Verordnung des Verkehrsministeriums und des Arbeitsministeriums 13 11. Über die Genehmigung der Verordnung über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Verkehrsunternehmen bekleiden

VERKEHRSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ARBEITSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

Nach Genehmigung der Verordnung über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Verkehrsunternehmen bekleiden


Dokument geändert von:
(Russische Nachrichten, N 113, 20.06.1996);
(Merkblatt der normativen Akte der föderalen Exekutivorgane, N 24, 6.12.2000);
(Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 14.07.2015, N 0001201507140032);
durch gemeinsame Anordnung des Verkehrsministeriums und des russischen Arbeitsministeriums vom 12. April 2018 N 142/230n (Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen www.pravo.gov.ru, 05/11/2018, N 0001201805110021) (as geändert).

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Diese Anordnung wurde aufgrund der gemeinsamen Anordnung des Transportministeriums und des Arbeitsministeriums Russlands vom 12. April 2018 N 142/230n ungültig.
Die gemeinsame Anordnung des Verkehrsministeriums und des russischen Arbeitsministeriums vom 12. April 2018 N 142/230n auf der Grundlage der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2018 N AKPI18-954 wurde für ungültig erklärt vom 21.05.2018 im Hinblick auf die Unwirksamkeit dieser Anordnung, soweit diese Anordnung das Verfahren zur Beglaubigung von Personen in den Positionen von Geschäftsführern und Sachbearbeitern von Organisationen und deren Abteilungen regelt, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf See befasst sind - eine gemeinsame Anordnung des Verkehrsministeriums und des russischen Arbeitsministeriums vom 12. April 2018 N 142/230n (in der Fassung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 29. Oktober 2018 N AKPI18-954).
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Ministerrat - Regierung der Russischen Föderation per Dekret vom 30. August 1993 N 876 zur Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Verkehr Fahrzeug festgelegt, dass nur Personen mit einer durch einschlägige Dokumente bestätigten besonderen Ausbildung in die Positionen von Geschäftsführern und Fachkräften von Verkehrsunternehmen unabhängig von der Eigentumsform mit Bezug auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit berufen werden können.

Personen, die Positionen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, werden regelmäßig zertifiziert, um das Recht zur Besetzung dieser Positionen zu erhalten.

Verkehrsministerium Russische Föderation Zusammen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation wurde es beauftragt, die Vorschriften über die angegebene Zertifizierung zu entwickeln und zu genehmigen.

Gemäß der genannten Resolution des Ministerrates der Regierung der Russischen Föderation ordnen wir an:

1. Genehmigen Sie die beigefügte Verordnung über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen und ihren Abteilungen innehaben, die sich mit der Beförderung von Personen und Gütern befassen (Absatz in der Fassung von .

2. Stellen Sie fest, dass in Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen, Führungskräfte und Spezialisten, deren Tätigkeit mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit zusammenhängt, zusätzlich zu Dokumenten zum Nachweis einer besonderen Ausbildung eine Bescheinigung des festgelegten Formulars haben müssen auf ihre Zertifizierung.

Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die ausschließlich technologischen Transport ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen.
(Absatz in der Fassung der gemeinsamen Verordnung des Verkehrsministeriums Russlands und des Arbeitsministeriums Russlands vom 27. Oktober 1995 NN 89; 50

3. An den stellvertretenden Verkehrsminister der Russischen Föderation AA Shevchuk, unter Beteiligung der zuständigen Ministerien und Abteilungen sowie einer Abteilung des Ministeriums, innerhalb von drei Monaten sektorale Programme zur Weiterbildung von Führungskräften und damit verbundenen Spezialisten entwickeln zur Gewährleistung der Sicherheit der Navigation, der Flüge und der Bewegung von Bodenfahrzeugen eine Liste Bildungsinstitutionen, Fortbildungen durchführen und dem Verkehrsminister der Russischen Föderation zur Genehmigung vorlegen.

4. Die russische Verkehrsaufsichtsbehörde (AM Lagutin) hat die Kontrolle über die Umsetzung der Anforderungen der Zertifizierungsverordnung (Absatz in der Fassung der gemeinsamen Verordnung vom das russische Verkehrsministerium und das russische Arbeitsministerium vom 27. Oktober 1995, Jahr NN 89; 50.

Arbeitsminister der Russischen Föderation
G. Melikjan

Verkehrsminister der Russischen Föderation
V. Efimov

Beim Ministerium registriert
Justiz der Russischen Föderation
18. April 1994
Registrierung N 548

Blinddarm. Vorschriften über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Verkehrsunternehmen bekleiden

Blinddarm
bestellen
Verkehrsministerium der Russischen Föderation
und das Arbeitsministerium der Russischen Föderation
vom 11. März 1994 N 13/11

POSITION
über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen und ihren Abteilungen innehaben, die sich mit der Beförderung von Personen und Gütern befassen *)

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*) Überschrift in der geänderten Fassung des gemeinsamen Erlasses des russischen Verkehrsministeriums und des russischen Arbeitsministeriums vom 27. Oktober 1995 NN 89; fünfzig .

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Im gesamten Text werden die Ausdrücke "Transportunternehmen" und "Transportunternehmen" im entsprechenden Fall durch das Wort "Organisation" ersetzt - eine gemeinsame Anordnung des russischen Verkehrsministeriums und des russischen Arbeitsministeriums vom 27. Oktober 1995 NN 89; fünfzig .

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1. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Zertifizierung von Personen, die Positionen von Führungskräften und Spezialisten in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, wird durchgeführt, um ihre Eignung für Arbeiten zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Fahrzeugen festzustellen.

Die Hauptziele der Zertifizierung sind:

Überprüfung des Kenntnisstandes von Rechtsakten und anderen Dokumenten, die die Sicherheit von Navigation, Flügen, Autoverkehr, städtischem Elektro- und Industrieverkehr regeln, und die Fähigkeit, sie bei der Arbeit anzuwenden, datiert vom 11. Mai 2000 NN 49;126;

Aufbau eines hochprofessionellen Stabes aus Führungskräften und Fachspezialisten sichere Operation Fahrzeug.

Bundesvollzugsbehörden unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten Produktionstätigkeiten kann im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation zusätzliche Zertifizierungsbedingungen festlegen.

2. Die Zertifizierung von Führungskräften und Spezialisten wird in allen Organisationen und (oder) ihren Abteilungen durchgeführt, die sich mit der Beförderung von Personen und Gütern befassen (im Folgenden Organisationen), gemäß der Liste der Positionen von Führungskräften und Spezialisten, die der Zertifizierung unterliegen (Anhang N 1) (Absatz in der Fassung der gemeinsamen Verordnung des russischen Verkehrsministeriums und des russischen Arbeitsministeriums vom 27. Oktober 1995 NN 89; 50.

Hinweis: Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) deren Abteilungen, die ausschließlich mit technologischem Transport ohne Zugang zu öffentlichen Verkehrswegen befasst sind (der Hinweis wurde zusätzlich durch die gemeinsame Anordnung des Verkehrsministeriums aufgenommen Russlands und des russischen Arbeitsministeriums vom 27. Oktober 1995 NN 89; fünfzig).

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation hat im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation das Recht, zusätzliche Positionen von Managern und Spezialisten zu behalten, die einer Zertifizierung unterliegen, oder die in der Liste aufgeführten zu streichen.

Die Ernennung zu den Positionen der leitenden Angestellten und Spezialisten erfolgt nach Überprüfung und positiver Bewertung der Kenntnisse über die Regulierungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in den in regionalen oder anderen Organen gebildeten Kommissionen Regierung kontrolliert im Transport und in ihrer Abwesenheit - in den Stellen, die Organisationen Lizenzen ausstellen.

3. Die Beglaubigung von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die Zertifizierung erfolgt nach der Fortbildung der zu zertifizierenden Person.
(Absatz in der geänderten Fassung, in Kraft gesetzt am 25. Juli 2015 durch eine gemeinsame Anordnung des Verkehrsministeriums Russlands und des Arbeitsministeriums Russlands vom 8. Juni 2015 N 183/365n.

Eine Frühzertifizierung erfolgt in Fällen, in denen bei Organisationen grobe Verstöße gegen die Vorschriften und Vorschriften zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen festgestellt werden oder es zu folgenschweren Transportunfällen kommt.

4. Die Zertifizierung von Führungskräften und Spezialisten von Unternehmen, unabhängig von der Eigentumsform, wird in den Zertifizierungskommissionen der regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderen staatlichen Stellen im Verkehrswesen und in deren Abwesenheit in den ausstellenden Stellen durchgeführt die entsprechenden Lizenzen an Organisationen.

5. Um Zertifizierungen in regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderen staatlichen Stellen im Transportwesen durchzuführen, und in deren Abwesenheit, werden Zertifizierungskommissionen in den Stellen eingerichtet, die Organisationen entsprechende Lizenzen ausstellen. Die Beglaubigungskommission wird vom stellvertretenden Leiter des Gremiums geleitet, das diese Kommission bildet.

Den Bescheinigungskommissionen gehören hochqualifizierte Fachleute auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit an, gegebenenfalls auch Vertreter anderer Leitungsgremien und unabhängige Sachverständige.

Die personelle Zusammensetzung der Kommission wird vom Leiter der regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltung) oder anderen öffentlichen Verwaltungsbehörde im Verkehrswesen und in deren Abwesenheit vom Leiter der Stelle, die die entsprechenden Lizenzen an Organisationen ausstellt, ernannt.

6. Die Vorsitzenden der Bescheinigungskommissionen erarbeiten und genehmigen den Zeitplan für die Bescheinigung und machen ihn den zu bescheinigenden Mitarbeitern mindestens einen Monat vor Beginn der Bescheinigung zur Kenntnis zu bringen. Bei Bedarf können sie bei den Aufsichtsbehörden Daten über den Stand von Unfällen und Verstößen gegen Ordnungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in Organisationen anfordern, deren Führungskräfte und Fachkräfte einer Zertifizierung unterliegen.

7. Die Bescheinigungskommission hört den Bericht der zu zertifizierenden Person über ihre Tätigkeit an, prüft die eingereichten Unterlagen und überprüft die Kenntnis der normativen Rechtsakte, die die Sicherheit des Verkehrs von Fahrzeugen regeln, deren Vollzug darin enthalten ist berufliche Verantwortung zertifiziert.

8. Basierend auf den Ergebnissen der Zertifizierung gibt der Zertifizierungsausschuss eine der folgenden Bewertungen ab:

Entspricht der ernannten (besetzten) Position;

Entspricht nicht der berufenen (besetzten) Stelle.

9. Die Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und die Empfehlungen der Kommission werden durch offene Abstimmung angenommen, bei der die zertifizierte Person bei der Sitzung der Kommission nicht anwesend ist. Beglaubigung und Abstimmung erfolgen in Anwesenheit von mindestens 2/3 der Zahl der Mitglieder der genehmigten Zusammensetzung der Beglaubigungskommission. Abstimmungsergebnisse werden durch Stimmenmehrheit festgestellt. Bei Stimmengleichheit wird der zertifizierte Mitarbeiter als der Position entsprechend anerkannt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden dem Mitarbeiter unmittelbar nach der Abstimmung mitgeteilt.

Die Ergebnisse der Bescheinigung (Bewertung, Anmerkungen und Vorschläge) werden in den Bescheinigungsbogen (Anlage Nr. 2) eingetragen, der in einer Ausfertigung erstellt und von dem Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Bescheinigungskommission, die an der Prüfung teilgenommen haben, unterzeichnet ist Abstimmung.

Der Zertifizierungsbogen eines Mitarbeiters, der die Zertifizierung bestanden hat, wird in seiner Personalakte gespeichert.

Einem Mitarbeiter, der die Zertifizierung bestanden hat, wird auch ein Zertifikat des festgelegten Formulars (Anlage Nr. 3) ausgestellt, das vom Vorsitzenden der Kommission unterzeichnet und mit einem Siegel beglaubigt ist.

19. Das Ergebnis der Bescheinigung wird dem Leiter der Organisation innerhalb einer Woche nach der Bescheinigung des zuständigen Geschäftsführers oder Sachbearbeiters mitgeteilt.

11. Arbeitsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Bescheinigung, einschließlich der Frage der Entlassung von Arbeitnehmern, die als ungeeignet für ihre Position anerkannt wurden, werden gemäß dem von festgelegten Verfahren behandelt aktuelle Gesetzgebung.

Anhang 1. Liste der Positionen von Führungskräften und Spezialisten im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Bewegungen von Bodenfahrzeugen, die einer Zertifizierung unterliegen

Anhang 1

Auf der Straße, elektrischer städtischer Landverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Verkehrsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen (oder andere Abteilungen) für Betrieb und Verkehrssicherheit, technische Kontrolle, Transportunternehmen;

Spalten (Routen), Abteilungen.

Spezialisten:

- Dispatcher, QCD-Mechaniker, Mechaniker (Meister) von Kolonnen, Abteilungen.

Im Seeverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt in Seeverkehrsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von der Eigentumsform und der Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen und Dienste (oder andere Einheiten) des Flottenbetriebs Transportunternehmen unabhängig von der Eigentumsform und der Art der Tätigkeit;

Abteilungen und Dienste (oder andere Abteilungen) für Schiffssicherheit und ihre Stellvertreter, Seeverkehrsunternehmen, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit.

Spezialisten:

Kapitäne-Mentoren, Mechaniker-Mentoren, Chefnavigatoren, Marineinspektoren, Piloten.

Auf Flusstransport

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt von Binnenschifffahrtsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von der Eigentumsform und der Art der Tätigkeit.

Leiter von Transportdiensten (oder anderen Abteilungen), Navigationssicherheit und Navigationsunterstützung.

Spezialisten:

Kapitäne-Mentoren, Mechaniker-Mentoren, Chefnavigatoren, Flottenverkehrsleiter, Piloten.

Auf der Lufttransport

Leiter, stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit von Zivilflügen verantwortlich sind Flugzeug Luftverkehrsunternehmen, unabhängig von der Eigentumsform und der Art der Tätigkeit.

Stellvertretende Leiter von Luftverkehrsunternehmen, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit für:

Organisation von Flugarbeiten;

Luftraumüberwachung;

Luftfahrt Sicherheit;

Betrieb von Luftfahrtausrüstung;

Regulierung des Lufttransports und der Arbeiten;

Funktechnische Betreuung von Flügen;

- Flugplatz- und elektrische Beleuchtungsunterstützung für Flüge.

Über Industrietransporte (mit Ausnahme derjenigen, die dem Eisenbahnministerium Russlands zugewiesen sind)

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in industriellen Transportunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen (oder andere Abteilungen) für Betriebs- und Verkehrssicherheit, technische Kontrolle von industriellen Transportunternehmen;

Routen, Brigaden, Kolonnen, Abteilungen.

Spezialisten:

Disponenten, QCD-Mechaniker, Mechaniker.
(Der Abschnitt wurde zusätzlich seit dem 23. Juni 2000 durch die gemeinsame Anordnung des Verkehrsministeriums Russlands und des Arbeitsministeriums Russlands vom 11. Mai 2000 NN 49; 126 aufgenommen).

Anhang 2. Bescheinigungsbogen

Anlage 2

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1. Nachname, Vorname, Vatersname _________________________________________

2. Geburtsjahr __________________________________________________________

3. Informationen zur Ausbildung ________________________________________________
(Welcher Abschluss und wann, Fachgebiet
____________________________________________________________________
und Bildungsabschluss, NN-Diplom, Urkunde,
allgemein u Berufsausbildung)

4. Position zum Zeitpunkt der Zertifizierung _______________________
____________________________________________________________________

5. Allgemeines Dienstalter _____________________________________________

6. Fragen an die zertifizierte Fachkraft und Antworten darauf ______________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________

7. Kommentare und Vorschläge von Mitgliedern der Bescheinigung
Provisionen ________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________

8. Anmerkungen und Vorschläge des zertifizierten Fachmanns ___
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________

9. Schlussfolgerungen der Kommission _____________________________________________
____________________________________________________________________

Vorsitzender der Kommission _____________________
(Unterschrift)

Sekretär der Kommission ___________________________
(Unterschrift)

Mitglieder der Kommission ___________________________
(Unterschrift)

Ich habe das Zertifizierungsblatt kennengelernt ___________________________
(Unterschrift und Datum)

Anhang 3. Identifizierung

Anhang 3

ZERTIFIKAT N ______

Ausgestellt von _____________________________________________________________
(Vollständiger Name)
Arbeitsplatz _______________________________________________________
dass er die Zertifizierung in der Kommission _________________________ bestanden hat
____________________________________________________________________
(Name der Institution, Organisation, des Unternehmens)
Und entspricht Position _________________________________
(ernannt, besetzt)

Grund: Protokoll der Beglaubigungskommission N ______________________
vom _____________________ 199 ___

Vorsitzender der Beglaubigungskommission ____________________________
(Unterschrift)

Platz für den Stempel

Anhang 4. Liste der Bildungseinrichtungen der Zivilluftfahrt, die Fortbildungen für leitende und stellvertretende Leiter in Bezug auf Flugsicherheit durchführen

Anhang 4

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Aufgehoben ab 24. Juli 2015 -
gemeinsame Anordnung des russischen Verkehrsministeriums und des russischen Arbeitsministeriums vom 8. Juni 2015 N 183/365n. -
Siehe vorherige Ausgabe.
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Boss
Abteilung Personalpolitik
A. F. Zlenko


Überarbeitung des Dokuments unter Berücksichtigung
Änderungen und Ergänzungen
"CODE"

Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation und des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 11. März 1994 N 13/11
"Zur Genehmigung der Verordnung über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Verkehrsunternehmen bekleiden"

Mit Änderungen und Ergänzungen von:

Der Ministerrat - Die Regierung der Russischen Föderation hat mit seinem Dekret vom 30. August 1993 N 876 zur Gewährleistung der Sicherheit der Navigation, der Flüge und der Bewegung von Fahrzeugen festgelegt, dass die Positionen von Exekutivleitern und Spezialisten für Transport Unternehmen, unabhängig von der Eigentumsform, die mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit verbunden sind, können nur von Personen ernannt werden, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, die durch entsprechende Dokumente bestätigt wird.

Personen, die Positionen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, werden regelmäßig zertifiziert, um das Recht zur Besetzung dieser Positionen zu erhalten.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation wurde zusammen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation beauftragt, die Vorschriften für diese Zertifizierung zu entwickeln und zu genehmigen.

Gemäß der besagten Resolution des Ministerrates - der Regierung der Russischen Föderation ordnen wir an:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Vorschriften über das Verfahren zur Beglaubigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen und ihren Abteilungen innehaben, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen.

2. Stellen Sie fest, dass in Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen, Führungskräfte und Spezialisten, deren Tätigkeit mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit zusammenhängt, zusätzlich zu Dokumenten zum Nachweis einer besonderen Ausbildung eine Bescheinigung des festgelegten Formulars haben müssen auf ihre Zertifizierung.

Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die ausschließlich technologischen Transport ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen.

3. An den stellvertretenden Verkehrsminister der Russischen Föderation AA Shevchuk, unter Beteiligung der zuständigen Ministerien und Abteilungen sowie Abteilungen des Ministeriums, innerhalb von drei Monaten branchenspezifische Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte zu entwickeln Manager und Spezialisten, die sich mit der Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Bodenfahrzeugen befassen, eine Liste von Bildungseinrichtungen, die Weiterbildung anbieten, und legen sie dem Verkehrsminister der Russischen Föderation zur Genehmigung vor.

4. Das Russische Transportinspektorat (A. M. Lagutin) zur Kontrolle der Erfüllung aller Organisationen und (oder) ihrer Abteilungen, die Personen- und Gütertransporte durchführen, der Anforderungen der Zertifizierungsvorschriften.

Aktiv Ausgabe ab 11.05.2000

DokumentnameVERORDNUNG des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 11.03.94 N 13/11 (in der Fassung vom 11.05.2000) "ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER VERORDNUNG ÜBER DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN VON PERSONEN IN DEN POSITIONEN DER GESCHÄFTSFÜHRER UND FACHKRÄFTE VON TRANSPORTUNTERNEHMEN"
Art des DokumentsBefehl, Stellung
WirtskörperArbeitsministerium der Russischen Föderation, Verkehrsministerium der Russischen Föderation
Dokumentnummer13
Abnahmedatum01.01.1970
Änderungsdatum11.05.2000
Registrierungsnummer im Justizministerium548
Datum der Registrierung im Justizministerium18.04.1994
Statusgültig
Veröffentlichung
  • Dieses Dokument wurde in dieser Form nicht veröffentlicht.
  • (in der Fassung vom 11.03.94 - "Russische Nachrichten", N 75, 26.04.94,
  • "Bulletin der normativen Akte der Ministerien und Abteilungen der Russischen Föderation", N 7, 1994)
NavigatorAnmerkungen

VERORDNUNG des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 11.03.94 N 13/11 (in der Fassung vom 11.05.2000) "ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER VERORDNUNG ÜBER DAS ZERTIFIZIERUNGSVERFAHREN VON PERSONEN IN DEN POSITIONEN DER GESCHÄFTSFÜHRER UND FACHKRÄFTE VON TRANSPORTUNTERNEHMEN"

Der Ministerrat - Die Regierung der Russischen Föderation hat mit seinem Dekret vom 30. August 1993 N 876 zur Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Fahrzeugbewegungen festgelegt, dass die Positionen von Exekutivleitern und Spezialisten von Organisationen Unabhängig von der Eigentumsform dürfen nur Personen, die eine besondere Ausbildung absolviert haben, die durch entsprechende Unterlagen bestätigt wird, mit Verkehrssicherheitsbezug beauftragt werden.

Personen, die Positionen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, werden regelmäßig zertifiziert, um das Recht zur Besetzung dieser Positionen zu erhalten.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation wurde zusammen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation beauftragt, die Vorschriften für diese Zertifizierung zu entwickeln und zu genehmigen.

Gemäß der besagten Resolution des Ministerrates - der Regierung der Russischen Föderation ordnen wir an:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Vorschriften über das Verfahren zur Beglaubigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen und ihren Abteilungen innehaben, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen.

Nr. 50 vom 27.10.95)

2. Stellen Sie fest, dass in Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen, Führungskräfte und Spezialisten, deren Tätigkeit mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit zusammenhängt, zusätzlich zu Dokumenten zum Nachweis einer besonderen Ausbildung eine Bescheinigung des festgelegten Formulars haben müssen auf ihre Zertifizierung.

Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die ausschließlich technologischen Transport ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen.

(Geändert durch den Erlass des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95)

3. Stellvertretender Verkehrsminister der Russischen Föderation A.A. Shevchuk entwickelt unter Beteiligung der zuständigen Ministerien und Abteilungen sowie der Abteilungen des Ministeriums innerhalb von drei Monaten sektorale Fortbildungsprogramme für Führungskräfte und Spezialisten in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Landfahrzeugen, eine Liste der Bildungseinrichtungen, die Weiterbildung anbieten, und legen sie dem Verkehrsminister der Russischen Föderation zur Genehmigung vor.

4. Das Russische Transportinspektorat (A. M. Lagutin) zur Kontrolle der Erfüllung aller Organisationen und (oder) ihrer Abteilungen, die Personen- und Gütertransporte durchführen, der Anforderungen der Zertifizierungsvorschriften.

(Geändert durch den Erlass des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95)

Verkehrsminister
Russische Föderation
V.EFIMOV

Arbeitsminister
Russische Föderation
G.MELIKYAN

Blinddarm
auf Anordnung des Ministeriums
Transport der Russischen Föderation
und Arbeitsministerium
Russische Föderation
vom 11. März 1994 N 13/11

VORSCHRIFTEN ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN IN DEN POSITIONEN VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND SPEZIALISTEN VON ORGANISATIONEN UND IHREN UNTERTEILUNGEN, DIE DIE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTER DURCHFÜHREN

(Geändert durch die Verordnungen des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95, N 49, N 126 vom 11.05.2000)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Zertifizierung von Personen, die Positionen von Führungskräften und Spezialisten in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, wird durchgeführt, um ihre Eignung für Arbeiten zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Fahrzeugen festzustellen.

Die Hauptziele der Zertifizierung sind:

Überprüfung des Kenntnisstandes von Rechtsakten und anderen Dokumenten, die die Sicherheit von Navigation, Flügen, Autoverkehr, städtischem Elektro- und Industrieverkehr regeln, und der Fähigkeit, sie bei der Arbeit anzuwenden;

Aufbau eines hochprofessionellen Stabes aus Führungskräften und Spezialisten, die für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge sorgen.

Die föderalen Exekutivbehörden können unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Produktionstätigkeiten im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation zusätzliche Zertifizierungsbedingungen festlegen.

2. Die Zertifizierung von Führungskräften und Spezialisten wird in allen Organisationen und (oder) ihren Abteilungen durchgeführt, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen (im Folgenden als Organisationen bezeichnet), gemäß der Liste der Positionen von Führungskräften und Spezialisten, die einer Zertifizierung unterliegen (Anhang N 1).

Notiz. Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die ausschließlich technologischen Transport ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation hat im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation das Recht, zusätzliche Positionen von Managern und Spezialisten, die einer Zertifizierung unterliegen, einzuführen oder die in der Liste aufgeführten zu streichen.

Die Ernennung zu den Positionen der leitenden Angestellten und Spezialisten erfolgt nach Überprüfung und positiver Bewertung der Kenntnisse über die Regulierungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in Kommissionen, die in regionalen oder anderen Regierungsbehörden im Transportwesen und in deren Abwesenheit - in Gremien, die Organisationen Lizenzen erteilen - gebildet wurden

(Geändert durch den Erlass des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95)

3. Die Zertifizierung von Führungskräften und Spezialisten von Organisationen wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die Zertifizierung erfolgt nach der Weiterbildung der zu zertifizierenden Person in der Regel in den in der Liste angegebenen Bildungseinrichtungen, die vom Verkehrsministerium der Russischen Föderation gemäß der Verordnung Nr. 13/11 vom datiert wird 11.03.94.

Eine Frühzertifizierung erfolgt in Fällen, in denen bei Organisationen grobe Verstöße gegen die Vorschriften und Vorschriften zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen festgestellt werden oder es zu folgenschweren Transportunfällen kommt.

4. Die Zertifizierung von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen, unabhängig von der Eigentumsform, wird in den Zertifizierungskommissionen regionaler (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderer staatlicher Stellen im Transportwesen und in deren Abwesenheit in den ausstellenden Stellen durchgeführt die entsprechenden Lizenzen an Organisationen.

5. Zur Durchführung der Zertifizierung in regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderen staatlichen Stellen im Transportwesen und in deren Abwesenheit in den Stellen, die Organisationen die entsprechenden Lizenzen ausstellen, werden Bescheinigungskommissionen eingerichtet. Die Beglaubigungskommission wird vom stellvertretenden Leiter des Gremiums geleitet, das diese Kommission bildet.

Den Bescheinigungskommissionen gehören hochqualifizierte Fachleute auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit an, gegebenenfalls auch Vertreter anderer Leitungsgremien und unabhängige Sachverständige.

Die personelle Zusammensetzung der Kommission wird vom Leiter der regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltung) oder anderen öffentlichen Verwaltungsbehörde im Verkehrswesen und in deren Abwesenheit vom Leiter der Stelle, die die entsprechenden Lizenzen an Organisationen ausstellt, ernannt.

6. Die Vorsitzenden der Bescheinigungskommissionen erarbeiten und genehmigen den Zeitplan für die Bescheinigung und bringen ihn den zu zertifizierenden Mitarbeitern mindestens einen Monat vor Beginn der Bescheinigung zur Kenntnis. Bei Bedarf können sie bei den Aufsichtsbehörden Daten über den Stand von Unfällen und Verstößen gegen Ordnungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in Organisationen anfordern, deren Führungskräfte und Fachkräfte einer Zertifizierung unterliegen.

7. Die Bescheinigungskommission hört den Bericht der zu zertifizierenden Person über ihre Tätigkeit an, prüft die vorgelegten Unterlagen und prüft die Kenntnis der ordnungsrechtlichen Vorschriften zur Regelung der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, deren Vollzug zu den Dienstpflichten gehört die zu zertifizierende Person.

8. Basierend auf den Ergebnissen der Zertifizierung gibt der Zertifizierungsausschuss eine der folgenden Bewertungen ab:

Entspricht der ernannten (besetzten) Position;

Entspricht nicht der berufenen (besetzten) Stelle.

9. Die Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und die Empfehlungen der Kommission werden durch offene Abstimmung angenommen, bei der die zertifizierte Person bei der Sitzung der Kommission nicht anwesend ist. Beglaubigung und Abstimmung erfolgen in Anwesenheit von mindestens 2/3 der Zahl der Mitglieder der genehmigten Zusammensetzung der Beglaubigungskommission. Abstimmungsergebnisse werden durch Stimmenmehrheit festgestellt. Bei Stimmengleichheit wird der zertifizierte Mitarbeiter als der Position entsprechend anerkannt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden dem Mitarbeiter unmittelbar nach der Abstimmung mitgeteilt.

Die Ergebnisse der Bescheinigung (Bewertung, Anmerkungen und Vorschläge) werden in den Bescheinigungsbogen (Anlage Nr. 2) eingetragen, der in einer Ausfertigung erstellt und von dem Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Bescheinigungskommission, die an der Prüfung teilgenommen haben, unterzeichnet ist Abstimmung.

Der Zertifizierungsbogen eines Mitarbeiters, der die Zertifizierung bestanden hat, wird in seiner Personalakte gespeichert.

Einem Mitarbeiter, der die Zertifizierung bestanden hat, wird auch ein Zertifikat des festgelegten Formulars (Anlage Nr. 3) ausgestellt, das vom Vorsitzenden der Kommission unterzeichnet und mit einem Siegel beglaubigt ist.

10. Das Ergebnis der Bescheinigung wird der Leitung der Organisation innerhalb einer Woche nach Bescheinigung durch die zuständige Führungskraft oder Fachkraft mitgeteilt.

11. Arbeitsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Bescheinigung, einschließlich der Frage der Entlassung von Arbeitnehmern, die als ungeeignet für ihre Position anerkannt wurden, werden gemäß dem durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Verfahren behandelt.

Anwendungen

Anhang Nr. 1
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Amt bekleiden
Exekutive
Manager und Spezialisten
Organisationen.

LISTE DER POSITIONEN VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND SPEZIALISTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT VON ZULASSUNGSPFLICHTIGEN NAVIGATIONS-, FLUG- UND BODENFAHRZEUGEN

(geändert durch die Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 49, N 126 vom 11.05.2000)

Auf der Straße, elektrischer städtischer Landverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Organisationen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen (oder andere Abteilungen) für Betrieb und Sicherheit Verkehr, technische Kontrolle, Organisationen;

Spalten (Routen), Abteilungen. Spezialisten:

Dispatcher, OTK-Mechaniker, Mechaniker (Meister) von Kolonnen, Abteilungen.

Im Seeverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt in maritimen Organisationen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen und Dienste (oder andere Abteilungen) für den Betrieb der Flotte von Organisationen, unabhängig von Eigentum und Art der Aktivität;

Abteilungen und Dienste (oder andere Abteilungen) für Schiffssicherheit und ihre Stellvertreter, Seefahrtsorganisationen, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit. Spezialisten:

Kapitäne - Mentoren, Mechaniker - Mentoren, Chefnavigatoren, Marineinspektoren, Piloten.

Auf Flusstransport

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt von Flussorganisationen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Leiter von Transportdiensten (oder anderen Abteilungen), Navigationssicherheit und Navigationsunterstützung.

Spezialisten:

Kapitäne - Mentoren, Mechaniker - Mentoren, Chefnavigatoren, Flottenverkehrsleiter, Piloten.

Per Lufttransport

Leiter, stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit von Zivilflugzeugflügen von Luftverkehrsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit.

Stellvertretende Leiter von Luftverkehrsunternehmen, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit für:

Organisation von Flugarbeiten;

Luftraumüberwachung;

Luftfahrt Sicherheit;

Betrieb von Luftfahrtausrüstung;

Regulierung des Lufttransports und der Arbeiten;

Funktechnische Betreuung von Flügen;

Flugplatz- und elektrische Beleuchtungsunterstützung für Flüge.

Über Industrietransporte (mit Ausnahme derjenigen, die dem Eisenbahnministerium Russlands zugewiesen sind)

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in industriellen Transportunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen (oder andere Abteilungen) für Betriebs- und Verkehrssicherheit, technische Kontrolle von industriellen Transportunternehmen;

Routen, Brigaden, Kolonnen, Abteilungen.

Spezialisten:

Disponenten, QCD-Mechaniker, Mechaniker.

Anhang Nr. 2
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Amt bekleiden
Exekutive
Manager und Spezialisten
Organisationen

ZERTIFIZIERUNGSBLATT

\r\n BESCHEINIGUNGSBLATT \r\n \r\n 1. Nachname, Vorname, Vatersname ____________________________________ \r\n 2. Geburtsjahr ___________________________________ \r\n 3. Angaben zur Ausbildung ___________________________________ \r\n________________________________________________________________ \r\n ( welchen Abschluss und wann er gemacht hat, Fachrichtung und Qualifikation \r\n__________________________________________________________________ \r\n Ausbildung, NN Diplom, Urkunde, Zeugnis der allgemeinen und \r\n__________________________________________________________________ \r\n Berufsausbildung) \r\n 4. Position bekleidet bei zum Zeitpunkt der Zertifizierung _________________ \r\n_________________________________________________________________ \r\n 5. Gesamte Berufserfahrung _______________________________________ \r\n 6. Fragen an die zertifizierte Fachkraft und Antworten darauf ________ \r\n __________________________________________________________________ \r\n _____________________________________ ____________________________ \r\n__________________________________________________________________ \r\n 7. Anmerkungen und Vorschläge der Mitglieder der Bescheinigungskommission \r\n _________________________________________________ \r\n________________________________________________________________________________ \r\n__________________________________________________________________ \r\n 8. Anmerkungen und Vorschläge der zertifizierten \r \n Spezialist _________________________________________________________ \ r\n _________________________________________________________________ \r\n__________________________________________________________________ \r\n 9. Abschluss der Kommission _______________________________________ \r\n \r\n Vorsitzender der Kommission _________________ \r\n (Unterschrift) \r\n Sekretär der die Kommission _________________ \r\n (Unterschrift) \ r\n \r\n Mitglieder der Kommission _________________ \r\n (Unterschrift) \r\n Ich habe das Bescheinigungsblatt gelesen _________________ \r\n (Unterschrift und Datum)

Anhang Nr. 3
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Amt bekleiden
Exekutive
Manager und Spezialisten
Organisationen

ZERTIFIKAT

\r\n ZERTIFIKAT N \r\n \r\n Ausgestellt von _______________________________________________________ \r\n (Nachname, Vorname, Vatersname) \r\n Arbeitsort _________________________________________________ \r\n dass er die Zertifizierung bestanden hat \r\n im Auftrag ___________________________________________________ \r\n (Name der Institution, Organisation, des Unternehmens) \r\n und entspricht ____________________________________ Position \r\n (ernannt, besetzt) ​​\r\n Begründung: Protokoll der Bescheinigungskommission N ____ vom _______ \ r\n199___ \r\n \r\n Vorsitzender der Beglaubigungskommission ______________ \r\n (Unterschrift) \r\n Ort des Siegels

Anhang Nr. 4
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Amt bekleiden
Exekutive
Manager und Spezialisten
Organisationen

Liste der Bildungseinrichtungen der Zivilluftfahrt, die die Qualifikationen von Geschäftsführern und stellvertretenden Leitern im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Flugsicherheit erhöhen Liste der Seeverkehrseinrichtungen, die sich mit der Entwicklung von Managern, stellvertretenden Leitern, Managern, Diensten und Spezialisten im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt befassen des Flusses DES VERKEHRS DURCHFÜHRUNG DER BERUFLICHEN ENTWICKLUNG VON MANAGERN, STELLVERTRETENDEN MANAGERN, LEITERN VON VERKEHRSDIENSTEN, NAVIGATOREN UND SPEZIALISTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT DER SCHIFFFAHRT
Name fester RegionenName der Bildungseinrichtungen
1. Nördliche, nordwestliche Wirtschaftsregionen, Gebiet KaliningradSankt Petersburg Staatliche Universität Wasserkommunikation
2. Wirtschaftsregionen Central, Central - ChernozemMoskauer Staatliche Akademie für Wassertransport
3. Wirtschaftsregionen Wolga, Wolga-Wjatka und NordkaukasusStaatliche Wolga-Akademie für Wassertransport
4. Wirtschaftsgebiete Ural, Westsibirien, Ostsibirien und FernostNovosibirsk Institute of Water Transport Engineers
LISTE DER AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN FÜR DEN STRASSENVERKEHR, DIE BERUFLICHE ENTWICKLUNG VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND STELLVERTRETENDEN LEITERN IM ZUSAMMENHANG MIT STRASSENSICHERHEIT DURCHFÜHREN
RegionsnameName der Bildungseinrichtung
nördliche Region
1. Gebiet ArchangelskRegionales Ausbildungszentrum Archangelsk
2. Gebiet WologdaRegionales Schulungszentrum Wologda
3. Gebiet MurmanskRegionales Ausbildungszentrum Murmansk
4. Republik KarelienPetrosawodsk Motor Transport College
5. Republik KomiKomi republikanische Bildungs- und Kurskombination
Nordwestliche Region
6. Gebiet LeningradBranchenübergreifendes regionales Zentrum für Fort- und Weiterbildung des Personals am North-Western Correspondence Polytechnic Institute
7. Gebiet NowgorodRegionales Ausbildungszentrum Nowgorod
8. Gebiet PskowRegionales Ausbildungszentrum Pskow
zentraler Bezirk
9. Oblast BrjanskBrjansk Motor Transport College
10. Gebiet WladimirWladimir Regionales Ausbildungszentrum
11. Gebiet IwanowoIvanovo Motor Transport College
12. Region TwerTver Regionales Trainingszentrum
13. Region KalugaRegionales Schulungszentrum Kaluga
14. Region KostromaKostroma Motor Transport College
15. Gebiet MoskauZweigstelle Wissenschaftliches und Methodisches Zentrum
16. Region OrjolOrjoler Zweig der Republican Correspondence Motor Transport College
17. Oblast RjasanRjasan Regionales Ausbildungszentrum
18. Gebiet SmolenskSmolensk Motor Transport College
19. Region TulaRegionales Schulungszentrum Tula
20. Gebiet JaroslawlRegionales Ausbildungszentrum Jaroslawl
Bezirk Wolgo-Vyatsky
21. Gebiet Nischni NowgorodRepublican Correspondence Motor Transport College
22. Oblast KirowKirow Regionales Ausbildungszentrum
23. Republik Mari ElMari Republican Training Center
24. Republik MordowienMordwinisches republikanisches Ausbildungszentrum
25. Tschuwaschische RepublikChuvash Republican Training Center
Zentrale Schwarzerderegion
26. Oblast BelgorodBelgorod Regionales Ausbildungszentrum
27. Oblast WoroneschRegionales Ausbildungszentrum Woronesch
28. Oblast KurskKursk-Zweigstelle des Republican Correspondence Motor Transport College
29. Gebiet LipezkLipezker Zweigstelle der Republikanischen Fernverkehrshochschule
30. Oblast TambowTambow Motor Transport College
Wolga-Region
31. Gebiet AstrachanRegionales Ausbildungszentrum Astrachan
32. Gebiet WolgogradWolgograd Regionales Ausbildungszentrum
33. Samara-RegionSamara Regional Training and Course Combine, Togliatti Training and Course Combine
34. Oblast PensaPensa Regionales Ausbildungszentrum
35. Gebiet SaratowRegionales Schulungszentrum Saratow
36. Gebiet UljanowskUljanowsk regionales Ausbildungszentrum
37. Republik KarelienKalmückische republikanische Trainings- und Kurskombination
38. Republik TatarstanKazan Motor Transport College
Region Nordkaukasus
39. Krasnodar-TerritoriumKrasnodar Regional Training and Course Combine
40. SotschiSotschi Trainings- und Kursanlage
41. Republik AdygejaPolytechnisches Institut Adyghe
42. Gebiet StawropolStavropol Regionales Ausbildungszentrum
43. Republik Karatschai-TscherkessKaratschai-Tscherkess Republikanisches Ausbildungszentrum
44. Kaukasische MineralwässerPjatigorsker Ausbildungs- und Kurswerk
45. Gebiet RostowRostov Motor Transport College, Novocherkassk Motor Transport College
46. ​​​​Republik DagestanDagestan Republican Training Center
47. Kabardino-Balkarische RepublikKabardino-balkarisch-republikanische Trainings- und Kurskombination
48. Republik NordossetienNordossetisches Ausbildungszentrum der Republikaner
49. Republik Inguschetien
50. Tschetschenische Republik
Ural-Region
51. Region KurganKurgan Regionales Ausbildungszentrum
52. Perm-RegionRegionales Ausbildungszentrum Perm, Kungur Motortransportfachschule
53. Region OrenburgOrenburg Motor Transport College
54. Gebiet SwerdlowskRegionales Ausbildungszentrum Swerdlowsk
55. Oblast TscheljabinskTscheljabinsk Motor Transport College
56. Republik BaschkortostanUfa Motor Transport College
57. Udmurtische RepublikRepublikanisches Ausbildungszentrum in Ischewsk
Westsibirische Region
58. Altai-Territorium
59. Republik AltaiRegionales Ausbildungszentrum Altai
60. Gebiet KemerowoKemerowo Regionales Ausbildungszentrum
61. Gebiet NowosibirskNovosibirsk Motor Transport College
62. Gebiet OmskOmsk Motor Transport College
63. Gebiet TomskTomsk Regionales Ausbildungszentrum
64. Gebiet TjumenRegionales Ausbildungs- und Kurskombinat Tjumen, Ausbildungs- und Kurskombinat Surgut
Ostsibirische Region
65. Krasnojarsker Territorium
66. Republik ChakassienKrasnojarsk Motor Transport College
67. Gebiet IrkutskIrkutsker Zweigstelle der Krasnojarsker Verkehrshochschule
68. Chita-RegionChita Regionales Trainingszentrum
69. Republik BurjatienBurjatisches republikanisches Ausbildungszentrum
70. Republik TuwaTuva Republican Training Center
Region Fernost
71. Region PrimorskyWladiwostok Regional Training and Course Combine
72. Chabarowsk-TerritoriumDie regionale Bildungs- und Kurskombination von Chabarowsk
73. Amur-GebietRegionales Ausbildungszentrum Blagoweschtschensk
74. Region KamtschatkaRegionales Ausbildungszentrum Petropawlowsk
75. Region MagadanRegionales Ausbildungszentrum Magadan
76. Gebiet SachalinJuschno-Sachalinsk Regionales Ausbildungszentrum
77. Republik Sacha-JakutienAusbildungszentrum der Jakutischen Republikaner
Baltikum
78. Kaliningrader GebietRegionales Bildungs- und Kurskombinat Kaliningrad.

Abteilungsleiter
Personalpolitik
A. F. ZLENKO

Auf der Zakonbase-Website wird die VERORDNUNG des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation vom 11.03.94 N 13/11 (in der geänderten Fassung vom 11.05.2000) "ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN IN DEN POSITIONEN VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND SPEZIALISTEN VON TRANSPORTUNTERNEHMEN" in der neuesten Ausgabe . Es ist einfach, alle gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, wenn Sie sich mit den relevanten Abschnitten, Kapiteln und Artikeln dieses Dokuments für 2014 vertraut machen. Um nach den erforderlichen Rechtsakten zu einem interessanten Thema zu suchen, sollten Sie die komfortable Navigation oder die erweiterte Suche verwenden.

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"Zur Genehmigung der Verordnung über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Verkehrsunternehmen bekleiden"

Ausgabe vom 08.06.2015 - Gültig ab 25.07.2015

Änderungen anzeigen

VERKEHRSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION
N 13

ARBEITSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION
N 11

BEFEHL
vom 11. März 1994

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN IN DEN POSITIONEN VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND SPEZIALISTEN VON TRANSPORTUNTERNEHMEN

N 50 vom 27.10.95, N 49, N 126 vom 11.05.2000, N 183, N 365n vom 08.06.2015)

Der Ministerrat - Die Regierung der Russischen Föderation hat mit seinem Dekret vom 30. August 1993 N 876 zur Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Fahrzeugbewegungen festgelegt, dass die Positionen von Exekutivleitern und Spezialisten von Organisationen Unabhängig von der Eigentumsform dürfen nur Personen, die eine besondere Ausbildung absolviert haben, die durch entsprechende Unterlagen bestätigt wird, mit Verkehrssicherheitsbezug beauftragt werden.

Personen, die Positionen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, werden regelmäßig zertifiziert, um das Recht zur Besetzung dieser Positionen zu erhalten.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation wurde zusammen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation beauftragt, die Vorschriften für diese Zertifizierung zu entwickeln und zu genehmigen.

Gemäß der besagten Resolution des Ministerrates - der Regierung der Russischen Föderation ordnen wir an:

1. Genehmigen Sie die beigefügten Vorschriften über das Verfahren zur Beglaubigung von Personen, die Positionen von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen und ihren Abteilungen innehaben, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen.

Um die angegebene Verordnung ab dem 1. Juli 1994 in Kraft zu setzen. Nr. 50 vom 27.10.95)

2. Stellen Sie fest, dass in Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen, Führungskräfte und Spezialisten, deren Tätigkeit mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit zusammenhängt, zusätzlich zu Dokumenten zum Nachweis einer besonderen Ausbildung eine Bescheinigung des festgelegten Formulars haben müssen auf ihre Zertifizierung.

Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die ausschließlich technologischen Transport ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen. (Geändert durch den Erlass des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95)

3. Stellvertretender Verkehrsminister der Russischen Föderation A.A. Shevchuk entwickelt unter Beteiligung der zuständigen Ministerien und Abteilungen sowie der Abteilungen des Ministeriums innerhalb von drei Monaten sektorale Fortbildungsprogramme für Führungskräfte und Spezialisten in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Landfahrzeugen, eine Liste der Bildungseinrichtungen, die Weiterbildung anbieten, und legen sie dem Verkehrsminister der Russischen Föderation zur Genehmigung vor.

4. Das Russische Transportinspektorat (A. M. Lagutin) zur Kontrolle der Erfüllung aller Organisationen und (oder) ihrer Abteilungen, die Personen- und Gütertransporte durchführen, der Anforderungen der Zertifizierungsvorschriften. (Geändert durch den Erlass des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95)

Verkehrsminister
Russische Föderation
V.EFIMOV

Arbeitsminister
Russische Föderation
G.MELIKYAN

POSITION
ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN IN DEN POSITIONEN VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND SPEZIALISTEN VON ORGANISATIONEN UND IHREN UNTERTEILUNGEN, DIE DIE BEFÖRDERUNG VON PASSAGIERN UND GÜTER DURCHFÜHREN

(Geändert durch die Verordnungen des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95, N 49, N 126 vom 11.05.2000, N 183, N 365n vom 08.06.2015)

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Zertifizierung von Personen, die Positionen von Führungskräften und Spezialisten in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, wird durchgeführt, um ihre Eignung für Arbeiten zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Fahrzeugen festzustellen.

Die Hauptziele der Zertifizierung sind:

Überprüfung des Kenntnisstandes von Rechtsakten und anderen Dokumenten, die die Sicherheit von Navigation, Flügen, Autoverkehr, städtischem Elektro- und Industrieverkehr regeln, und der Fähigkeit, sie bei der Arbeit anzuwenden;

Aufbau eines hochprofessionellen Stabes aus Führungskräften und Spezialisten, die für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge sorgen.

Die föderalen Exekutivbehörden können unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Produktionstätigkeiten im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation zusätzliche Zertifizierungsbedingungen festlegen.

2. Die Zertifizierung von Führungskräften und Spezialisten wird in allen Organisationen und (oder) ihren Abteilungen durchgeführt, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen (im Folgenden als Organisationen bezeichnet), gemäß der Liste der Positionen von Führungskräften und Spezialisten, die einer Zertifizierung unterliegen (Anhang N 1).

Notiz. Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die ausschließlich technologischen Transport ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation hat im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation das Recht, zusätzliche Positionen von Managern und Spezialisten, die einer Zertifizierung unterliegen, einzuführen oder die in der Liste aufgeführten zu streichen.

Die Ernennung zu den Positionen der leitenden Angestellten und Spezialisten erfolgt nach Überprüfung und positiver Bewertung der Kenntnisse über die Regulierungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in Kommissionen, die in regionalen oder anderen Regierungsbehörden im Transportwesen und in deren Abwesenheit - in Gremien, die Organisationen Lizenzen erteilen - gebildet wurden (Geändert durch den Erlass des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 89, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 50 vom 27.10.95)

3. Die Zertifizierung von Führungskräften und Spezialisten von Organisationen wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die Zertifizierung erfolgt nach der Fortbildung der zu zertifizierenden Person. (Geändert durch die Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation N 183, des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 365n vom 06.08.2015)

Eine Frühzertifizierung erfolgt in Fällen, in denen bei Organisationen grobe Verstöße gegen die Vorschriften und Vorschriften zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen festgestellt werden oder es zu folgenschweren Transportunfällen kommt.

4. Die Zertifizierung von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen, unabhängig von der Eigentumsform, wird in den Zertifizierungskommissionen regionaler (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderer staatlicher Stellen im Transportwesen und in deren Abwesenheit in den ausstellenden Stellen durchgeführt die entsprechenden Lizenzen an Organisationen.

5. Zur Durchführung der Zertifizierung in regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderen staatlichen Stellen im Transportwesen und in deren Abwesenheit in den Stellen, die Organisationen die entsprechenden Lizenzen ausstellen, werden Bescheinigungskommissionen eingerichtet. Die Beglaubigungskommission wird vom stellvertretenden Leiter des Gremiums geleitet, das diese Kommission bildet.

Den Bescheinigungskommissionen gehören hochqualifizierte Fachleute auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit an, gegebenenfalls auch Vertreter anderer Leitungsgremien und unabhängige Sachverständige.

Die personelle Zusammensetzung der Kommission wird vom Leiter der regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltung) oder anderen öffentlichen Verwaltungsbehörde im Verkehrswesen und in deren Abwesenheit vom Leiter der Stelle, die die entsprechenden Lizenzen an Organisationen ausstellt, ernannt.

6. Die Vorsitzenden der Bescheinigungskommissionen erarbeiten und genehmigen den Zeitplan für die Bescheinigung und bringen ihn den zu zertifizierenden Mitarbeitern mindestens einen Monat vor Beginn der Bescheinigung zur Kenntnis. Bei Bedarf können sie bei den Aufsichtsbehörden Daten über den Stand von Unfällen und Verstößen gegen Ordnungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in Organisationen anfordern, deren Führungskräfte und Fachkräfte einer Zertifizierung unterliegen.

7. Die Bescheinigungskommission hört den Bericht der zu zertifizierenden Person über ihre Tätigkeit an, prüft die vorgelegten Unterlagen und prüft die Kenntnis der ordnungsrechtlichen Vorschriften zur Regelung der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, deren Vollzug zu den Dienstpflichten gehört die zu zertifizierende Person.

8. Basierend auf den Ergebnissen der Zertifizierung gibt der Zertifizierungsausschuss eine der folgenden Bewertungen ab:

Entspricht der ernannten (besetzten) Position;

Entspricht nicht der berufenen (besetzten) Stelle.

9. Die Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und die Empfehlungen der Kommission werden durch offene Abstimmung angenommen, bei der die zertifizierte Person bei der Sitzung der Kommission nicht anwesend ist. Beglaubigung und Abstimmung erfolgen in Anwesenheit von mindestens 2/3 der Zahl der Mitglieder der genehmigten Zusammensetzung der Beglaubigungskommission. Abstimmungsergebnisse werden durch Stimmenmehrheit festgestellt. Bei Stimmengleichheit wird der zertifizierte Mitarbeiter als der Position entsprechend anerkannt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden dem Mitarbeiter unmittelbar nach der Abstimmung mitgeteilt.

Die Ergebnisse der Bescheinigung (Bewertung, Anmerkungen und Vorschläge) werden in den Bescheinigungsbogen (Anlage Nr. 2) eingetragen, der in einer Ausfertigung erstellt und von dem Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Bescheinigungskommission, die an der Prüfung teilgenommen haben, unterzeichnet ist Abstimmung.

Der Zertifizierungsbogen eines Mitarbeiters, der die Zertifizierung bestanden hat, wird in seiner Personalakte gespeichert.

Einem Mitarbeiter, der die Zertifizierung bestanden hat, wird auch ein Zertifikat des festgelegten Formulars (Anlage Nr. 3) ausgestellt, das vom Vorsitzenden der Kommission unterzeichnet und mit einem Siegel beglaubigt ist.

10. Das Ergebnis der Bescheinigung wird der Leitung der Organisation innerhalb einer Woche nach Bescheinigung durch die zuständige Führungskraft oder Fachkraft mitgeteilt.

11. Arbeitsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Bescheinigung, einschließlich der Frage der Entlassung von Arbeitnehmern, die als ungeeignet für ihre Position anerkannt wurden, werden gemäß dem durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Verfahren behandelt.

SCROLLEN
POSITIONEN VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND SPEZIALISTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SICHERHEIT VON NAVIGATIONS-, FLUG- UND BODENFAHRZEUGEN, DIE DER ZERTIFIZIERUNG UNTERLIEGEN

(geändert durch die Verordnung des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation N 49, N 126 vom 11.05.2000)

Auf der Straße, elektrischer städtischer Landverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Organisationen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen (oder andere Abteilungen) für Betrieb und Verkehrssicherheit, technische Kontrolle, Organisationen;

Spalten (Routen), Abteilungen. Spezialisten:

Dispatcher, OTK-Mechaniker, Mechaniker (Meister) von Kolonnen, Abteilungen.

Im Seeverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt in maritimen Organisationen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen und Dienste (oder andere Abteilungen) für den Betrieb der Flotte von Organisationen, unabhängig von Eigentum und Art der Aktivität;

Abteilungen und Dienste (oder andere Abteilungen) für Schiffssicherheit und ihre Stellvertreter, Seefahrtsorganisationen, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit. Spezialisten:

Kapitäne - Mentoren, Mechaniker - Mentoren, Chefnavigatoren, Marineinspektoren, Piloten.

Auf Flusstransport

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt von Flussorganisationen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Leiter von Transportdiensten (oder anderen Abteilungen), Navigationssicherheit und Navigationsunterstützung.

Kapitäne - Mentoren, Mechaniker - Mentoren, Chefnavigatoren, Flottenverkehrsleiter, Piloten.

Per Lufttransport

Leiter, stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit von Zivilflugzeugflügen von Luftverkehrsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit.

Stellvertretende Leiter von Luftverkehrsunternehmen, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit.

VERKEHRSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ARBEITSMINISTERIUM DER RUSSISCHEN FÖDERATION

ÜBER DIE GENEHMIGUNG DER VERORDNUNG
ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN, DIE STELLUNGEN BESITZEN
FÜHRENDE ORGANISATIONEN
PASSAGIERE UND FRACHT

Der Ministerrat - Die Regierung der Russischen Föderation hat mit Beschluss Nr. 876 vom 30. August 1993 zur Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Fahrzeugbewegungen die Positionen von Exekutivleitern und Verkehrsspezialisten festgelegt Unternehmen, unabhängig von der Eigentumsform im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit, können nur an Personen ernannt werden, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, die durch entsprechende Dokumente bestätigt wird.

Personen, die Positionen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, werden regelmäßig zertifiziert, um das Recht zur Besetzung dieser Positionen zu erhalten.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation wurde zusammen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation beauftragt, die Vorschriften für diese Zertifizierung zu entwickeln und zu genehmigen.

Gemäß der besagten Resolution des Ministerrates - der Regierung der Russischen Föderation ordnen wir an:

1. Genehmigung der beigefügten Verordnung über das Verfahren zur Bescheinigung von Personen, Führungskräften und Spezialisten, die im Personen- und Güterverkehr tätig sind.

2. Stellen Sie fest, dass in Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die sich mit der Beförderung von Passagieren und Fracht befassen, Führungskräfte und Spezialisten, deren Tätigkeit mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit zusammenhängt, zusätzlich zu Dokumenten zum Nachweis einer besonderen Ausbildung eine Bescheinigung des festgelegten Formulars haben müssen auf ihre Zertifizierung.

Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für und (oder) ihre Unterabteilungen, die ausschließlich technologische Transporte ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen.

3. Stellvertretender Verkehrsminister der Russischen Föderation A.A. Shevchuk entwickelt unter Beteiligung der zuständigen Ministerien und Abteilungen sowie der Abteilungen des Ministeriums innerhalb von drei Monaten sektorale Fortbildungsprogramme für Führungskräfte und Spezialisten in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und der Bewegung von Landfahrzeugen, eine Liste der Bildungseinrichtungen, die Weiterbildung anbieten, und legen sie dem Verkehrsminister der Russischen Föderation zur Genehmigung vor.

4. Das Russische Transportinspektorat (A. M. Lagutin) zur Kontrolle der Erfüllung aller Organisationen und (oder) ihrer Abteilungen, die Personen- und Gütertransporte durchführen, der Anforderungen der Zertifizierungsvorschriften.

Verkehrsminister
Russische Föderation
V.EFIMOV

Arbeitsminister
Russische Föderation
G.MELIKYAN

Blinddarm
zum Auftrag des Ministeriums
Transport der Russischen Föderation
und Arbeitsministerium
Russische Föderation
vom 11. März 1994 N 13/11

POSITION
ÜBER DAS VERFAHREN ZUR ZERTIFIZIERUNG VON PERSONEN, DIE STELLUNGEN BESITZEN
FÜHRUNGSKRÄFTE UND SPEZIALISTEN VON ORGANISATIONEN
UND IHRE UNTERNEHMEN, DIE DEN TRANSPORT DURCHFÜHREN
PASSAGIERE UND FRACHT

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Zertifizierung von Personen, die Positionen von Führungskräften und Spezialisten in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit von Navigation, Flügen und Bewegung von Bodenfahrzeugen innehaben, wird durchgeführt, um ihre Eignung für Arbeiten zur Gewährleistung des sicheren Betriebs von Fahrzeugen festzustellen.

Die Hauptziele der Zertifizierung sind:

Überprüfung des Kenntnisstandes von Rechtsakten und anderen Dokumenten, die die Sicherheit von Navigation, Flügen, Autoverkehr, städtischem Elektro- und Industrieverkehr regeln, und der Fähigkeit, sie bei der Arbeit anzuwenden;

Aufbau eines hochprofessionellen Stabes aus Führungskräften und Spezialisten, die für den sicheren Betrieb der Fahrzeuge sorgen.

Die föderalen Exekutivbehörden können unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Produktionstätigkeiten im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium der Russischen Föderation zusätzliche Zertifizierungsbedingungen festlegen.

2. Die Zertifizierung von Führungskräften und Spezialisten wird in allen Organisationen und (oder) ihren Abteilungen durchgeführt, die sich mit der Beförderung von Personen und Gütern befassen (im Folgenden als Organisationen bezeichnet), gemäß der Liste der Positionen von Führungskräften und Spezialisten, die einer Zertifizierung unterliegen (Anhang N 1).

Notiz. Die Bestimmung dieses Absatzes gilt nicht für die Geschäftsführer und Spezialisten von Organisationen und (oder) ihren Abteilungen, die ausschließlich technologischen Transport ohne Zugang zu öffentlichen Kommunikationswegen durchführen.

Das Verkehrsministerium der Russischen Föderation hat im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium der Russischen Föderation das Recht, zusätzliche Positionen von Managern und Spezialisten, die einer Zertifizierung unterliegen, einzuführen oder die in der Liste aufgeführten zu streichen.

Die Ernennung zu den Positionen der leitenden Angestellten und Spezialisten erfolgt nach Überprüfung und positiver Bewertung der Kenntnisse über die Regulierungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in Kommissionen, die in regionalen oder anderen Regierungsbehörden im Transportwesen und in deren Abwesenheit - in Gremien, die Organisationen Lizenzen erteilen - gebildet wurden.

3. Die Beglaubigung von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die Zertifizierung erfolgt nach der Fortbildung der zu zertifizierenden Person.

Eine Frühzertifizierung erfolgt in Fällen, in denen in Organisationen grobe Verstöße gegen Vorschriften zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen festgestellt werden oder folgenschwere Transportunfälle begangen werden.

4. Die Zertifizierung von Geschäftsführern und Spezialisten von Organisationen, unabhängig von der Eigentumsform, wird in den Zertifizierungskommissionen regionaler (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderer staatlicher Stellen im Transportwesen und in deren Abwesenheit in den ausstellenden Stellen durchgeführt die entsprechenden Lizenzen an Organisationen.

5. Zur Durchführung der Zertifizierung in regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltungen) oder anderen staatlichen Stellen im Transportwesen und in deren Abwesenheit in den Stellen, die Organisationen die entsprechenden Lizenzen ausstellen, werden Bescheinigungskommissionen eingerichtet. Die Beglaubigungskommission wird vom stellvertretenden Leiter des Gremiums geleitet, das diese Kommission bildet.

Den Bescheinigungskommissionen gehören hochqualifizierte Fachleute auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit an, gegebenenfalls auch Vertreter anderer Leitungsgremien und unabhängige Sachverständige.

Die personelle Zusammensetzung der Kommission wird vom Leiter der regionalen (Einzugsgebiets-, Seehafenverwaltung) oder anderen öffentlichen Verwaltungsbehörde im Verkehrswesen und in deren Abwesenheit vom Leiter der Stelle, die die entsprechenden Lizenzen an Organisationen ausstellt, ernannt.

6. Die Vorsitzenden der Bescheinigungskommissionen erarbeiten und genehmigen den Zeitplan für die Bescheinigung und bringen ihn den zu zertifizierenden Mitarbeitern mindestens einen Monat vor Beginn der Bescheinigung zur Kenntnis. Bei Bedarf können sie bei den Aufsichtsbehörden Daten über den Stand von Unfällen und Verstößen gegen Ordnungsgesetze zur Regelung der Verkehrssicherheit in Organisationen anfordern, deren Führungskräfte und Fachkräfte einer Zertifizierung unterliegen.

7. Die Bescheinigungskommission hört den Bericht der zu zertifizierenden Person über ihre Tätigkeit an, prüft die vorgelegten Unterlagen und prüft die Kenntnis der ordnungsrechtlichen Vorschriften zur Regelung der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, deren Vollzug zu den Dienstpflichten gehört die zu zertifizierende Person.

8. Basierend auf den Ergebnissen der Zertifizierung gibt der Zertifizierungsausschuss eine der folgenden Bewertungen ab:

Entspricht der ernannten (besetzten) Position;

Entspricht nicht der berufenen (besetzten) Stelle.

9. Die Bewertung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und die Empfehlungen der Kommission werden durch offene Abstimmung angenommen, bei der die zertifizierte Person bei der Sitzung der Kommission nicht anwesend ist. Beglaubigung und Abstimmung erfolgen in Anwesenheit von mindestens 2/3 der Zahl der Mitglieder der genehmigten Zusammensetzung der Beglaubigungskommission. Abstimmungsergebnisse werden durch Stimmenmehrheit festgestellt. Bei Stimmengleichheit wird der zertifizierte Mitarbeiter als der Position entsprechend anerkannt. Die Ergebnisse der Beurteilung werden dem Mitarbeiter unmittelbar nach der Abstimmung mitgeteilt.

Die Ergebnisse der Bescheinigung (Bewertung, Anmerkungen und Vorschläge) werden in den Bescheinigungsbogen (Anlage Nr. 2) eingetragen, der in einer Ausfertigung erstellt und von dem Vorsitzenden, dem Sekretär und den Mitgliedern der Bescheinigungskommission, die an der Prüfung teilgenommen haben, unterzeichnet ist Abstimmung.

Der Zertifizierungsbogen eines Mitarbeiters, der die Zertifizierung bestanden hat, wird in seiner Personalakte gespeichert.

Einem Mitarbeiter, der die Zertifizierung bestanden hat, wird auch ein Zertifikat des festgelegten Formulars (Anlage Nr. 3) ausgestellt, das vom Vorsitzenden der Kommission unterzeichnet und mit einem Siegel beglaubigt ist.

10. Das Ergebnis der Bescheinigung wird der Leitung der Organisation innerhalb einer Woche nach Bescheinigung durch die zuständige Führungskraft oder Fachkraft mitgeteilt.

11. Arbeitsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Bescheinigung, einschließlich der Frage der Entlassung von Arbeitnehmern, die als ungeeignet für ihre Position anerkannt wurden, werden gemäß dem durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Verfahren behandelt.

Anhang Nr. 1
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Führungspositionen bekleiden
Manager und Spezialisten
Organisationen und ihre Abteilungen
transportieren
Passagiere und Fracht

SCROLLEN
POSITIONEN VON FÜHRUNGSKRÄFTEN UND FACHKRÄFTEN,
IM ZUSAMMENHANG MIT DER SICHERHEIT DER NAVIGATION,
FLÜGE UND BEWEGUNG VON BODENFAHRZEUGEN,
ZERTIFIZIERUNG VORBEHALTEN

Auf Auto, elektrische Stadt
Landverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Verkehrsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen (oder andere Abteilungen) für Betrieb und Verkehrssicherheit, technische Kontrolle, Verkehrsunternehmen;

Spalten (Routen), Abteilungen.

Spezialisten:

Dispatcher, OTK-Mechaniker, Mechaniker (Meister) von Kolonnen, Abteilungen.

Im Seeverkehr

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt in Seeverkehrsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von der Eigentumsform und der Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen und Dienste (oder andere Abteilungen) für den Betrieb der Flotte von Transportunternehmen, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit;

Abteilungen und Dienste (oder andere Abteilungen) für Schiffssicherheit und ihre Stellvertreter, Seeverkehrsunternehmen, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit.

Spezialisten:

Kapitäne - Mentoren, Mechaniker - Mentoren, Chefnavigatoren, Marineinspektoren, Piloten.

Auf Flusstransport

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit der Schifffahrt von Binnenschifffahrtsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von der Eigentumsform und der Art der Tätigkeit.

Leiter von Transportdiensten (oder anderen Abteilungen), Navigationssicherheit und Navigationsunterstützung.

Spezialisten:

Kapitäne - Mentoren, Mechaniker - Mentoren, Chefnavigatoren, Flottenverkehrsleiter, Piloten.

Per Lufttransport

Leiter, stellvertretende Leiter, die für die Sicherheit von Zivilflugzeugflügen von Luftverkehrsunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit.

Stellvertretende Leiter von Luftverkehrsunternehmen, unabhängig von Eigentum und Art der Tätigkeit für:

Organisation von Flugarbeiten;

Luftraumüberwachung;

Luftfahrt Sicherheit;

Betrieb von Luftfahrtausrüstung;

Regulierung des Lufttransports und der Arbeiten;

Funktechnische Betreuung von Flügen;

Flugplatz- und elektrische Beleuchtungsunterstützung für Flüge.

Im Industrieverkehr
(mit Ausnahme des dem Eisenbahnministerium Russlands zugewiesenen)

Leiter oder stellvertretende Leiter, die für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in industriellen Transportunternehmen verantwortlich sind, unabhängig von Eigentümerschaft und Art der Tätigkeit.

Chefs:

Abteilungen (oder andere Abteilungen) für Betriebs- und Verkehrssicherheit, technische Kontrolle von industriellen Transportunternehmen;

Routen, Brigaden, Kolonnen, Abteilungen.

Spezialisten:

Disponenten, QCD-Mechaniker, Mechaniker.

Anhang Nr. 2
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Führungspositionen bekleiden
Manager und Spezialisten
Organisationen und ihre Abteilungen
transportieren
Passagiere und Fracht

BESCHEINIGUNGSBLATT 1. Nachname, Vorname, Vatersname ____________________________________ 2. Geburtsjahr ________________________________________________ 3. Angaben zur Ausbildung ___________________________________ _________________________________________________________________ (welchen Abschluss und wann er gemacht hat, Fachrichtung und Qualifikation _________________________________________________________________ nach Ausbildung, NN-Diplom, Zeugnis, Zeugnis über allgemeine __________________________________________________________________ und Berufsausbildung ) 4. Position zum Zeitpunkt der Zertifizierung _________________ _________________________________________________________________ 5. Allgemeine Berufserfahrung _______________________________________ 6. Fragen an die zertifizierte Fachkraft und Antworten darauf _______ __________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________ _____________________________________ 7. Bemerkungen und Anregungen der Mitglieder der Beglaubigungskommission ____________________________________________________________ __________________________________________________________________ _________________________________________________________________ 8. Bemerkungen und Anregungen der zertifizierten Fachperson _____________________________________________________ ________________________________________________________________________________ ___________________________________________________ Kenntnisnahme des Beglaubigungsbogens _________________ (Unterschrift und Datum)

Anhang Nr. 3
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Führungspositionen bekleiden
Manager und Spezialisten
Organisationen und ihre Abteilungen
transportieren
Passagiere und Fracht

ZERTIFIKAT N Ausgestellt von _____________________________________________________ (Nachname, Vorname, Patronym) Arbeitsort _________________________________________________ darin, dass er die Zertifizierung in der Kommission ___________________________________________________ (Name der Institution, Organisation, des Unternehmens) bestanden hat und der ___________________________________ Position entspricht (ernannt, besetzt) ​​Grund: Protokoll vom der Beglaubigungskommission N ____ vom ________ 199_ Vorsitzender der Beglaubigungskommission ______________ (Unterschrift) Ort des Siegels

Anhang Nr. 4
zur Verordnung
Durchführung von Personenzertifizierungen,
Führungspositionen bekleiden
Manager und Spezialisten
Organisationen und ihre Abteilungen
transportieren
Passagiere und Fracht

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