Regelungen zur Personaldienstleistungsabteilung. Ungefähre Regelungen zum Personaldienst. Regelungen zum Personaldienst

Moderne Anforderungen an Personaldienstleistung(Abteilung) Ponomareva Natalya G.

6.1. Regelungen zum Personaldienst (Personalabteilung) (Anlage 15)

Die Verordnung über den Personaldienst (Personalabteilung) ist zugleich ein örtliches Gesetz, das die Tätigkeit dieses Dienstes (Abteilung) regelt. Diese Bestimmung wird vom Leiter der Personalabteilung entwickelt. Die Stelle hat folgenden Aufbau.

1. Allgemeine Bestimmungen . In diesem Abschnitt ist Folgendes angegeben: der vollständige Name der Abteilung gemäß der Besetzungstabelle; das Verfahren zur Gründung und Auflösung dieser Abteilung, Unterordnung; das Verfahren zur Ernennung und Entlassung des Chefs und seiner Stellvertreter; Grundsätze der Abteilungsleitung.

2. Struktur . Dieser Abschnitt gibt Aufschluss über die Struktur und Personalausstattung der Abteilung und zeigt zudem schematisch die strukturelle Unterordnung der Abteilungsmitarbeiter.

3. Aufgaben . In diesem Abschnitt werden die Aufgaben hervorgehoben, vor denen die Abteilung steht und die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit täglich lösen muss.

4. Funktionen . Dieser Abschnitt enthält eine vollständige Liste der Funktionen. durch die Abteilung durchgeführt. Die Liste muss vollständig sein.

5. Rechte. Dieser Abschnitt enthält eine Liste der Rechte, über die die Abteilung im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben verfügt.

6. Service-Interaktionen . Der Abschnitt enthält Informationen darüber, mit welchen Diensten die Abteilung zu welchen Themen interagiert.

7. Verantwortung. Hierbei sind die Haftungsfälle und die Art der Haftung sowie Fälle der persönlichen Haftung des Abteilungsleiters zu präzisieren.

Diese Verordnung wird mit dem Leiter der Personalabteilung sowie mit Rechtsanwälten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Verordnung vereinbart, von ihnen unterzeichnet und anschließend vom Leiter der Organisation mit dem Datum der Genehmigung genehmigt. Nach der Genehmigung wird die Ordnung geheftet, mit dem Siegel der Organisation und der Unterschrift des Leiters der Organisation (Siegel der Personalabteilung und Unterschrift des Leiters der Personalabteilung) versiegelt.

Die Geschäftsordnung wird in zwei Exemplaren erstellt, eine Kopie wird in der Personalabteilung aufbewahrt und die andere wird vom Leiter der Organisation zur Kontrolle aufbewahrt (ich möchte darauf hinweisen, dass im Falle der Erstellung der Geschäftsordnung für einen anderen Dienst, B. Rechnungswesen, wird die Rechnungslegungsordnung ebenfalls in zwei Exemplaren erstellt: eines liegt direkt in der Buchhaltung, das andere in der Personalabteilung oder beim Leiter der Organisation).

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I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Bestimmung wurde gemäß ... entwickelt (Angabe der Grundlage unter Angabe des Datums und der Nummer der entsprechenden Entscheidung: Anordnung, Weisung usw.).

1.2. Diese Verordnung regelt die täglichen Aktivitäten des Personaldienstes... (Geben Sie den Namen des Unternehmens (Organisation, Institution) gemäß an Gründungsurkunden(im Folgenden „Unternehmen“ genannt)) und gründet:

1.2.1. Organisatorischer und rechtlicher Status des Dienstes.

1.2.2. Liste der Funktionen und Aufgaben des Dienstes im Bereich Organisation Personalarbeit.

1.2.3. Die Befugnisse des Dienstes sowie das Verfahren für seine Interaktion mit anderen Strukturabteilungen (Beamten) des Unternehmens in Personalangelegenheiten.

1.2.4. Verantwortung des Dienstes für unsachgemäße Organisation der Personalarbeit.

1.2.5. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

1.3. Der Personaldienst ist eine Struktureinheit eines Unternehmens, die auf die Umsetzung seiner Aufgaben ausgerichtet ist Personalpolitik und die sich daraus ergebenden Aufgaben der Personalarbeit. Zur Gewährleistung der täglichen Arbeit verfügt der Dienst über ein Siegel mit seinem vollständigen und abgekürzten Namen und der Angabe seiner Zugehörigkeit zum Unternehmen (als einem seiner Strukturbereiche) sowie über Stempel und Formulare der vom Unternehmen festgelegten Art.

1.4. Der Zweck der HR-Dienstleistung besteht darin, die vollständige und rechtzeitige Befriedigung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs des Unternehmens an Humanressourcen sicherzustellen, indem es mit der erforderlichen Anzahl von Arbeitskräften mit den erforderlichen Fachgebieten und Qualifikationen ausgestattet wird.

1.5. Die direkte Leitung des Personaldienstes obliegt dessen Leiter, der der direkte Vorgesetzte aller Mitarbeiter des Dienstes ist. Der Leiter des Dienstes ist dem Generaldirektor des Unternehmens unterstellt, wird in die Position berufen und auf Anordnung des Generaldirektors auf Vorschlag der Zertifizierungskommission des Unternehmens entlassen.

1.6. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Organisation der Personalarbeit werden innerhalb des Personaldienstes Abteilungen, Gruppen und andere eigenständige Bereiche gebildet. Organisatorische Struktur sowie die Qualifikation und zahlenmäßige Zusammensetzung des Personaldienstes werden jährlich vom Generaldirektor des Unternehmens auf Vorschlag des Dienstleiters festgelegt (Anlage Nr. 1 zum Reglement).

1.7. Bei ihrer täglichen Arbeit wird die Personalabteilung geleitet von:

1.7.1. Gesetzgebungs- und Regulierungsakte staatlicher Stellen.

1.7.2. Organisations- und Verwaltungsakte territorialer und sektoraler (Abteilungs-)Leitungsorgane, gegenüber denen das Unternehmen eine untergeordnete Stellung einnimmt.

1.7.3. Satzung und örtliche Vorschriften des Unternehmens.

1.7.4. Organisatorische, methodische, regulatorische und technische Dokumente zur Organisation der Personalarbeit und dieser Vorschriften.

1.7.5. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

1.8. Die Tätigkeit von Abteilungen, Gruppen und anderen selbstständigen Stellen innerhalb des Personaldienstes wird zusätzlich zu den in Ziffer 1.7 aufgeführten Bestimmungen, Regelungen und Weisungen zur Durchführung bestimmter Bestandteile der Personalarbeit geregelt.

1.9. Die Arbeit der Mitarbeiter des Personaldienstes wird durch die jeweils zuständige Behörde geregelt Berufsbeschreibungen.

1.10. Die organisatorische, rechtliche, informationelle, personelle, finanzielle und logistische Unterstützung des Personaldienstes erfolgt zu Lasten der Ressourcen des Unternehmens.

1.11. Die Arbeitsnormen für Personaldienstmitarbeiter, die Berechnung ihrer Gesamtzahl sowie die Aufgabenverteilung und -zuweisung erfolgen auf Basis der aktuellen Einheitlichen Zeit- und Leistungsstandards..., Inv. N... (angeben).

1.12. Die Arbeitsbedingungen der HR-Mitarbeiter sollten entsprechend festgelegt werden Arbeitsverträge.

1.13. Das Verfahren zur Vergütung von Personaldienstmitarbeitern wird durch die Verordnungen festgelegt finanzielle Anreize Unternehmen gemäß den in den jeweiligen Arbeitsverträgen vorgesehenen Bedingungen.

1.14. Das Verfahren zur disziplinarischen Haftung von Personaldienstmitarbeitern wird durch die Disziplinarordnung und die Betriebsordnung festgelegt Arbeitsvorschriften Unternehmen.

1.15. Die Regelungen zum Personaldienst werden vom Generaldirektor des Unternehmens auf Empfehlung des Leiters des Personaldienstes genehmigt. Die in dieser Verordnung enthaltenen Normen und Regeln sind für alle Struktureinheiten des Personaldienstes und seine Mitarbeiter verbindlich.

II. Funktionen und Aufgaben des Personaldienstes

2.1. Verwirklichung der Ziele der HR-Dienstleistung.

2.2. Die Hauptaufgaben des Personaldienstes sind:

2.2.1. Organisatorisch (administrativ).

2.2.2. Informativ.

2.2.3. Prüfen.

2.2.4. Regulatorisch.

2.2.5. Methodisch.

2.2.6. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

2.3. Im Rahmen der Umsetzung der in Ziffer 2.2 aufgeführten Funktionen löst der Personaldienst folgende Hauptaufgaben:

2.3.1. Satz organisatorischer (administrativer) Aufgaben:

2.3.1.1. Organisation der Mitarbeiterrekrutierung.

2.3.1.2. Organisation der sozialen und beruflichen Anpassung der Mitarbeiter.

2.3.1.3. Organisation von Schulungen (Schulungen) für Mitarbeiter.

2.3.1.4. Organisation der Mitarbeiterkontrolle.

2.3.1.5. Organisation der Mitarbeitermotivation.

2.3.1.6. Organisation der Mitarbeiterrotation.

2.3.1.7. Organisation Personalaktenverwaltung.

2.3.1.8. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

2.3.2. Satz Informationsaufgaben:

2.3.2.1. Registrierung und Führung von Arbeitsbüchern, Personalausweisen, Personalakten, Versicherungsbescheinigungen der gesetzlichen Rentenversicherung (SPI), Krankenversicherungen der obligatorischen Krankenversicherung (KVV).

2.3.2.2. Pflege einer aktuellen Datenbank der Mitarbeiter des Unternehmens.

2.3.2.3. Durchführung von Buchhaltungs- und Nachschlagewerken.

2.3.2.4. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

2.3.3. Satz von Kontrollaufgaben:

2.3.3.1. Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, örtlichen Gesetzen, Organisations- und Verwaltungsakten im Bereich der Personalarbeit im Unternehmen.

2.3.3.2. Überwachung der Richtigkeit der von Mitarbeitern bereitgestellten Informationen (personenbezogene Daten).

2.3.3.3. Organisation interner Audits und Untersuchungen.

2.3.3.4. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

2.3.4. Satz regulatorischer Aufgaben:

2.3.4.1. Gestaltung und Optimierung der Organisationsstruktur des Unternehmens.

2.3.4.2. Ermittlung und Klärung der Höchstzahl und des Lohnfonds für Mitarbeiter des Unternehmens.

2.3.4.3. Planung, Statusanalyse und Zusammenfassung der Personalarbeit.

2.3.4.4. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

2.3.5. Eine Reihe methodischer Aufgaben:

2.3.5.1. Methodisches Management der Personalarbeit in den Strukturbereichen des Unternehmens.

2.3.5.2. Beratung von Beamten in Personalangelegenheiten.

2.3.5.3. Bearbeitung von Mitarbeiteranfragen, Organisation ihres Empfangs zu dringenden Themen.

2.3.5.4. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

2.4. Je nach Änderung der Ausrichtung und des Inhalts der Personalpolitik des Unternehmens können die Aufgaben des Personaldienstes geklärt werden.

III. Befugnisse der Personalabteilung

3.1. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung seiner Tätigkeit ist der Personaldienst mit den entsprechenden Befugnissen: Rechten und Pflichten ausgestattet.

3.2. Der Personaldienst hat das Recht:

3.2.1. Bitten Sie Beamte des Unternehmens sowie Leitungsorgane (Behörden) und Drittorganisationen (Unternehmen, Institutionen) um Informationen über Mitarbeiter, um die relevanten personenbezogenen Daten zu klären, und bei der Einstellung und Versetzung von Mitarbeitern - die Meinung der Leiter von die entsprechenden Strukturabteilungen über die Angemessenheit der vorgeschlagenen Umbesetzungen.

3.2.2. Verlangen Sie bei der Einstellung und in anderen begründeten Fällen, dass Mitarbeiter die entsprechenden Dokumente vorlegen: einen Reisepass oder ein diesen ersetzendes Dokument, Arbeitsmappe, Dokument zur Ausbildung (Verfügbarkeit spezieller Kenntnisse (Fähigkeiten), GPS-Versicherungszertifikat usw.

3.2.4. Erteilen Sie den Mitarbeitern des Unternehmens verbindliche Anweisungen zu Fragen, die in die Zuständigkeit des Personaldienstes fallen.

3.2.5. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Organisation der Personalarbeit zur Prüfung durch die Unternehmensleitung.

3.2.6. Führen Sie Korrespondenz zu Themen, die in die Zuständigkeit der Personalabteilung fallen.

3.2.7. Interagieren Sie mit Behörden (Management) und Drittorganisationen (Unternehmen, Institutionen) zu Themen, die in die Zuständigkeit des Personaldienstes fallen.

3.2.8. Billigung von Dokumentenentwürfen, die von anderen Unternehmensbereichen erstellt wurden, wenn diese Dokumente Fragen behandeln, die in die Zuständigkeit des Personaldienstes fallen.

3.2.9. Vertretung (durch autorisierte Stimmrechtsvertreter).

3.2.10. Auf schriftliche Anfragen (Anträge), Bescheinigungen, Schlussfolgerungen, Auszüge und andere ähnliche Dokumente gemäß den im Unternehmen geltenden Regeln erstellen und ausstellen.

3.2.11. Führen Sie eine regelmäßige Überwachung der Erfüllung der Anforderungen an die Organisation der Personalarbeit durch die Mitarbeiter des Unternehmens durch und informieren Sie die relevanten Personen sowie die Unternehmensleitung regelmäßig über die Ergebnisse der Kontrolle.

3.2.12. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

3.3. Die Personalabteilung ist verpflichtet:

3.3.1. Führen Sie die zugewiesenen Aufgaben termingerecht und qualitativ hochwertig aus, unter vollständiger Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, örtlichen Gesetze, Organisations- und Verwaltungsakte im Bereich der Personalarbeit.

3.3.2. Halten Sie Bedingungen ein, die die erforderliche Effizienz der Personalarbeit gewährleisten.

3.3.3. Gewährleisten Sie die Sicherheit der erhaltenen Informationen über Mitarbeiter vor Offenlegung (Verlust) während der Verarbeitung.

3.3.4. Stellen Sie Leitungsorganen (Behörden) und Drittorganisationen (Unternehmen, Institutionen) Informationen zu Themen zur Verfügung, die in die Zuständigkeit des Personaldienstes fallen, gemäß den im Unternehmen geltenden Regeln.

3.3.5. Übermitteln Sie der Unternehmensleitung spätestens am ... Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats einen Bericht über die Ergebnisse der Personalarbeit.

3.3.6. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

IV. Interaktion der Humanressourcen

4.1. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung seiner Tätigkeit organisiert der Personaldienst die Interaktion mit anderen Strukturabteilungen und Beamten des Unternehmens sowie gegebenenfalls mit staatlichen Stellen (Geschäftsführung), Drittorganisationen (Unternehmen, Institutionen) gemäß der im Unternehmen etabliertes Verfahren.

V. Zuständigkeit des Personaldienstes

5.1. Die Personalabteilung ist verantwortlich für:

5.1.1. Ordnungsgemäße Umsetzung der ihm übertragenen Aufgaben.

5.1.2. Einhaltung der Anforderungen von Gesetzen, Verordnungen, örtlichen Gesetzen, Organisations- und Verwaltungsakten im Bereich der Personalarbeit.

5.1.3. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

5.1.4. Der Leiter des Personaldienstes ist für die Führung der täglichen Arbeit des Dienstes persönlich verantwortlich, soweit dies im mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrag und in der Stellenbeschreibung vorgesehen ist. Das Verfahren zur Verantwortungsübernahme des Leiters des Personaldienstes richtet sich nach den Vorschriften über die Disziplin der Führungskräfte des Unternehmens.

5.1.5. Servicemitarbeiter sind für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der jeweiligen Arbeitsverträge und Stellenbeschreibungen verantwortlich. Das Verfahren zur Rechenschaftspflicht der HR-Mitarbeiter wird durch die internen Arbeitsvorschriften des Unternehmens bestimmt.

5.1.6. ... (Sonstiges – konkret angeben.)

Organisationsstruktur und zahlenmäßige Zusammensetzung des Personaldienstes

1. Die Organisationsstruktur sowie die Qualifikation und zahlenmäßige Zusammensetzung des Personaldienstes werden auf der Grundlage des Inhalts und Umfangs der ihm durch das Berechnungsverfahren zugewiesenen Aufgaben bestimmt. Für die Berechnungen werden verwendet:

a) Ausgangsdaten zur Organisationsstruktur und zum Personalbestand des Unternehmens für den geplanten Zeitraum;

b) Standards für die maximale Anzahl von Personaldienstleistungen;

c) Standards (Normen) der Zeit für die Durchführung von Arbeiten Personalbesetzung Aktivitäten von Unternehmen (Organisationen, Institutionen).

2. Die Erstellung der Ausgangsdaten und die Erstellung der Berechnungen werden durch den Leiter des Personaldienstes organisiert. Die Ergebnisse der Berechnungen werden dem Generaldirektor des Unternehmens spätestens am... (genau angeben) zur Prüfung vorgelegt.

3. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung werden auf Anordnung des Generaldirektors des Unternehmens die Organisationsstruktur sowie die Qualifikation und zahlenmäßige Zusammensetzung des Personaldienstes genehmigt. Änderungen in der Organisationsstruktur sowie der Qualifikation und zahlenmäßigen Zusammensetzung des Personaldienstes werden auf Anordnung des Generaldirektors auf Empfehlung des Dienstleiters vorgenommen.

4. Die Organisationsstruktur des Personaldienstes umfasst folgende Abteilungen (selbstständige Arbeitsbereiche):

Verwaltungsabteilung;

Rekrutierungsabteilung;

Personalschulungsabteilung;

Controlling-Abteilung;

Rotationsabteilung.

5. Die Qualifikation und zahlenmäßige Zusammensetzung des Personaldienstes wird nach Inhalt und Umfang der dem Dienst übertragenen Aufgaben in Kategorien (Führungskräfte, Fachkräfte, Leistungsträger) und zwischen seinen Struktureinheiten – nach den Aufgaben der jeweiligen Abteilungen ( Gruppen).

Regelungen zur Personalabteilung

Bei der Verordnung über die Personaldienststelle handelt es sich um ein Dokument, das systemisch zusammenhängende Regelungen zu Themen festlegt, die in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stelle fallen, und das Verfahren zur Durchführung ihrer täglichen Tätigkeiten regelt. Die Verordnung über eine Struktureinheit bezieht sich wie die Verordnung über den Personaldienst auf die Organisations- und Verwaltungsdokumentation und stellt einen der vom Unternehmen (Organisation, Institution) erlassenen örtlichen Akte dar.

Allgemeine Vorgehensweise Die Entwicklung der Regelungen zum Bereich Personaldienstleistung deckt sich grundsätzlich mit den oben Erörterten. Die Ausarbeitung des Reglements erfolgt nach Beschluss des Leiters des Personaldienstes und umfasst die Erstellung einer Vorfassung des Textes, dessen Klärung, Genehmigung, Ausführung und Vorlage zur Genehmigung.

Nach Genehmigung durch den Leiter des Personaldienstes wird das Dokument gemäß dem im Unternehmen festgelegten Verfahren registriert. Vom freigegebenen Original wird die erforderliche Anzahl an Kopien angefertigt (zur Verwendung in der täglichen Arbeit).

Die Anforderungen an die Gestaltung und Darstellung des Texttextes des Dokuments ähneln den oben diskutierten. Nachfolgend finden Sie einen Beispieltext der Regelung zur Personalabteilung.

Quelle - " Personalproblem", 2012, № 8


Die Personalabteilung ist eine Abteilung, ohne die die Aktivitäten des Unternehmens kaum vorstellbar sind. Allerdings in kleine Organisation es darf nicht existieren – der Arbeitgeber hat das Recht, keine Personalabteilung einzurichten. Abhängig von der Anzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter und dem Umfang der Personaldokumentation kann der Vorgesetzte beschließen, diese Aufgaben einem Mitarbeiter der Organisation zu übertragen, um Positionen zu bündeln (z. B. kann eine Sekretärin oder ein Buchhalter bestimmte Funktionen übernehmen). ein Personalreferent) sowie Einstellung Drittorganisation für Outsourcing.

Wenn beschlossen wird, einen eigenen Personaldienst zu schaffen, muss der Leiter der Organisation die Struktur der Abteilung festlegen, ihren Leiter ernennen und die Anzahl der Mitarbeiter berechnen. Das Gesetz enthält keine spezifischen Anforderungen an die Anzahl der Mitarbeiter in der Personalabteilung; der Arbeitgeber bestimmt die Zusammensetzung und Struktur der Abteilung unabhängig.

Anschließend erteilt der Firmenchef den Auftrag zur Einrichtung eines Personaldienstes. Ein wichtiges Dokument ist die Regelung zur Personalabteilung. Dieses Dokument ist nicht obligatorisch, hilft aber dabei, die Funktionen der Abteilung, ihre Hauptaufgaben, ihren Platz in der Struktur der Organisation und das Verfahren für die Interaktion mit anderen Abteilungen festzulegen.

Regelungen zur Personaldienstleistung

Bei der Bestimmung handelt es sich um einen lokalen Regulierungsakt. Es empfiehlt sich, folgende Abschnitte in die Personaldienstordnung aufzunehmen:

  • allgemeine Bestimmungen (Zwecke der Einrichtung einer Abteilung usw.);
  • Struktur des Personaldienstes (Positionen in der Abteilung, denen die Mitarbeiter der Abteilung unterstellt sind usw.);
  • Hauptaufgaben der Personalabteilung;
  • Funktionen, die von der Personalabteilung in einer Organisation ausgeführt werden;
  • Rechte und Pflichten der Abteilungsmitarbeiter;
  • Verantwortung der Personalabteilung.

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter wird die Personalabteilung auf Anordnung des Generaldirektors (Geschäftsführers) des Unternehmens gegründet und aufgelöst. Er ernennt außerdem den Leiter der Personalabteilung, dem die Mitarbeiter der Einheit unterstellt sind. Wie oben erwähnt, liegt die Anzahl der Fachkräfte, die in der Personalabteilung arbeiten, im Ermessen des Arbeitgebers. Je größer die Organisation, desto höher ist die Arbeitsbelastung der Personalabteilung und desto größer ist daher die Anzahl der Mitarbeiter, die in dieser Abteilung arbeiten.

Die Ordnung der Personalabteilung (ein Musterdokument stellen wir am Ende des Artikels zur Verfügung) enthält zwingend die der Personalabteilung übertragenen Aufgaben, darunter:

  • Suche und Auswahl von qualifiziertem Personal für die Arbeit in der Organisation;
  • Führen von Personalakten (Anmeldung von Mitarbeitern zur Arbeit, Registrierung von Urlaub, Entlassungen, Führung von Arbeitsstunden usw.);
  • Organisation und Durchführung der Mitarbeiterzertifizierung;
  • Entwicklung und Umsetzung der Personalpolitik des Unternehmens etc.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit interagiert die Personalabteilung häufig mit anderen Abteilungen und Unternehmensbereichen. Die Personalabteilung stellt Buchhaltungsunterlagen für die Abgrenzung zur Verfügung Löhne, Urlaubsgeld, Prämien usw. Der Sicherheitsdienst einer Organisation kann bei der Einstellung von Mitarbeitern für bestimmte Positionen im Unternehmen eng mit der Personalabteilung zusammenarbeiten. Führungskräfte anderer Abteilungen können sich bei Fragen zur Mitarbeiterauswahl, Zeiterfassung etc. an Sie wenden. Informationen über das Zusammenwirken der Personalabteilung mit anderen Strukturbereichen müssen sich auch in den Regelungen zur Personalabteilung widerspiegeln.

Weist die Verordnung über die Personalabteilung einer Landesregierung Besonderheiten auf? Haushaltsinstitution? Im Allgemeinen enthält das Dokument dieselben Abschnitte wie die Personalabteilung jeder anderen Organisation. Der Inhalt des Dokuments kann jedoch je nach den Besonderheiten der Unternehmensaktivitäten variieren. Daher können die Funktionen der Personalabteilung einer staatlichen Universität Merkmale aufweisen, die sich von den Funktionen der Personalabteilung eines Outsourcing-Unternehmens oder einer anderen kommerziellen Organisation unterscheiden.

Dokumentation Personal Personalreferenz

Die Personaldienstordnung legt den Status dieser Einheit im integrierten Managementsystem der Organisation fest Interne Organisation, Aufgaben, Funktionen. Das allgemeine Verfahren zur Ausarbeitung der Verordnungen wurde festgelegt Standardanweisungen zur Büroarbeit in Bundesvollzugsbehörden, Methodische Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Texte von Verwaltungsdokumenten sowie GOST.

Der Aufbau der Ordnung umfasst in der Regel folgende Abschnitte:

  • 1. Allgemeine Bestimmungen.
  • 2. Die Hauptaufgaben und Funktionen des Personaldienstes.
  • 3. Struktur des Personaldienstes.
  • 4. Rechte und Pflichten des Dienstes und seiner Mitarbeiter.
  • 5. Grundvoraussetzungen für die Qualifikation von Personaldienstmitarbeitern.
  • 6. Arbeitsplatz HR-Mitarbeiter.

Die Personalordnung legt das Verfahren für die in der Organisation eingerichteten Arbeits- und Personalbeziehungen sowie die Bedingungen fest Arbeitstätigkeit die gesamte Belegschaft. Es spiegelt wider: Fragen der Organisation der Aktivitäten der Institution; Vergütungsbedingungen für seine Mitarbeiter; das Verfahren zur Gewährung von Urlaub, Dienstreisen, Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz und Freistellung von der Arbeit, Belohnungen und Disziplinarmaßnahmen; Rechte und Pflichten der Mitarbeiter und des Managements der Organisation sowie eine Reihe anderer, die in direktem Zusammenhang mit der Personalführung stehen.

Die Personalordnung wird mit Vertretern der Belegschaft besprochen und vereinbart, von einem Rechtsberater gebilligt, vom stellvertretenden Leiter unterzeichnet und vom Leiter der Organisation genehmigt. In Übereinstimmung mit dem Gesetz „Über den Staat Zivildienst„PMR“ Die organisatorische und rechtliche Stellung eines Beamten wird durch die behördlichen Vorschriften geregelt, die integraler Bestandteil sind Verwaltungsvorschriften Regierungsbehörde. Es enthält:

  • - Qualifikationsvoraussetzungen auf das Niveau und die Art der Kenntnisse und Fähigkeiten, die von einem Beamten verlangt werden;
  • - amtliche Verpflichtungen, Rechte und Haftung bei Nichterfüllung ( unsachgemäße Ausführung) berufliche Verantwortlichkeiten;
  • - eine Liste von Angelegenheiten, zu denen ein Beamter das Recht oder die Pflicht hat, selbstständig Entscheidungen zu treffen oder sich an der Ausarbeitung von Entscheidungsentwürfen zu beteiligen;
  • -- Bedingungen und Verfahren für die Vorbereitung, Prüfung von Entscheidungsentwürfen und das Verfahren für ihre Genehmigung;
  • -- das Verfahren für die offizielle Interaktion mit anderen Beamten, Bürgern und Organisationen;
  • -- Liste öffentlicher Dienst Bereitstellung für Bürger und Organisationen;
  • -- Indikatoren für Effizienz und Wirksamkeit offizieller Aktivitäten.

Die organisatorische und administrative Dokumentation des Personaldienstes umfasst Anordnungen (Anweisungen) zur Durchführung von Änderungen Besetzungstabelle, über die Aufgabenverteilung zwischen den stellvertretenden Leitern der Organisation, über das Verfahren zur Gewährung und Dauer des bezahlten Jahresurlaubs für die Mitarbeiter der Organisation.

Der Hauptzweck der Referenz- und Informationsdokumentation besteht darin, über den tatsächlichen Stand der Dinge im Managementsystem zu informieren und Informationen zu kommunizieren, die initiieren Managemententscheidungen, Bestimmung Rückmeldung zwischen den Steuerungs- und verwalteten Systemen. Daher werden Referenz- und Informationsdokumente im Gegensatz zu Organisations- und Verwaltungsdokumenten, die von Leitungsorgan zu Leitungsorgan gehen, von unten nach oben – von – gesendet Struktureinheit an die Organisation, vertreten durch ihren Leiter und seine Stellvertreter oder durch horizontale Verbindungen – zwischen Abteilungen und Beamten.

Die Verordnung über den Personaldienst eines Unternehmens ist ein Dokument, das systematisch zusammenhängende Regeln zu Themen festlegt, die in die Zuständigkeit des Dienstes fallen, und das Verfahren zur Durchführung seiner täglichen Aktivitäten regelt.

Die Verordnung bezieht sich auf die organisatorische und administrative Dokumentation und stellt eines der vom Unternehmen (Organisation, Institution) erlassenen lokalen Gesetze dar.

Die Ausarbeitung von Regelungen zum Personaldienst erfolgt nach Beschluss des Unternehmensleiters. Eine solche Entscheidung trifft der Geschäftsführer aufgrund der Entscheidung eines höheren Leitungsorgans (Behörde), aus eigener Initiative, gemäß den Planungsunterlagen der Unternehmenstätigkeit oder auf der Grundlage eines wohlüberlegten schriftlichen Antrags eines Beamten von das Unternehmen (z. B. ein offizielles Memo), dessen Zuständigkeit (Aufsicht) Personalfragen umfasst.

Der Beschluss zur Ausarbeitung der Regelung wird in Form einer Anordnung (Anweisung), einer Weisung (Anweisung) oder eines Beschlusses (in einem schriftlichen Antrag, siehe oben) formalisiert und dem zuständigen Testamentsvollstrecker zur Kenntnis gebracht. Das Verfahren zur Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfs umfasst in der Regel die Erstellung einer vorläufigen Fassung des Textes, deren Klärung, Genehmigung, Ausführung und Vorlage zur Genehmigung.

Das Dokument tritt nach seiner Genehmigung durch den Leiter (anderen bevollmächtigten Beamten) des Unternehmens oder durch Ausstellung eines Verwaltungsdokuments zur Genehmigung (z. B. einer Anordnung) in Kraft. Die genehmigte Stelle wird gemäß dem im Unternehmen festgelegten Verfahren registriert, woraufhin die erforderliche Anzahl von Kopien vom genehmigten Original angefertigt wird (zur Verwendung in der täglichen Arbeit).

Der Aufbau der Bestimmung besteht aus Abschnitten: -

allgemeine Bestimmungen; Funktionen; -

Aufgaben; Rechte; Verantwortlichkeiten; -

Verantwortung; -

Beziehungen (Interaktion) mit anderen Abteilungen (Beamten).

Der Wortlaut der Bestimmung wird angegeben Geschäftsstil, von einer dritten Person allein oder

Plural („geführt“, „ausführt“ usw.). Zur Darstellung werden überwiegend zusammenhängende zusammenhängende Texte einschließlich grammatikalisch konsistenter Führungsinformationen verwendet, die für die ordnungsgemäße Regelung der täglichen Arbeit des Personaldienstes von größter Bedeutung sind.

Einzelne Abschnitte der Verordnung können tabellarisch dargestellt werden. Wenn Sie Tabellenbestimmungen in den Text einfügen, sollten Sie Spalten und Zeilen mit Überschriften versehen, die durch Substantive im Nominativ ausgedrückt werden, und außerdem die Unterüberschriften der Spalten und Zeilen in der Tabelle mit den entsprechenden Überschriften abstimmen.

Der Titel des Gesetzestextes ist im Präpositionalfall formuliert (d. h. er beantwortet die Frage „Worüber?“). Abschnitte der Vorschriften müssen Überschriften haben und in römischen Ziffern nummeriert sein, getrennt von den Überschriften durch einen Punkt und ein Leerzeichen.

Abschnittsüberschriften werden in Großbuchstaben geschrieben; am Ende der Überschriften steht kein Punkt. Klauseln und Unterklauseln innerhalb der Abschnitte der Verordnung sind in arabischen Ziffern nummeriert, durch Punkte getrennt, mit einem Punkt am Ende, innerhalb der entsprechenden Abschnitte (Klauseln): 1.1, 1.1.1,

2.1, 2.1.1, 2.1.1.1 usw.

Die zweite und die folgenden Seiten des Dokuments sind nummeriert. Die Seitennummerierung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge mit arabischen Ziffern. Die Seitenzahlen werden in der Mitte des oberen Randes angegeben; nach den Seitenzahlen werden keine Punkte platziert. Nachfolgend finden Sie einen Beispieltext der Verordnung über die Personaldienstleistung eines Unternehmens.

Mehr zum Thema 3.1. Regelungen zum Personaldienst des Unternehmens:

  1. §2. Beteiligung eines Rechtsanwalts an der Entwicklung des Rechtsdienstes und der Wirtschaft des Unternehmens
  2. 16.3. Rechtsdienstleistung in einem Unternehmen: seine Rolle und Funktionen
  3. NAME DES UNTERNEHMENS (ORGANISATION, INSTITUTION) GEMÄSS DEN BESTANDTEILENDEN DOKUMENTEN REGELUNGEN ZUM PERSONALDIENST
  4. NAME DES UNTERNEHMENS (ORGANISATION, INSTITUTION) GEMÄSS DEN GRUNDLAGENDOKUMENTEN ANWEISUNGEN ZUR ORGANISATION DER HR-ARBEIT I. Allgemeine Bestimmungen
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