.

Die Gesamtmenge der gelieferten Wärmeenergie umfasst nicht die Wärme, die für den Eigenproduktionsbedarf der Wärmequelle (Kesselhaus) verwendet wird.

Die Daten in Zeile 34 müssen der Summe der Daten in den Zeilen 35 und 39 entsprechen.

Zeile 35 zeigt die Menge der an seine Verbraucher (Abonnenten) gelieferten Wärmeenergie.

18. Die Zeilen 36 - 38 geben die an seine Verbraucher gelieferte Wärmemenge wieder:

An die Bevölkerung (wenn die Kosten für die verbrauchte Wärme von der Bevölkerung bezahlt werden, unabhängig von der Zahlungsform und -methode) – Zeile 36;

Für den kommunalen und häuslichen Bedarf (Zeile 37).

Der Indikator „für den kommunalen Bedarf“ sollte die Versorgung des folgenden Staates mit Wärmeenergie umfassen und kommunale Unternehmen, Zustand und kommunale Institutionen sowie staatliche und kommunale Organisationen: Bildung (Schulen, Internate, Fachschulen, Hochschulen, Institute, Universitäten usw.), Medizin (Krankenhäuser, Kliniken, Ambulanzen, Erste-Hilfe-Stationen, Sanatorien, Erholungsheime usw.), Sport (Sportvereine, Stadien usw.), Kindereinrichtungen (Kindergärten und Kindergärten), Waisenhäuser, Kindergesundheitslager, Alten- und Behindertenheime, öffentliche Einrichtungen (Hotels, Häuser und Herbergen für Besucher usw.), Studentenwohnheime. Militäreinheiten sowie für kommunale und kulturelle Bedürfnisse von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Wohnraum und kommunale Dienstleistungen anbieten;

Für den Produktionsbedarf von Unternehmen (Organisationen) - Zeile 38.

19. Zeile 39 zeigt die Wärmemenge, die an andere Unternehmen (Wiederverkäufer) zur Verteilung an ihre Verbraucher (Abonnenten) geliefert wird.

20. Zeile 40 listet alle im Berichtsjahr aufgetretenen Wärmeverluste auf.

Der Gesamtbetrag der Wärmeenergieverluste wird als Differenz zwischen der in das Netz eingespeisten Wärmemenge (einschließlich der von außen erzeugten und empfangenen Wärmemenge abzüglich der für den Eigenbedarf der Kesselhäuser aufgewendeten Wärme) und der Wärmemenge ermittelt von allen Verbrauchern (Abonnenten) konsumiert.

21. Zeile 41 zeigt den durchschnittlichen jährlichen Buchwert der Produktionskapazität von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern), der als Quotient aus Division durch 12 des Betrags ermittelt wird, der sich durch Addition der Hälfte des Buchwerts der Produktionskapazität zum 1. Januar ergibt des Berichtsjahres, die Hälfte des Buchwerts zum 1. Januar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres und der Wert des Anlagevermögens am 1. Tag aller anderen Monate des Berichtsjahres.

22. Zeile 42 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen, Dampf- und Wärmenetzen.

Zeile 43 zeigt die Anzahl der Unfälle in Dampf- und Wärmenetzen, einschließlich Warmwasserversorgungsnetzen (ab Zeile 42).

Zeile 44 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen.

Als Unfall gilt ein Ausfall von Elementen von Systemen, Netzen und Wärmeversorgungsquellen, der dazu führt, dass die Versorgung von Verbrauchern und Abonnenten mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasserbereitung für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden unterbrochen wird.

23. Zeile 45 zeigt die Gesamtzahl der Kraft-Wärme-Kopplungsquellen für thermische und elektrische Energie (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind , unabhängig davon, ob sie in Betrieb oder in Reserve sind, repariert werden, auf Reparatur warten oder aus anderen Gründen ausfallen.

24. Zeile 46 gibt die Menge an elektrischer Energie an, die von Kraft-Wärme-Kopplungseinheiten (kW/Stunde) für den gesamten Berichtszeitraum erzeugt wurde.

25. Zeile 47 zeigt die Höhe der vom Unternehmen (Organisation) für die Modernisierung von Wärmeversorgungsquellen bereitgestellten Mittel (in Tausend Rubel).

Bei der Modernisierung (Rekonstruktion) handelt es sich um die Durchführung von Arbeiten an Quellen, die darauf abzielen, die Erzeugung von Wärmeenergie sicherzustellen, die Entwicklung eines Wärmeversorgungssystems, um den Bedürfnissen des Wohnungsbaus und des Industriebaus gerecht zu werden, die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen für die Verbraucher und die Verbesserung der Umweltsituation in das Gebiet der Gemeinde.

26. Zeile 48 zeigt die tatsächliche wirtschaftliche Effizienz der Arbeiten zur Modernisierung des Anlagevermögens, einschließlich Wärmeversorgungsquellen, Austausch von Netzen und Systemen der Wärmeversorgung und Warmwasserversorgung (in Tausend Rubel), die durch die Durchführung von Modernisierungsarbeiten während der Amortisationszeit erzielt wurden der Projekte.

27. Kraftstoffverbrauch (konventionell). Der Verbrauch an Standardbrennstoff und zwar für die Erzeugung von Wärmeenergie wird anhand des Protokolls des physischen Kraftstoffverbrauchs und des durch seinen Heizwert gegebenen Standardbrennstoffs bestimmt.

Die Umwandlung von natürlichem Brennstoff in konventionellen Brennstoff (7000 kcal/kg) sollte in der Regel vom Unternehmen auf der Grundlage einer regelmäßigen Bestimmung des Brennwerts des Brennstoffs in Laboratorien (intern oder von Dritten – auf Anfrage) durchgeführt werden ) ausgestattet mit geeigneten Instrumenten und mit der obligatorischen Erfüllung der GOST-Anforderungen für die Auswahl und Analyse von Proben

Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert eines Brennstoffs im Labor direkt zu bestimmen, ist eine Berechnung auf der Grundlage einer Laboranalyse der Elementzusammensetzung des Brennstoffs oder einer Analyse des Aschegehalts und des Feuchtigkeitsgehalts unter Verwendung allgemein anerkannter Berechnungsformeln und -tabellen zulässig Aus dem Heizwert der brennbaren Masse, dem Aschegehalt und dem Feuchtigkeitsgehalt des Arbeitsbrennstoffs wird der untere Heizwert des natürlichen Brennstoffs durch die Formel bestimmt:

wo ist der Aschegehalt des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

Luftfeuchtigkeit des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

Unterer Heizwert der brennbaren Masse, kcal/kg.

Sollte es mit einer der oben genannten Methoden nicht möglich sein, den Brennwert des Brennstoffs zu ermitteln, können Sie auf die Daten aus Lieferantenzertifikaten zurückgreifen. In einigen Fällen ist es bei unbedeutendem Kraftstoffverbrauch und fehlenden Möglichkeiten zur Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs ausnahmsweise zulässig, die von Rosstat bei der Entwicklung übernommenen durchschnittlichen Kalorienäquivalente der Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff zu verwenden die „Berechnete Bilanz der Brennstoff- und Energieressourcen der Russischen Föderation“ gemäß den Anweisungen zur Erstellung statistischer Berichte über den Verbrauch von Brennstoffen, Wärme und Elektrizität im Formular Nr. 11-sn, genehmigt durch Dekret des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 09.05.94 Nr. 154 und Formular Nr. 11-ter „Informationen über die Nutzung von Kraftstoff, Wärme und Strom“, genehmigt durch Rosstat-Resolution Nr. 33 vom 27. Juli 2004.

Alle Arten natürlicher Brennstoffe werden in der Regel nach ihrem tatsächlichen Kalorienäquivalent, definiert als das Verhältnis des unteren Heizwerts des Betriebszustands des Brennstoffs einer bestimmten Art zum Heizwert von 1 kg Standard, in Normbrennstoff umgerechnet Treibstoff, d.h. bis 7000 kcal/kg.

Das Kalorienäquivalent (K) wird durch die Formel bestimmt:

Dabei ist der untere Heizwert des Betriebszustands des Kraftstoffs in kcal/kg.

Die Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff wird durch Multiplikation der Menge an natürlichem Kraftstoff mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent ermittelt.

Beispiel. Im Laufe des Jahres wurden folgende Mengen unterschiedlicher Brennstoffe verbraucht, deren Umrechnung in bedingte Brennstoffe der Tabelle zu entnehmen ist:

Maßeinheit

In Form von Sachleistungen verbraucht

Durchschnittliches Kalorienäquivalent

Menge an äquivalentem Kraftstoff, t

Kohle aus der Region Moskau

0,318

159,0

Donezker Kohle

0,723

72,3

Brennholz

pro 1 dichtem m3

0,266

26,6

Erdgas (einschließlich Begleitgas)

pro 1 Tausend m 3

1,154

115,4

Erdgas

1,16

116,0

Kraftstoff

für 1 t

1,43

143,0

Dieselkraftstoff

1,45

145,0

Benzin (Automobil)

1,49

149,0

Kerosin

für 1 t

1,47

147,0

Flüssiggas

1,57

157,0

Holzreste, Späne und Sägemehl

0,36

36,0

Holzsägemehl

zum Lager. m 3

0,11

11,0

Holzkohle

für 1 t

0,93

93,0

Gesamt

1370,3

Basierend auf dieser Berechnung wird der äquivalente Kraftstoffverbrauch ermittelt, der in diesem Beispiel 1370,3 Tonnen betrug.

Zeile 49 zeigt den Brennstoffverbrauch (bedingt) für die gesamte Produktion von Wärmeenergie gemäß der in der vorgeschriebenen Weise für das gesamte Unternehmen genehmigten Norm und Zeile 50 zeigt den tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Mit der Einführung dieses Verfahrens werden die bisher bestehenden Anweisungen zum Ausfüllen des föderalen statistischen Beobachtungsformulars Nr. 1-tep „Informationen zur Wärmeenergieversorgung“, genehmigt durch den Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 28. Juni 2001 Nr. 46, sind abgesagt.

Ministerium für Handels- und Dienstleistungsstatistik

Anhang 1

Durchschnittliche Kalorienäquivalente für die Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff

p/p

Art des Kraftstoffs

Durchschnittliches Kalorienäquivalent für die Umwandlung von 1 Tonne natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff

Kohlen (ohne Briketts):

Donezk

0,723

Moskau Region

0,318

Kusnezki

0,814

Workuta

0,792

Swerdlowsk

0,389

Nerjungrinsky

0,926

Kansk-Achinsky

0,535

Karaganda

0,726

Ekibastus

0,628

Schlesisch

0,800

Brennstofftorf – gemahlen für 1 Tonne (bei einer bedingten Luftfeuchtigkeit von 40 %)

0,34

Klumpen (bei bedingter Luftfeuchtigkeit 33%)

0,41

Torfbriketts (bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 16 %)

0,60

Torf-Halbbriketts (bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 28 %)

0,45

Brennholz - für 1 dichten m3

0,266

Erdgas (einschließlich Begleitgas) - pro 1.000 m 3

1,154

Heizöl - 1 t

1,37

Heizöl - für 1 Tonne

1,43

Holzabfälle, Hobelspäne und Sägemehl – ​​pro 1 t

0,36

Äste, Kiefernnadeln, Holzspäne - im Lager m 3

STATISTIKDIENST DES BUNDESLANDES

AUFLÖSUNG


Nicht mehr gültig ab dem Bericht 2008 basierend auf
Verordnung von Rosstat vom 20. August 2008 N 200
____________________________________________________________________

Statistikamt des Bundeslandes

entscheidet:

1. Genehmigen Sie das beigefügte Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des statistischen Landesbeobachtungsformulars N 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“ und setzen Sie es ab dem Bericht für das Jahr 2005 in Kraft.

2. Mit der Einführung des in Absatz 1 dieser Resolution genannten Verfahrens wird es für ungültig erklärt Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 28. Juni 2001 N 46 bezüglich der Genehmigung Anleitung zum Ausfüllen des statistischen Landesbeobachtungsformulars N 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“.

Vorübergehend
Verantwortlichkeiten des Managers
Bundesdienst
Landesstatistik
K.E.Lykam

Das Verfahren zum Ausfüllen und Einreichen des staatlichen statistischen Beobachtungsformulars N 1-TEP „Informationen zur Wärmeversorgung“

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Das statistische Formular N 1-TEP wird von juristischen Personen, ihren einzelnen Abteilungen (KWK, staatliches Kreiskraftwerk, Unternehmen (Organisationen) von Wärme- und Elektrowärmenetzen, Energieversorgungsunternehmen (Organisationen) usw. entweder auf unabhängige Weise eingereicht bilanziert oder in diversifizierte Produktionsverbände einbezogen Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen sowie in der Bilanz von Unternehmen (Organisationen), unabhängig von der Organisations- und Rechtsform und Eigentumsform, die die Bevölkerung und öffentliche Versorgungsunternehmen (Organisationen) mit Wärmeenergie versorgen und Warmwasserversorgung.

Unternehmen (Organisationen), die nur Wärmeerzeuger sind, aber Verbraucher nicht direkt mit Wärme versorgen, sowie Unternehmen (Organisationen), die Wärmeenergie und Warmwasser nur für den Produktions- und Technologiebedarf von Unternehmen (Organisationen) liefern, geben keine Meldung ab im Formular N 1-TEP.

2. Bei der Übertragung eines Unternehmens (einer Organisation), das Verbraucher mit Wärmeenergie versorgt, von anderen Dienststellen in kommunales Eigentum, d.h. Im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Exekutivbehörden (und umgekehrt) erfolgt die Berichterstattung getrennt für den Zeitraum vor der Übertragung und für die tatsächlich im neuen System nach der Übertragung geleistete Arbeitszeit. In der Erläuterung zum Bericht ist anzugeben, von welcher Abteilung das Unternehmen (die Organisation) übernommen bzw. an welche übertragen wurde.

3. Die statistische Berichterstattung im Formular N 1-TEP wird jährlich innerhalb der auf dem Formular angegebenen Fristen an die zuständigen Struktureinheiten des territorialen Organs für Staatsstatistik in der konstituierenden Einheit der Russischen Föderation übermittelt.

4. Alle Berichtsdaten in physischer und monetärer Form müssen auf zuverlässigen primären Buchhaltungsdaten basieren.

Die Hauptanforderung beim Ausfüllen aller Abschnitte des Berichts ist die Zuverlässigkeit der Daten.

5. Der für die Bereitstellung statistischer Informationen zuständige Beamte übermittelt unverzüglich zuverlässige Meldedaten im Formular N 1-TEP.

6. Für den Fall, dass das berichtende Unternehmen (Organisation) Siedlungen in städtischen und ländlichen Gebieten betreut, werden zwei Berichte getrennt für städtische und ländliche Gebiete erstellt.

7. Im Adressteil des Formulars wird der vollständige Name der meldenden Organisation gemäß den in der vorgeschriebenen Weise registrierten Gründungsdokumenten und dann in Klammern der Kurzname angegeben.

Die Zeile „Postanschrift“ gibt den Namen des Gebiets, die gesetzliche Adresse und die Postleitzahl an.

Der Codeteil des Codes muss den Code des Allrussischen Klassifizierers von Unternehmen und Organisationen (OKPO) auf der Grundlage der Mitteilung über die Zuweisung des OKPO-Codes durch staatliche Statistikbehörden enthalten.

8. Die Daten werden in den Maßeinheiten dargestellt, die auf dem Formular des genehmigten statistischen Berichtsformulars angegeben sind.

9. Die Daten in den Zeilen 01-15, 20, 42-45 werden in ganzen Zahlen angezeigt, der Rest - mit einer Dezimalstelle.

II. Ausfüllen der Indikatoren des Formulars N 1-TEP

10. Anzahl der Wärmequellen, deren Wärmeleistung und Menge Kessel. Die Zeilen 01-04 zeigen die Anzahl der im Berichtsjahr in Betrieb genommenen Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser), darunter solche mit einer Leistung von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 02), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 03). ) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 04). Aufgrund der Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 01 gleich der Summe dieser Linien 02-04 sein oder mehr.

Die Zeilen 05-08 spiegeln die Anzahl der liquidierten Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) für das Berichtsjahr wider, d.h. in der vorgeschriebenen Weise aus der Bilanz des berichtenden Unternehmens (Organisation) abgeschrieben werden, auch mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 06), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 07) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 08). Aufgrund stillgelegter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 05 gleich der Summe dieser Linien 06-08 sein oder mehr.

Auf andere Unternehmen übertragene oder von anderen Unternehmen (Organisationen) in die Bilanz übernommene Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) werden nicht als neu eingeführt oder liquidiert ausgewiesen, sondern im Formular in den Zeilen 09-12 ausgewiesen.

Zeile 09 zeigt die Anzahl der Wärmeversorgungsquellen: Wärmekraftwerke, Bezirks-, Vierteljahres-, Gruppen-, lokale und einzelne Kesselhäuser, die in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) zum Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, einschließlich einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 10), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 11) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 12). Diese Linien 09 sollten aufgrund liquidierter Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr der Summe der Linien 10-12 oder mehr entsprechen.

Die Zeilen 13-15 geben die Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) an, die am Ende des Berichtsjahres in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) aufgeführt sind und mit festen Brennstoffen (Zeile 13), flüssigen Brennstoffen (Zeile 14) und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden ( Zeile 15).

11. Zeile 16 zeigt die Gesamtleistung der Wärmeversorgungsquellen (Wärmeleistung der Heizkesselanlagen) am Ende des Berichtsjahres, die sich aus der Summe der Nennleistungen aller darin installierten Kessel (Kraftwerke) und auf dem Typenschild ergibt wird in Gcal/Stunde angezeigt, einschließlich Kapazität bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 17), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 18) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 19). Aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 oder mehr Gcal/Stunde müssen diese Linien 16 gleich der Summe dieser Linien 17-19 sein oder mehr.

12. Zeile 20 zeigt die Gesamtzahl der Kessel (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind, unabhängig davon, ob dies der Fall ist in Betrieb, Reserve, Reparatur, Warten auf Reparatur oder Ausfallzeit aus anderen Gründen.

13. Länge der Wärmenetze. Zeile 21 zeigt die Gesamtlänge aller Warmwasserbereitungsnetze (einschließlich Warmwasserversorgungsnetze) und Dampfnetze in Zweirohrberechnung, aufgeführt in der Bilanz des Unternehmens (Organisation) zum Ende des Berichtsjahres, einschließlich derjenigen mit a Durchmesser bis 200 mm (Zeile 22), von 200 mm bis 400 mm (Zeile 23), von 400 mm bis 600 mm (Zeile 24). Diese Linien 21 müssen aufgrund der Länge von Rohrleitungen mit einem Durchmesser von 600 mm oder mehr gleich der Summe dieser Linien 22-24 oder mehr sein.

Die Länge von Wärmenetzen wird durch die Länge ihrer Trasse bestimmt, unabhängig von der Installationsart, mit zwei darin verlegten Rohrleitungen: Direkt- und Rücklaufleitung für das Wassernetz, einer Dampfleitung und einer Kondensatleitung für das Dampfnetz. Die Länge des Wassernetzes muss die Länge der einzelnen Netze berücksichtigen, die für die Warmwasserversorgung genutzt werden.

Zeile 25 zeigt Wärme- und Dampfnetze, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 21).

Zeile 26 spiegelt marode Netze wider, die ersetzt werden müssen (ab Zeile 25).

Als marode Netze gelten Netze, die laut technischen Bestandsdaten zu über 60 % verschlissen sind.

Zeile 27 gibt die Länge der im Berichtsjahr ersetzten Netze wieder.

Zeile 28 gibt die Länge der maroden Netze wieder, die im Berichtsjahr ersetzt wurden (ab Zeile 27).

14. Erzeugung und Bereitstellung von Wärmeenergie. Zeile 29 gibt die Menge der pro Jahr erzeugten Wärmeenergie an, einschließlich Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von bis zu 3 Gcal/Stunde (Zeile 30), von 3 bis 20 Gcal/Stunde (Zeile 31) und von 20 bis 100 Gcal/Stunde (Zeile 32) und wird durch die Menge und den Wärmeinhalt der freigesetzten Wärmeenergie bestimmt, die mit Messgeräten gemessen werden.

Aufgrund von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäuser) mit einer Kapazität von 100 Gcal/Stunde oder mehr müssen diese Linien 29 der Summe dieser Linien 30-32 oder mehr entsprechen.

15. Für einzelne Unternehmen (Organisationen), die vorübergehend nicht über Messgeräte zur systematischen Bestimmung der Produktion oder des Verbrauchs von Wärmeenergie verfügen und deren Verbrauch unerheblich ist, können in behördlichen und technischen Dokumenten festgelegte Berechnungsmethoden für die Abrechnung von Wärmeenergie und Kühlmitteln angewendet werden ausnahmsweise verwendet werden. Diese Indikatoren werden durch Berechnung auf der Grundlage des erzeugten Brennstoffverbrauchs und des durchschnittlichen Wirkungsgrads des Heizraums ermittelt. Der gewichtete durchschnittliche Wirkungsgrad des Heizraums sollte auf der Grundlage regelmäßiger thermischer Tests ermittelt werden.

Um die Wärmeproduktion anhand des entsprechenden Brennstoffverbrauchs zu ermitteln, verwenden Sie die folgende Tabelle.

Nettowirkungsgrad des Kesselhauses – in %

Nettowirkungsgrad des Kesselhauses – in %

Verbrauch von äquivalentem Kraftstoff pro zugeführter Gigakalorie – in Kilogramm äquivalenter Kraftstoff/Gcal

Wenn Daten über den Brennstoffverbrauch im Heizraum für ein Jahr vorliegen und die Effizienz des Heizraums bekannt ist, ist es möglich, die Wärmeenergieerzeugung rechnerisch zu ermitteln. Wenn also beispielsweise ein Kesselhaus einer Anlage, die die Bevölkerung mit Wärme versorgt und den Bedarf der Haushalte deckt, im Berichtsjahr 812 Tonnen Donezk-Kohle mit einem Heizäquivalent von 0,723 bei einem Kesselraumwirkungsgrad von 72 % verbraucht hat, dann Der entsprechende Brennstoffverbrauch beträgt 587 Tonnen (812 Tonnen x 0,723), da bei einem Kesselhauswirkungsgrad von 72 % die Produktion einer Gigakalorie laut obiger Tabelle 198,41 kg Standardbrennstoff und damit die Wärmemenge erfordert Die erzeugte Energie beträgt 2959 Gcal:

Von der resultierenden Menge der Wärmeenergieerzeugung wird dann die Wärme, die für den Eigenbedarf des Kesselhauses (Dampfpumpen, Dampfdüsen, Gebläse usw.) aufgewendet wird, ausgeschlossen.

Wenn die Wärmeenergie in Tonnen Dampf erfasst wird, wird die Menge des erzeugten Dampfes in Gigakalorien neu berechnet, basierend auf dem Wärmeinhalt des erzeugten Dampfes, der seinem durchschnittlichen Druck und seiner durchschnittlichen Temperatur entspricht. Wenn beispielsweise in einem Heizraum Sattdampf mit einem durchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm(2) erzeugt wird, dann entspricht dieser Druck laut Fachbüchern dem Wärmeinhalt von Dampf von 653,9 Kilokalorien pro Kilogramm. In diesem Fall ist die Temperatur des Speisewassers zu berücksichtigen. Wenn die Speisewassertemperatur beispielsweise 10 °C betrug, beträgt die mit einem Kilogramm Dampf gewonnene Wärmemenge 653,9 – 10 = 643,9 kcal/kg.

Nehmen wir an, dass das Kesselhaus in einem Monat 1500 Tonnen Dampf bei dem überdurchschnittlichen Druck von 4 kgf/cm und einer Speisewassertemperatur von 10 °C produzierte. Dann beträgt die erzeugte Wärmemenge 965850000 Kilokalorien (15001000 (653,9 - 10)) oder etwa 966 Gigakalorien.

In Ausnahmefällen, wenn es nicht möglich ist, die Effizienz eines Kessels abzuschätzen, ist es für Kessel mit geringer Leistung (weniger als 0,1 Gcal/Stunde) zulässig, den Verbrauch von entsprechendem Brennstoff für die Bereitstellung von einer Gigakalorie Wärme im Durchschnitt anzunehmen entspricht 200,0 Kilogramm äquivalentem Brennstoff (d. h. wenn man bedenkt, dass aus einer Tonne Standardbrennstoff 5 Gcal Wärmeenergie aus solchen Kesseln gewonnen werden können).

Um die Leistung von Warmwasserkesseln, gemessen in MW, in Gcal/Stunde umzurechnen, sollten Sie das folgende Verhältnis verwenden: 1 MW = 0,86 Gcal/Stunde.

16. Zeile 33 zeigt die Menge der von außen bezogenen (gekauften) Wärmeenergie, die anhand der zur Zahlung vorgelegten Rechnungen der Wärmelieferanten anhand der Messwerte von Messgeräten ermittelt (oder berechnet) wird.

17. Zeile 34 spiegelt die Menge an Wärmeenergie wider, die im Berichtszeitraum tatsächlich von allen Verbraucherkategorien (Abonnenten) verbraucht wurde, ermittelt auf der Grundlage von Daten von Messgeräten und in deren Abwesenheit – in der von den Kommunalverwaltungen festgelegten Weise und in Übereinstimmung mit behördlichen und technischen Dokumenten zur Abrechnung von Wärmeenergie und Kühlmitteln.

Die Gesamtmenge der gelieferten Wärmeenergie umfasst nicht die Wärme, die für den Eigenproduktionsbedarf der Wärmequelle (Kesselhaus) verwendet wird.

Die Daten in Zeile 34 müssen der Summe der Daten in den Zeilen 35 und 39 entsprechen.

Zeile 35 zeigt die Menge der an seine Verbraucher (Abonnenten) gelieferten Wärmeenergie.

18. Die Zeilen 36-38 geben die an seine Verbraucher gelieferte Wärmemenge wieder:

- an die Bevölkerung (wenn die Kosten für die verbrauchte Wärme von der Bevölkerung bezahlt werden, unabhängig von der Zahlungsform und -methode) - Zeile 36;

- für den Haushaltsbedarf (Zeile 37).

Der Indikator „für den kommunalen Bedarf“ sollte die Versorgung folgender staatlicher und kommunaler Unternehmen, staatlicher und kommunaler Institutionen sowie staatlicher und kommunaler Organisationen mit Wärmeenergie umfassen: Bildungseinrichtungen (Schulen, Internate, Fachschulen, Hochschulen, Institute, Universitäten usw. .), Medizin (Krankenhäuser, Kliniken, Ambulanzen, Erste-Hilfe-Stationen, Sanatorien, Erholungsheime usw.), Sport (Sportvereine, Stadien usw.), Kindereinrichtungen (Kindergärten und Kindergärten), Waisenhäuser, Kindergesundheitszentren Lager, Alten- und Behindertenheime, kommunale (Hotels, Häuser und Herbergen für Besucher usw.), Studentenwohnheime, Militäreinheiten sowie für den kommunalen und kulturellen Bedarf von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die Wohnraum und kommunale Dienstleistungen anbieten;

- für den Produktionsbedarf von Unternehmen (Organisationen) - Zeile -38.

19. Zeile 39 zeigt die Wärmemenge, die an andere Unternehmen (Wiederverkäufer) zur Verteilung an ihre Verbraucher (Abonnenten) geliefert wird.

20. Zeile 40 listet alle im Berichtsjahr aufgetretenen Wärmeverluste auf.

Der Gesamtbetrag der Wärmeenergieverluste wird als Differenz zwischen der in das Netz eingespeisten Wärmemenge (einschließlich der von außen erzeugten und empfangenen Wärmemenge abzüglich der für den Eigenbedarf der Kesselhäuser aufgewendeten Wärme) und der Wärmemenge ermittelt von allen Verbrauchern (Abonnenten) konsumiert.

21. Zeile 41 zeigt den durchschnittlichen jährlichen Buchwert der Produktionskapazität von Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern), der als Quotient aus Division durch 12 des Betrags ermittelt wird, der sich durch Addition der Hälfte des Buchwerts der Produktionskapazität zum 1. Januar ergibt des Berichtsjahres, die Hälfte des Buchwerts zum 1. Januar des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres und der Wert des Anlagevermögens am 1. Tag aller anderen Monate des Berichtsjahres.

22. Zeile 42 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen, Dampf- und Wärmenetzen.

Zeile 43 zeigt die Anzahl der Unfälle in Dampf- und Wärmenetzen, einschließlich Warmwasserversorgungsnetzen (ab Zeile 42).

Zeile 44 zeigt die Anzahl der Unfälle an Wärmeversorgungsquellen.

Als Unfall gilt ein Ausfall von Elementen von Systemen, Netzen und Wärmeversorgungsquellen, der dazu führt, dass die Versorgung von Verbrauchern und Abonnenten mit Wärmeenergie für Heizung und Warmwasserbereitung für einen Zeitraum von mehr als 8 Stunden unterbrochen wird.

23. Zeile 45 zeigt die Gesamtzahl der Kraft-Wärme-Kopplungsquellen für thermische und elektrische Energie (Kraftwerke), die in allen verfügbaren Wärmeversorgungsquellen (Kesselhäusern) installiert und in der Bilanz des Unternehmens (der Organisation) am Ende des Berichtsjahres aufgeführt sind , unabhängig davon, ob sie in Betrieb oder in Reserve sind, repariert werden, auf Reparatur warten oder aus anderen Gründen ausfallen.

24. Zeile 46 gibt die Menge der von Wärmeerzeugungsanlagen erzeugten elektrischen Energie (kW/Stunde) für den gesamten Berichtszeitraum an.

25. Zeile 47 zeigt die Höhe der vom Unternehmen (Organisation) für die Modernisierung von Wärmeversorgungsquellen bereitgestellten Mittel (in Tausend Rubel).

Bei der Modernisierung (Rekonstruktion) handelt es sich um die Durchführung von Arbeiten an Quellen, die darauf abzielen, die Erzeugung von Wärmeenergie sicherzustellen, die Entwicklung eines Wärmeversorgungssystems, um den Bedürfnissen des Wohnungsbaus und des Industriebaus gerecht zu werden, die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen für die Verbraucher und die Verbesserung der Umweltsituation in das Gebiet der Gemeinde.

26. Zeile 48 zeigt den tatsächlichen Wert Wirtschaftlichkeit Arbeiten zur Modernisierung des Anlagevermögens, einschließlich Wärmeversorgungsquellen, Austausch von Netzen und Systemen der Wärmeversorgung und Warmwasserversorgung (in Tausend Rubel), die durch die Durchführung von Modernisierungsarbeiten während der Amortisationszeit der Projekte erzielt werden.

27. Kraftstoffverbrauch (konventionell). Der Verbrauch an Standardbrennstoff und zwar für die Erzeugung von Wärmeenergie wird anhand des Protokolls des physischen Kraftstoffverbrauchs und des durch seinen Heizwert gegebenen Standardbrennstoffs bestimmt.

Die Umwandlung von natürlichem Brennstoff in konventionellen Brennstoff (7000 kcal/kg) sollte in der Regel vom Unternehmen auf der Grundlage einer regelmäßigen Bestimmung des Brennwerts des Brennstoffs in Laboratorien (intern oder von Dritten – auf Anfrage) durchgeführt werden ) ausgestattet mit geeigneten Instrumenten und mit der obligatorischen Erfüllung der GOST-Anforderungen für die Auswahl und Analyse von Proben

Wenn es nicht möglich ist, den Heizwert eines Brennstoffs im Labor direkt zu bestimmen, ist es zulässig, ihn durch Berechnung auf der Grundlage einer Laboranalyse der Elementzusammensetzung des Brennstoffs oder einer Analyse des Aschegehalts und der Feuchtigkeit unter Verwendung allgemein anerkannter Berechnungsformeln und Tabellen zu bestimmen der Heizwert der brennbaren Masse. Wenn also Daten zum unteren Heizwert der brennbaren Masse, zum Aschegehalt und zum Feuchtigkeitsgehalt des Arbeitsbrennstoffs vorliegen, wird der untere Heizwert des natürlichen Brennstoffs durch die Formel bestimmt:

wo ist der Aschegehalt des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

- Feuchtigkeit des Arbeitsbrennstoffs in Prozent;

- Unterer Heizwert der brennbaren Masse, kcal/kg.

Sollte es mit einer der oben genannten Methoden nicht möglich sein, den Brennwert des Brennstoffs zu ermitteln, können Sie auf die Daten aus Lieferantenzertifikaten zurückgreifen. In einigen Fällen ist es bei unbedeutendem Kraftstoffverbrauch und fehlenden Möglichkeiten zur Bestimmung des Heizwerts des Kraftstoffs ausnahmsweise zulässig, die von Rosstat bei der Entwicklung übernommenen durchschnittlichen Kalorienäquivalente der Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff zu verwenden die „Berechnete Bilanz der Brennstoff- und Energieressourcen der Russischen Föderation“ gemäß den Anweisungen zur Erstellung der statistischen Berichterstattung über den Einsatz von Brennstoffen, Wärme und Strom im Formular N 11-SN, genehmigt Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 05.09.94 N 154 und Formular N 11-ter „Angaben zur Nutzung von Brennstoff, Wärme und Strom“, genehmigt Beschluss von Rosstat Nr. 33 vom 27. Juli 2004.

Alle Arten natürlicher Brennstoffe werden in der Regel nach ihrem tatsächlichen Kalorienäquivalent, definiert als das Verhältnis des unteren Heizwerts des Betriebszustands des Brennstoffs einer bestimmten Art zum Heizwert von 1 kg Standard, in Normbrennstoff umgerechnet Treibstoff, d.h. bis 7000 kcal/kg.

Das Kalorienäquivalent (K) wird durch die Formel bestimmt:

Dabei ist der untere Heizwert des Betriebszustands des Kraftstoffs in kcal/kg.

Die Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff wird durch Multiplikation der Menge an natürlichem Kraftstoff mit dem entsprechenden Kalorienäquivalent ermittelt.

Beispiel. Im Laufe des Jahres wurden folgende Mengen unterschiedlicher Brennstoffe verbraucht, deren Umrechnung in bedingte Brennstoffe der Tabelle zu entnehmen ist:

Maßeinheit

Ausgegeben
Vano in Form von Sachleistungen

Durchschnittliches Kalorienäquivalent

Die Menge an Standardkraftstoff,
T

Kohle aus der Region Moskau

Donezker Kohle

für 1 dichten m

Erdgas (einschließlich Begleitgas)

pro 1 Tausend m

Erdgas

Kraftstoff

Dieselkraftstoff

Benzin (Automobil)

Kerosin

Flüssiggas

Holzreste, Späne und Sägemehl

Holzsägemehl

zum Lager, m

Holzkohle

Basierend auf dieser Berechnung wird der äquivalente Kraftstoffverbrauch ermittelt, der in diesem Beispiel 1370,3 Tonnen betrug.

Zeile 49 zeigt den Brennstoffverbrauch (bedingt) für die gesamte Produktion von Wärmeenergie gemäß der in der vorgeschriebenen Weise für das gesamte Unternehmen genehmigten Norm und Zeile 50 zeigt den tatsächlichen Brennstoffverbrauch.

Mit der Einführung dieses Verfahrens gelten die bisher geltenden Anleitung zum Ausfüllen des Landesstatistik-Erfassungsbogens N 1-Schritt „Angaben zur Wärmeversorgung“, genehmigt Beschluss des Staatlichen Statistikausschusses Russlands vom 28. Juni 2001 N 46.

Ministerium für Handels- und Dienstleistungsstatistik

Anhang 1. Durchschnittliche Kalorienäquivalente für die Umwandlung von natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff

Anhang 1

Art des Kraftstoffs

Durchschnittliches Kalorienäquivalent für die Umwandlung von 1 Tonne natürlichem Kraftstoff in konventionellen Kraftstoff

Kohlen (ohne Briketts):

Donezk

Moskau Region

Kusnezki

Workuta

Swerdlowsk

Nerjungrinsky

Kansk-Achinsky

Karaganda

Ekibastus

Schlesisch

Brennstofftorf – gemahlen für 1 Tonne (bei einer bedingten Luftfeuchtigkeit von 40 %)

Klumpig (bei bedingter Luftfeuchtigkeit 33 %)

Torfbriketts (bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 16 %)

Torf-Halbbriketts (bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 28 %)

Brennholz - für 1 dichten m

Erdgas (einschließlich Begleitgas) – pro 1.000 m

Heizöl - 1 t

Heizöl - für 1 Tonne

Holzabfälle, Späne und Sägemehl – ​​pro 1 t

Äste, Tannennadeln, Holzspäne – im Lager

Anhang 2. Eigenschaften von Wasserdampf (nach M.P. Vukalovich)

Anlage 2

Absolut-
Druck
nein,
kgf/cm

Sättigungstemperatur
nia,
°C

Enthal-
-Flüssigkeiten trinken,
kcal/kg

Enthal-
Getränk aus trockenem, gesättigtem Getränk
neues Paar,
kcal/kg

Absolut-
Druck
nein,
kgf/cm

Tempera-
Die Tour ist intensiv
nia,
°C

Enthal-
Flüssigkeiten trinken,
kcal/kg

Enthal-
Getränk aus trockenem, gesättigtem Getränk
neues Paar,
kcal/kg

Anhang 3. Enthalpie von überhitztem Dampf (nach M.P. Vukalovich)

Anhang 3

Absolut

Enthalpie, kcal/kg

Druck, kgf/cm



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