Berufsbild Sägemaschinenführer. Berufsbild für einen Säger in der Möbelproduktion

Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Arbeiten und Berufe der Arbeitnehmer (UTKS), 2019
Teil Nr. 1 der Ausgabe Nr. 40 ETKS
Die Angelegenheit wurde durch Beschluss des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR, des Sekretariats des Gesamtgewerkschaftlichen Zentralrats der Gewerkschaften vom 10. Januar 1985 N 7/2-13 genehmigt

Bediener einer Maschinensäge

§ 23. Maschinist-Sägeführer 2. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Durchführen von Hilfsarbeiten beim Quer- und Längssägen von Werkstücken auf Maschinen mit mechanischem und halbautomatischem Vorschub; Annahme der Werkstücke, deren Rückführung und Stapelung mit Demontage nach Größe. Längs- und Quersägen von Werkstücken auf Einsägekreissägen. Besäumen von markiertem oder nicht kennzeichnungspflichtigem Schnittholz und Zuschnitten auf Maschinen. Sägen von zementgebundenen Spanplatten und Ausgleichen von Kanten. Querschneiden dünner Holzrohstoffe in Stücke bestimmter Größen. Schneiden von Schnittholz mit einer Handsäge.

Muss wissen: Funktionsprinzip gewarteter Maschinen; Zweck und Abmessungen von Rohlingen und Teilen; Anforderungen an das Sägen von Schnittholz.

Arbeitsbeispiele

1. Rohlinge, Stangen – Schneiden auf Einkreissägen.

2. Skirohlinge – auf Maß zugeschnitten.

3. Runde Stäbe für Rollen – entsprechend diesen Größen zuschneiden.

4. Kleines Schnittholz – Gruppenschnitt auf Querschneidemaschinen.

§ 24. Maschinist-Sägebetreiber der 3. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Längs- und Querschneiden von Schnittholz aus Nadelholz auf Einsägemaschinen. Schneiden Sie Teile aus Weichholz gemäß den Markierungen auf Bandsägen. Schneiden Sie vorgedämpfte Stäbe (Matrizen) in Bretter der angegebenen Größe. Gruppenquerschneiden von Schnittholz. Schnittholz in einem Sägewerksbach unter Anleitung eines höher qualifizierten Arbeiters. Herstellung von unfurnierten Rahmen und Paneelen in vorgegebenen Größen auf Einzelsägemaschinen. Schrägschnitt von Schichtholz und Zuschnitten nach Schablone auf Einsägemaschinen. Zuschnitt der Bretter unter Anleitung eines höher qualifizierten Maschinenführers außerhalb des Sägewerks. Schneiden und Besäumen von Span-, Holzfaser-, Brennholz- und Sperrholzplatten auf Formatkantenmaschinen verschiedener Art, die von hochqualifizierten Maschinenbedienern eingerichtet werden. Installation von Schneidwerkzeugen und Einstellung gewarteter Maschinen.

Muss wissen: Vermittlung gewarteter Maschinen; grundlegende Eigenschaften von Holzwerkstoffen; staatliche Standards Und technische Bedingungen für hergestellte Produkte; Anforderungen an die Qualität des Dämpfens von Werkstücken; Methoden zum Installieren von Schneidwerkzeugen; angewandte Vorlagen.

Arbeitsbeispiele

1. Schnittholz, Plattenmaterialien, Sperrholz – Zuschnitt, Zuschnitt und Zuschnitt nach Maßgabe.

2. Skirohlinge – ein Ende nach Schablone schräg feilen.

3. Details eines Kinderspielzeugs – Beschneiden.

4. Rohlinge für Stricknadeln – Beschneiden mit Ausschneiden von Fehlern.

5. Absätze – in der Höhe geschnitten.

§ 25. Maschinist-Sägebetreiber der 4. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Längs- und Querschneiden von Laubschnittholz auf Multisägen und Kreissägen. Individuelles, kombiniertes Schneiden von Schnittholz in bestimmte Abschnitte im Sägewerksstrom. Individueller Zuschnitt von Brettern auf Besäumern im Sägewerksdurchlauf unter Anleitung eines höher qualifizierten Maschinenbedieners. Längs- und Querschneiden von Baumstämmen und Rundholzzuschnitten auf Kreissägen und Bandsägen. Besäumen von furnierten Stäben und Hartholzteilen. Schneiden Sie die Enden von Bleistiften auf einem Kantenschneider ab. Anpassung des Rund- oder Ausgleichsmessers an die Schnittstärke der Enden gemäß den technischen Bedingungen für die jeweilige Bleistiftserie und den jeweiligen Durchmesser.

Formen der Furnierplatten auf Ein- und Mehrsägemaschinen. Schneiden von Stapeln aus Messerfurnier und gebogenen Leimzuschnitten auf Mehrsägemaschinen. Beschneiden von Plattenprodukten gemäß den Spezifikationen und Anforderungen staatlicher Normen und technischer Bedingungen. Aufstellen der Maschine, Mitwirken bei der Reparatur der Maschine.

Muss wissen: Gerät und Regeln zum Aufstellen gewarteter Maschinen; Methoden zum rationellen Schneiden und Methoden zur Überprüfung der Qualität von Schnittholz; Eigenschaften des Schneidwerkzeugs; Schnittmodi; technische Spezifikationen für Fertigprodukte.

Arbeitsbeispiele

1. Furnierte und gebogene Leimholzteile – Zuschnitt mit Ausschneiden von Fehlstellen.

2. Gehobelte Profilbretter – Aufteilung auf einer Bandsäge in gehobelte Behälter.

3. Rundholzzuschnitte – Sägen auf einer Bandsäge oder einem Aggregat.

4. Fertigstellen der Rohlinge (Sohlen und Aufkleber von mehrschichtigen Skiern) – Zuschneiden.

5. Birkengrate – Zuschneiden in Skirohlinge.

6. Parkett – Zuschnitt und maschinelle Bearbeitung.

7. Schnittholz – Schneiden in Resonanzrohlinge und Teile.

8. Faserplatten, Spanplatten und Brennholzplatten – Schneiden auf unabhängig aufgestellten Maschinen.

9. Zwischensägen- und Klemmabstandshalter zur Montage von Gattersägen - Besäumen.

10. Blocksektoren – Kurvensägen auf einer Bandsäge.

§ 26. Maschinenführer-Sägeführer der 5. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Schneiden von Plattenmaterialien auf halbautomatischen und automatischen Maschinen. Längseinzelschnitt von Brettern außerhalb des Flusses unter Hochgeschwindigkeitsbedingungen beim Arbeiten im Sägewerksfluss mit einem Besäumer. Aus geklebten Blöcken Platten von Mehrschichtskiern ausschneiden. Sägen von Baumstämmen, Baumstämmen und Balken in Schnittholz und Zuschnitte auf Mehrsäge-, Kreis- und Bandsägemaschinen. Festlegung eines rationalen Plans für das Schneiden von Brettern. Aufstellen von gewarteten Geräten und Mitwirken bei deren Reparatur.

Muss wissen: Gestaltung der gewarteten Maschine und maschinennahe Mechanisierung; technische Anforderungen für Werkstücke; Methoden zum optimalen Schneiden von Schnittholz; Eigenschaften und Qualität der Vorbereitung von Schneidwerkzeugen; Arten und Ursachen technischer Mängel und Maßnahmen zu deren Vermeidung; Holzfehler.

§ 27. Maschinist-Sägebetreiber der 6. Kategorie

Merkmale der Arbeit. Längsseitiges individuelles doppelseitiges Schneiden von Brettern im Sägewerksdurchlauf und Plattenverkleidungsmaterialien auf halbautomatischen und automatischen Linien verschiedener Art unter Bedingungen eines starren Arbeitsrhythmus. Visuelle Bestimmung der optimalen Breite des geschnittenen Bretts, um die größtmögliche Nutzholzausbeute und hohe Spezifikationsausbeute zu erzielen. Ändern der Plattenvorschubgeschwindigkeit. Auswahl eines rationalen Schemas zum Schneiden von Brettern und Plattenverkleidungsmaterialien unter gleichzeitiger visueller Beurteilung ihrer Qualität. Sägen von Stämmen und Balken auf Mehrsägemaschinen in einem Sägewerksablauf unter Bedingungen eines starren Arbeitsrhythmus. Überprüfung der Qualität der Sägevorbereitung. Installieren und Bearbeiten. Anpassung der gewarteten Geräte.

Muss wissen: Kinematische Diagramme und Regeln für den Aufbau gewarteter Geräte; staatliche Normen und technische Bedingungen für beschnittene Produkte; Methoden des rationellen Beschneidens; der Einfluss der Qualität der Sägevorbereitung auf die Sauberkeit des Schnitts und die Vorschubgeschwindigkeit; technologische Schemata zum Sägen von Baumstämmen und Balken.


Ich habe zugestimmt


(Name des Unternehmens, der Organisation, der Institution)

(Leiter eines Unternehmens, einer Organisation, einer Institution)


ARBEITSBESCHREIBUNG

00.00.0000

№ 00

(Unterschrift)

(VOLLSTÄNDIGER NAME.)

Strukturelle Unterteilung:

Holzwerkstatt

Berufsbezeichnung:

Bediener einer Maschinensäge

00.00.0000

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Diese Stellenbeschreibung definiert funktionale Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Maschinensägenbetreibers.
    2. Der Maschinensägenführer gehört zur Kategorie der technischen Leistungsträger.
    3. Der Maschinensägenbediener wird auf die durch die aktuelle Stelle festgelegte Position ernannt und von der Position entlassen Arbeitsrecht Anordnung im Auftrag des Betriebsleiters auf Empfehlung des Leiters der Holzwerkstatt.
    4. Beziehungen nach Position:

1.4.1

Direkte Unterordnung

Leiter der Holzwerkstatt

1.4.2.

Zusätzliche Unterordnung

An den Direktor des Unternehmens

1.4.3

Gibt Befehle

1.4.4

Der Mitarbeiter wird ersetzt

Person ernannt zu in der vorgeschriebenen Weise

1.4.5

Der Mitarbeiter ersetzt

  1. Qualifikationsvoraussetzungen für den Sägemaschinenführer:

Ausbildung

Grundschulbildung

Berufserfahrung

keine Anforderungen an Berufserfahrung

Wissen

Funktionsprinzip, Gerät, Design, kinematische Diagramme und Regeln für den Aufbau gewarteter Geräte;

grundlegende Eigenschaften und Mängel von Holz;

Eigenschaften und Qualität der Vorbereitung von Schneidwerkzeugen;

verwendete Vorlagen;

Schnittmodi;

Zweck und Abmessungen von Rohlingen und Teilen;

Normen und technische Spezifikationen für Rohlinge und hergestellte Produkte;

Methoden zum optimalen Schneiden und rationellen Beschneiden von Schnittholz;

der Einfluss der Qualität der Sägevorbereitung auf die Sauberkeit des Schnitts und die Vorschubgeschwindigkeit;

Methoden zum rationellen Schneiden und Methoden zur Überprüfung der Qualität von Schnittholz;

technologische Schemata zum Sägen von Baumstämmen und Balken;

Arten und Ursachen technischer Mängel und Maßnahmen zu deren Vermeidung;

Anforderungen an die Verwendung von Schutzausrüstung;

Methoden und Techniken zur sicheren Ausführung von Arbeiten;

das Verfahren zur Benachrichtigung des Managers über alle während der Arbeit festgestellten Mängel;

Regeln für die Bereitstellung erster (vormedizinischer) Hilfe für Opfer von Verletzungen, Vergiftungen und plötzlichen Erkrankungen;

interne Regeln Arbeitsvorschriften;

Regeln des Arbeitsschutzes, der industriellen Hygiene und der persönlichen Hygiene, des Brandschutzes;

Fähigkeiten

Arbeit in der Spezialität

Zusätzliche Anforderungen

  1. Dokumente, die die Tätigkeiten des Maschinensägenbetreibers regeln

3.1 Externe Dokumente:

Gesetzgebungs- und Regulierungsakte im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit.

3.2 Interne Dokumente:

Satzung des Unternehmens, Anordnungen und Weisungen des Unternehmensleiters (Leiter der Holzwerkstatt); Vorschriften über die Holzbearbeitungswerkstatt, Arbeitsbeschreibung Maschinensägenbediener, Interne Arbeitsvorschriften.

  1. Aufgabenbereiche eines Maschinensägenbedieners

4.1. Der Maschinenbediener sah vor Beginn des Arbeitstages:

unterzieht sich regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen gemäß dem festgelegten Verfahren;

unterzieht sich gemäß dem festgelegten Verfahren einer Unterweisung zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit;

akzeptiert Arbeitsplatz;

bereitet den Arbeitsplatz und die persönliche Schutzausrüstung vor;

prüft die Gebrauchstauglichkeit von Geräten, Werkzeugen und Geräten;

4.2. Während des Arbeitsprozesses hat der Maschinensägenbediener:

entspricht den Anforderungen der persönlichen Hygiene und der industriellen Hygiene;

verwendet persönliche Schutzausrüstung;

entspricht den Nutzungsregeln technologische Ausrüstung, Geräte und Werkzeuge, Methoden und Techniken zur sicheren Durchführung von Arbeiten;

meldet bei der Arbeit festgestellte Mängel unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten;

leistet erste (vormedizinische) Hilfe für Opfer von Verletzungen und Vergiftungen Notfallsituationen und plötzliche Krankheit;

4.3. Während des Arbeitstages hat der Maschinensägenbediener:

führt Längs- und Quersägen von Werkstücken durch;

führt das Beschneiden von Schnittholz durch;

schneidet Teile gemäß Markierungen aus;

führt Längs- und Querschnitte von Stämmen und Rundholzzuschnitten durch;

führt das Sägen von Baumstämmen, Graten und Balken in Bauholz und Rohlinge durch;

führt das Schneiden von Schnittholz auf halbautomatischen und automatischen Maschinen durch;

bestimmt die optimale Breite des geschnittenen Bretts, um den größtmöglichen Nutzholzertrag und die höchste Spezifikationsausbeute zu erzielen;

reguliert die Plattenvorschubgeschwindigkeit;

wählt ein rationales Schema zum Schneiden von Brettern und anderem Schnittholz mit einer Bewertung ihrer Qualität;

führt Einzellängsschnitte von Brettern und anderem Schnittholz auf halbautomatischen und automatischen Linien verschiedener Art durch;

bildet die Abmessungen furnierter Platten;

führt das Schneiden von Stapeln aus geschnittenem Furnier und gebogenen Leimzuschnitten durch;

führt das Schneiden von Blechprodukten gemäß den Spezifikationen und Anforderungen von Normen und technischen Bedingungen durch;

prüft die Qualität der Sägevorbereitung;

installiert Schneidwerkzeuge und reguliert gewartete Maschinen;

führt die Anpassung der gewarteten Ausrüstung durch;

beteiligt sich an der Reparatur gewarteter Geräte;

4.4. Maschinensägenbediener am Ende des Arbeitstages:

reinigt die zu wartende Maschine;

reinigt den Arbeitsplatz;

bringt Abfälle an den dafür vorgesehenen Ort;

vermietet einen Arbeitsplatz;

  1. Rechte des Sägemaschinenbetreibers

Der Sägemaschinenführer hat das Recht:

5.1. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.

5.2. Informieren Sie im Rahmen Ihrer Kompetenzen Ihren direkten Vorgesetzten über alle im Rahmen Ihrer Tätigkeit festgestellten Mängel und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

5.3. Fordern Sie die Unternehmensleitung auf, bei der Umsetzung behilflich zu sein berufliche Verantwortung und rechts.

  1. Verantwortung des Sägewerksbetreibers

Der Sägemaschinenführer ist verantwortlich für:

6.1. Hinter unsachgemäße Ausführung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

6.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

6.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

  1. Arbeitsbedingungen für einen Sägewerksbetreiber

7.1. Der Arbeitsplan eines Maschinensägenbedieners richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Vergütungsbedingungen für den Sägemaschinenbediener richten sich nach der Personalvergütungsordnung.

  1. Schlussbestimmungen
    1. Diese Stellenbeschreibung wird in zwei Exemplaren erstellt, von denen das eine beim Unternehmen verbleibt, das andere- vom Mitarbeiter.
    2. Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten können entsprechend Änderungen in der Struktur, den Aufgaben und Funktionen geklärt werden Struktureinheit und Arbeitsplatz.
    3. Änderungen und Ergänzungen dieser Stellenbeschreibung erfolgen im Auftrag Generaldirektor Unternehmen.

___________________________ ICH GENEHMIGT (Name der Organisation) Direktor von LLC „…“ ANWEISUNGEN ____________ / Vollständiger Name / Maschinensägenbetreiber „____“________ 20___ 4 Kategorien 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Ein Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie in einer holzverarbeitenden Abteilung (im Folgenden als Sägewerksbetreiber der 3. Kategorie bezeichnet) ist ein Arbeiter in der holzverarbeitenden Abteilung und direkt dem Vorarbeiter der holzverarbeitenden Abteilung und dem Direktor der LLC „…“ unterstellt. 1.2. Ein Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie wird auf Anordnung des Direktors der LLC „…“ eingestellt und von der Arbeit entlassen. 1.3. Ein Sägewerksbetreiber der 4. Klasse muss Folgendes kennen: - das Funktionsprinzip der zu wartenden Maschinen; - Anordnung der gewarteten Maschinen; - Zweck und Abmessungen von Rohlingen und Teilen; - Zweck und Regeln für die Verwendung von Instrumenten; - Anforderungen an das Sägen und Hobeln von Schnittholz; - Arten des Hobelns von Holz verschiedener Arten; - grundlegende Eigenschaften von Holzwerkstoffen; - technische Spezifikationen für hergestellte Produkte; - Zulagen und Toleranzen für die Verarbeitung; - Anforderungen an die Trocknungsqualität von Werkstücken; - Methoden zur Installation von Schneidwerkzeugen; - verwendete Vorlagen; - Design und Regeln für die Aufstellung gewarteter Maschinen; - Methoden des rationellen Zuschnitts und Methoden zur Überprüfung der Schnittholzqualität; - Eigenschaften des Schneidwerkzeugs; - Schnittmodi; - technische Spezifikationen für Fertigprodukte; - Ursachen technischer Mängel und Methoden zu deren Beseitigung; - Anforderungen an die Verwendung von Schutzausrüstung; - Methoden und Techniken zur sicheren Durchführung von Arbeiten; - das Verfahren zur Benachrichtigung des Managers über alle während der Arbeit festgestellten Mängel; - Regeln für die Bereitstellung erster (vormedizinischer) Hilfe für Opfer von Verletzungen, Vergiftungen und plötzlichen Erkrankungen; - interne Arbeitsvorschriften; - Regeln des Arbeitsschutzes, der industriellen Hygiene und der persönlichen Hygiene sowie des Brandschutzes; 2. Verantwortlichkeiten 2.1. Ein Sägewerksbetreiber der 4. Klasse vor Beginn des Arbeitstages (Schicht): - nimmt den Arbeitsplatz an; - bereitet den Arbeitsplatz und die persönliche Schutzausrüstung vor; - prüft die Gebrauchstauglichkeit von Geräten, Werkzeugen und Geräten; - unterzieht sich ggf. Unterweisungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit; - erhält einen Produktionsauftrag, lernt sich kennen technologische Karte Produktion von Arbeit. 2.2. Während des Arbeitsprozesses muss der Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie: - die Anforderungen der persönlichen Hygiene und der industriellen Hygiene einhalten; - spezielle Kleidung, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung verwendet; - die Regeln für den Einsatz technologischer Geräte, Geräte und Werkzeuge, Methoden und Techniken zur sicheren Durchführung von Arbeiten einhält; - meldet bei der Arbeit festgestellte Mängel unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten; - leistet erste (vormedizinische) Hilfe für Opfer von Verletzungen, Vergiftungen und plötzlichen Erkrankungen; 2.3. Während des Arbeitstages (Schicht) nimmt ein Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie: 1) Werkstücke entgegen, gibt sie zurück und stapelt sie mit Demontage nach Größe; 2) führt Arbeiten zum Hobeln von Teilen und Profilieren von Werkstücken auf unabhängig eingerichteten Hobel- und Formmaschinen durch; 3) produziert: - Auswahl einer Charge von Rohstoffen zum Hobeln nach Dicke und Länge; - Zuführen von Werkstücken in die Hobelmaschine; - Ablehnung von Teilen aufgrund der Verarbeitungsqualität; - Anpassung der Schneidwerkzeuggeometrie; - Platzierung der Fertigteile gemäß Lagerplänen; - Lieferung von Produkten; - Reinigen der zu wartenden Maschine; 4) installiert (austauscht) das Schneidwerkzeug (falls erforderlich); 5) führt Aufzeichnungen über das Produktionsvolumen und ein Protokoll über den Linienbetrieb; 6) kontrolliert die Qualität der Produkte; 7) führt die Einstellung und Anpassung der zu wartenden Maschine durch; 8) unter Anleitung und im Auftrag des Vorarbeiters der Holzbearbeitungsabteilung technische Störungen beseitigt und an der Reparatur von Geräten beteiligt ist; 9) führt andere Produktionsaufgaben der direkten Leitung durch, einmalige Aufträge des Direktors der LLC „…“. 2.4. Ein Sägewerksbediener der 4. Klasse am Ende des Arbeitstages (Schicht): - reinigt die zu wartende Maschine; - reinigt den Arbeitsplatz und übergibt ihn; - stellt Werkzeuge, Geräte, Ausrüstung usw. zur Aufbewahrung bereit; - Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung auszieht und verstaut; 3. Rechte Bei der Ausübung seiner Pflichten hat ein Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie Arbeitsrechte in der mit dem Arbeitnehmer geschlossenen Vereinbarung vorgesehen Arbeitsvertrag, Interne Arbeitsvorschriften, lokal Vorschriften, Arbeitsgesetzbuch Russische Föderation und andere arbeitsrechtliche Gesetze. 4. Verantwortung 4.1. Für mangelhafte Qualität und nicht rechtzeitige Erfüllung der in dieser Anleitung aufgeführten Pflichten, nämlich: für die Herstellung von Teilen, die nicht der technischen Dokumentation und den technischen Spezifikationen entsprechen; Verlust oder Beschädigung von Messgeräten; Schäden an der technischen Dokumentation; Geräteschäden; Bei Verstößen gegen Arbeitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und Sicherheitsvorschriften unterliegt ein Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie einer disziplinarischen Haftung im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen. 4.2. Ein Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie trägt finanzielle Haftung für die Gewährleistung der Sicherheit der ihm anvertrauten Geräte und Materialien. 4.3. Ein Sägewerksbetreiber der 4. Kategorie haftet für die Begehung von Straftaten im Rahmen seiner Tätigkeit, je nach Art und Folgen, in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zivil-, verwaltungs- und strafrechtlich. 5. Schlussbestimmungen 5.1. Diese Anleitung wurde auf der Grundlage der Tarif- und Qualifikationsmerkmale für den Beruf „Maschinensägenführer. 2., 3., 4., 5., 6. Kategorie“ (Einheitliches Tarif- und Qualifikationsverzeichnis der Arbeiten und Berufe der Arbeitnehmer. Ausgabe 40, genehmigt) entwickelt durch Beschluss des Staatlichen Arbeitskomitees der UdSSR und des Sekretariats des Gesamtgewerkschaftlichen Zentralrats der Gewerkschaften vom 10. Januar 1985 N 7/2-13). 5.2. Mit dieser Weisung wird der Arbeitnehmer bei der Einstellung (vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages) vertraut gemacht. 5.3. Die Stellenbeschreibung wird bei Bedarf, mindestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft, geändert und ergänzt. Die Tatsache, dass sich der Arbeitnehmer mit diesen Anweisungen vertraut gemacht hat, wird durch eine Unterschrift auf dem vom Arbeitgeber aufbewahrten Einarbeitungsblatt mit den örtlichen Vorschriften der LLC „…“ bestätigt. Eine Kopie der Unterweisung ist am Arbeitsplatz aufzubewahren.

Im Abschnitt „Stellenbeschreibungen“ finden Sie die notwendigen Informationen zur Erstellung einer Stellenbeschreibung. Hier finden Sie typische Stellenbeschreibungen für verschiedene Fachgebiete. Unser Stellenbeschreibungsbestand umfasst mehr als 2.500 verschiedene Dokumente. Diese Stellenbeschreibungen wurden im Jahr 2015 erstellt und überarbeitet und sind daher heute relevant.

Aus diesem Artikel erfahren Sie:

  • welche Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Rechte spiegeln sich in der Stellenbeschreibung eines Maschinensägenbedieners wider;
  • Welche Bestimmungen sind in der Standardberufsbeschreibung eines Maschinensägenführers enthalten?
  • Für welche Arbeitsbereiche gemäß dieser Stellenbeschreibung ist diese Fachkraft in Ihrer Organisation zuständig?

Alles über auftragsgenehmigende Stellenbeschreibungen Sie werden es herausfinden, wenn Sie das Material unter dem Link lesen.

Gesellschaft mit beschränkte Haftung"Alpha"

Ich habe zugestimmt
Generaldirektor
_________ EIN V. Lemberg
10.01.2015

Stellenbeschreibung Nr. 39
Bediener einer Maschinensäge

Moskau 01.10.2015

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Stellenbeschreibung definiert die Pflichten, Rechte und

liegt in der Verantwortung des Sägewerksbetreibers.

1.2. Über Ernennung und Entlassung wird entschieden

Generaldirektor auf Empfehlung des Abteilungsleiters.

1.3. Für die Position des Maschinensägenführers wird eine Person mit einer Grundqualifikation ernannt

Berufsausbildung, ohne Anforderungen an Erfahrung.

1.4. Der Sägemaschinenführer wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

– aktuelle regulatorische und technische Dokumente;

– örtliche Vorschriften der Organisation;

– diese Stellenbeschreibung.

1.5. Der Sägewerksbetreiber muss wissen:

– Kinematikdiagramme und Regeln für die Einrichtung gewarteter Geräte;

– Methoden des rationellen Zuschnitts und Methoden zur Überprüfung der Schnittholzqualität;

– Installationsmethoden, Eigenschaften des Schneidwerkzeugs;

– Arten und Ursachen technischer Mängel und Maßnahmen zu deren Vermeidung,

Holzfehler;

– staatliche Normen und technische Spezifikationen für beschnittene Produkte;

– Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz.

1.6. Der Sägemaschinenführer ist dem Abteilungsleiter unterstellt.

1.7. Während der Abwesenheit des Maschinenführers (Urlaub, Krankheit usw.) ist sein

Die Aufgaben werden von einer nach dem festgelegten Verfahren ernannten Person wahrgenommen.

2. ARBEITSVERANTWORTLICHKEITEN

Bediener der Sägemaschine:

2.1. Führt aus:

– Längs- und Querschneiden von Schnittholz aus Hartholz

Mehrsäge- und Kreissägemaschinen;

– Schneiden von Stämmen und Rundholzzuschnitten auf Kreissägen und Bandsägen

– individuelles kombiniertes Schneiden von Schnittholz in bestimmte Segmente in

Sägewerksbach.

2.2. Führt das Beschneiden von furnierten Stäben und Hartholzteilen durch

Rassen Schneidet die Enden von Bleistiften auf einem Kantenschneider ab. Passt die Disc an bzw

Auswuchtmesser für die Schnittstärke der Enden gemäß den technischen Spezifikationen

Jede Reihe und jeder Durchmesser von Bleistiften.

2.3. Wählt ein rationelles Schema zum Schneiden von Brettern und Plattenverkleidungsmaterialien.

2.4. Führt das Sägen von Baumstämmen, Graten und Balken in Bauholz und Zuschnitte durch

Multisäge-, Kreissäge- und Bandsägemaschinen.

2.5. Überprüft die Qualität der Sägevorbereitung, Installation und Ausrichtung. Nimmt Anpassungen vor

gewartete Geräte und beteiligt sich an deren Reparatur.

3. RECHTE

Der Sägemaschinenbetreiber hat das Recht:

3.1. Machen Sie sich mit den Designentscheidungen des Managements vertraut, die sich darauf auswirken

Aktivitäten.

3.2. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der damit verbundenen Arbeit

Verantwortlichkeiten, die in dieser Anleitung vorgesehen sind.

3.3. Informieren Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit Ihren unmittelbaren Vorgesetzten darüber

Mängel, die bei der Wahrnehmung der Amtspflichten festgestellt werden, und einführen

Vorschläge für deren Beseitigung.

3.4. Fordern Sie die Unterstützung des Managements bei der Erfüllung ihrer Pflichten

Verantwortlichkeiten und Rechte.

die zur Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten erforderlich sind.

4. VERANTWORTUNG

Der Sägemaschinenführer ist verantwortlich für:

4.1. Bei unsachgemäßer Leistung oder Nichterfüllung dienstlicher Pflichten,

die in dieser Stellenbeschreibung vorgesehen sind, im Rahmen der angegebenen Grenzen

aktuelle Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation.

4.2. Für Verstöße, die im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit begangen werden, in

innerhalb der durch die geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilvorschriften festgelegten Grenzen

Gesetzgebung der Russischen Föderation.

4.3. Zur Verursachung von Sachschäden innerhalb der durch den Strom vorgegebenen Grenzen

Arbeits- und Zivilrecht der Russischen Föderation.

5. VERFAHREN ZUR ÜBERARBEITUNG DER STELLENBESCHREIBUNG

5.1. Die Stellenbeschreibung wird überprüft, geändert und ergänzt

notwendig, mindestens jedoch alle fünf Jahre.

5.2. Mit der Anordnung, Änderungen (Ergänzungen) der Stellenbeschreibung vorzunehmen

alle Mitarbeiter, die davon betroffen sind

Anweisungen.

Die Stellenbeschreibung wurde gemäß der Anordnung des Generals erstellt

VEREINBART

Abteilungsleiter

E.E. Gromova

Ich habe diese Anleitung gelesen.

Ich habe ein Exemplar in die Hände bekommen und verpflichte mich, es an meinem Arbeitsplatz aufzubewahren.

Bediener einer Maschinensäge

____________________________________

Allgemeine Bestimmungen

Beziehungen nach Position:

Qualifikationsvoraussetzungen für den Sägemaschinenführer:

Ausbildung

Berufserfahrung

keine Anforderungen an Berufserfahrung

Funktionsprinzip, Gerät, Design, kinematische Diagramme und Regeln für den Aufbau gewarteter Geräte;

grundlegende Eigenschaften und Mängel von Holz;

Eigenschaften und Qualität der Vorbereitung von Schneidwerkzeugen;

verwendete Vorlagen;

Schnittmodi;

Zweck und Abmessungen von Rohlingen und Teilen;

Normen und technische Spezifikationen für Rohlinge und hergestellte Produkte;

Methoden zum optimalen Schneiden und rationellen Beschneiden von Schnittholz;

der Einfluss der Qualität der Sägevorbereitung auf die Sauberkeit des Schnitts und die Vorschubgeschwindigkeit;

Methoden zum rationellen Schneiden und Methoden zur Überprüfung der Qualität von Schnittholz;

technologische Schemata zum Sägen von Baumstämmen und Balken;

Arten und Ursachen technischer Mängel und Maßnahmen zu deren Vermeidung;

Anforderungen an die Verwendung von Schutzausrüstung;

Methoden und Techniken zur sicheren Ausführung von Arbeiten;

das Verfahren zur Benachrichtigung des Managers über alle während der Arbeit festgestellten Mängel;

Regeln für die Bereitstellung erster (vormedizinischer) Hilfe für Opfer von Verletzungen, Vergiftungen und plötzlichen Erkrankungen;

interne Arbeitsvorschriften;

Arbeit in der Spezialität

Zusätzliche Anforderungen

Dokumente, die die Tätigkeiten des Maschinensägenbetreibers regeln

3.1 Externe Dokumente:


Übernimmt den Arbeitsplatz;

Bereitet den Arbeitsplatz und die persönliche Schutzausrüstung vor;

Überprüft die Gebrauchstauglichkeit von Geräten, Werkzeugen und Geräten;

4.2. Während des Arbeitsprozesses hat der Maschinensägenbediener:

Entspricht den Anforderungen an persönliche Hygiene und industrielle Hygiene;

Verwendet persönliche Schutzausrüstung;

Befolgt die Regeln für den Einsatz technologischer Geräte, Geräte und Werkzeuge, Methoden und Techniken zur sicheren Ausführung von Arbeiten;

Meldet bei der Arbeit festgestellte Mängel unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten;

Bietet erste (vormedizinische) Hilfe für Opfer von Verletzungen, Vergiftungen in Notsituationen und plötzlichen Erkrankungen;

4.3. Während des Arbeitstages hat der Maschinensägenbediener:

Führt Längs- und Querschneiden von Werkstücken durch;

Führt das Beschneiden von Schnittholz durch;

Führt das Schneiden von Teilen gemäß den Markierungen durch;

Führt Längs- und Querschnitte von Baumstämmen und Rundholzzuschnitten durch;

Führt das Sägen von Baumstämmen, Graten und Balken in Bauholz und Rohlinge durch;

Führt das Schneiden von Schnittholz auf halbautomatischen und automatischen Maschinen durch;

Bestimmt die optimale Breite des geschnittenen Bretts, um den größtmöglichen Nutzwert und die höchste Spezifikationsausbeute an Schnittholz zu erzielen;

Passt die Plattenvorschubgeschwindigkeit an;

Wählt ein rationales Schema zum Schneiden von Brettern und anderem Schnittholz mit einer Bewertung ihrer Qualität;

Führt individuelles Längsschneiden von Brettern und anderem Schnittholz auf halbautomatischen und automatischen Linien verschiedener Typen durch;

Bildet die Abmessungen furnierter Platten;

Führt das Schneiden von Stapeln aus geschnittenem Furnier und gebogenen Leimzuschnitten durch;

Führt das Schneiden von Blechprodukten gemäß den Spezifikationen und Anforderungen von Normen und technischen Bedingungen durch;

Überprüft die Qualität der Sägevorbereitung;

Installiert Schneidwerkzeuge und stellt gewartete Maschinen ein;

Führt Anpassungen der gewarteten Ausrüstung durch;

Beteiligt sich an der Reparatur gewarteter Geräte;

4.4. Maschinensägenbediener am Ende des Arbeitstages:

Reinigt die zu wartende Maschine;

Reinigt den Arbeitsplatz;

Entsorgt Abfälle an den dafür vorgesehenen Ort;

Vermietet einen Arbeitsplatz;

Rechte des Sägemaschinenbetreibers

Der Sägemaschinenführer hat das Recht:

5.1. Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Anleitung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management einreichen.


5.2. Informieren Sie im Rahmen Ihrer Kompetenzen Ihren direkten Vorgesetzten über alle im Rahmen Ihrer Tätigkeit festgestellten Mängel und machen Sie Vorschläge zu deren Beseitigung.

5.3. Fordern Sie von der Unternehmensleitung Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Amtspflichten und Rechte.

Verantwortung des Sägewerksbetreibers

Der Sägemaschinenführer ist verantwortlich für:

6.1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

6.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.

6.3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

Arbeitsbedingungen für einen Sägewerksbetreiber

7.1. Der Arbeitsplan eines Maschinensägenbedieners richtet sich nach den im Unternehmen geltenden internen Arbeitsvorschriften.

Zahlungsbedingungen

Die Vergütungsbedingungen für den Sägemaschinenbediener richten sich nach der Personalvergütungsordnung.

9 Schlussbestimmungen

Diese Stellenbeschreibung wird in zwei Exemplaren erstellt, von denen eines beim Unternehmen und das andere beim Mitarbeiter verbleibt.

Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Verantwortlichkeiten können entsprechend Änderungen in der Struktur, den Aufgaben und Funktionen der Struktureinheit und des Arbeitsplatzes geklärt werden.

Änderungen und Ergänzungen dieser Stellenbeschreibung erfolgen im Auftrag des Generaldirektors des Unternehmens.

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